Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

E.ON Hanse darf Gas bei Verweigerung von Preiserhöhungen nicht sperren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - Der norddeutsche Gasversorger E.ON Hanse muss seine Kunden auch dann mit Gas beliefern, wenn sie die erhöhten Preise seit Oktober 2004 nicht bezahlen. Das Amtsgericht Hamburg- Harburg habe bereits vor zehn Tagen eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg am Freitag mit. Der Versorger dürfe das Gas nicht sperren, so lange der Kunde den alten Preis zahle und die Angemessenheit ("Billigkeit") der Preisforderung nicht durch das Unternehmen nachgewiesen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sei.

E.ON Hanse hat ebenso wie andere deutsche Gasversorger seine Preise seit Oktober 2004 in drei Schritten um insgesamt rund 25 Prozent erhöht. Der Kunde hatte auf Empfehlung der Verbraucherzentrale die höheren Preise nicht bezahlt und den Nachweis verlangt, dass sie angemessen seien. Das Unternehmen drohte nach Darstellung der Verbraucherzentrale daraufhin nach einer Mahnung mit der Sperre des Gas-Anschlusses.

E.ON Hanse (Quickborn) verwies am Freitag darauf, dass sich der Widerspruch des Kunden mit der Mahnung des Unternehmens zeitlich überschnitten habe. Selbstverständlich werde Widerspruchskunden der Gasanschluss nicht gesperrt, sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. E.ON Hanse will am Montag die Kalkulation seiner Gaspreise offen legen und einen entsprechenden Schriftsatz bei Gericht in Hamburg einreichen, wo eine Sammelklage anhängig ist. "Wir hoffen, dass wir dann Klarheit bekommen werden", bekräftigte der Sprecher.

Bundesweit haben nach Darstellung verschiedener Verbraucherverbände rund 500 000 Kunden ihre Zahlungen auf dem alten Preisniveau belassen. Die Verbände der Gas- und Wasserwirtschaft bezeichnen diese Zahlen als weit überhöht. Zudem laufen vor Gerichten in mehreren Bundesländern Einzel- und Sammelklagen gegen die Preiserhöhungen, von denen noch keine rechtskräftig entschieden ist.