E.ON Hanse darf Gas bei Verweigerung von Preiserhöhungen nicht sperren
Stand: 18.11.2005
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Hamburg (dpa) - Der norddeutsche Gasversorger E.ON Hanse muss seine Kunden auch dann mit Gas beliefern, wenn sie die erhöhten Preise seit Oktober 2004 nicht bezahlen. Das Amtsgericht Hamburg- Harburg habe bereits vor zehn Tagen eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg am Freitag mit. Der Versorger dürfe das Gas nicht sperren, so lange der Kunde den alten Preis zahle und die Angemessenheit ("Billigkeit") der Preisforderung nicht durch das Unternehmen nachgewiesen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sei.
E.ON Hanse (Quickborn) verwies am Freitag darauf, dass sich der Widerspruch des Kunden mit der Mahnung des Unternehmens zeitlich überschnitten habe. Selbstverständlich werde Widerspruchskunden der Gasanschluss nicht gesperrt, sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. E.ON Hanse will am Montag die Kalkulation seiner Gaspreise offen legen und einen entsprechenden Schriftsatz bei Gericht in Hamburg einreichen, wo eine Sammelklage anhängig ist. "Wir hoffen, dass wir dann Klarheit bekommen werden", bekräftigte der Sprecher.
Bundesweit haben nach Darstellung verschiedener Verbraucherverbände rund 500 000 Kunden ihre Zahlungen auf dem alten Preisniveau belassen. Die Verbände der Gas- und Wasserwirtschaft bezeichnen diese Zahlen als weit überhöht. Zudem laufen vor Gerichten in mehreren Bundesländern Einzel- und Sammelklagen gegen die Preiserhöhungen, von denen noch keine rechtskräftig entschieden ist.