E.ON Avacon: Gericht kippt Gaspreiserhöhung
Stand: 19.05.2011
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Celle - Gaspreiserhöhungen von E.ON Avacon im Tarif "Erdgas Classic" aus den Jahren 2004 bis 2008 wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Celle für unwirksam befunden. Dem Gericht zufolge stellt eine Vertragsklausel, die bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt entsprechende Anpassungen des Gaspreises ankündigt, eine "unzumutbare" Belastung für die Verbraucher dar.
Der Kartellsenat des OLG bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Hannover, dieses hatte die Gaspreiserhöhungen bereits in erster Instanz als unwirksam eingestuft.
Wegen Erhöhungen ihrer Gaspreise auf Grundlage des Tarifs "Erdgas Classic" hatten 60 Kunden aus dem östlichen Niedersachsen gegen den Versorger E.ON Avacon geklagt. Die Preisanpassungsklausel, mit der der Versorger in den Jahren 2004 bis 2008 die beklagten Erhöhungen begründete, verschob nach Auffassung des OLG jedoch "das vertragliche Gleichgewicht zwischen Gasversorger und Kunden unzumutbar".
Die Klausel knüpfe das Recht auf Preiserhöhung ausschließlich an die Entwicklung im Heizölmarkt, ohne eine Kompensation durch Kostensenkungen in anderen Bereichen vorzusehen, bemängelten die Celler Richter. Zudem enthalte sie nur ein Recht zur Preiserhöhung, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei nachgebenden Gasbezugskosten. Eine Revision gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht nicht zu. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 13 U 6/10 )