Entlastungen: Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt
Stand: 07.10.2022
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Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher wird ab Oktober weniger Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme erhoben. Am Freitag stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen zu. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten.
Senkung der Mehrwertsteuer soll Verbraucher entlasten
Eine Woche zuvor hatte der Bundestag die Steuersenkung beschlossen. Ursprünglich war sie auf den Weg gebracht worden, damit der Staat nicht an der umstrittenen Gasumlage für alle Gaskunden mitverdient. Diese Umlage sollte helfen, angeschlagene Gasimporteure zu stützen, die ihr Geschäft bisher auf billiges russisches Gas aufgebaut hatten. Schließlich kippte die Bundesregierung die Umlage jedoch. An der Mehrwertsteuersenkung hält die Ampel-Koalition trotzdem fest, um die Verbraucher weiter zu entlasten.
Höhere Entlastung durch Ausgleich der kalten Progression
Unterdessen passte das Finanzministerium seine Berechnungen zum geplanten Ausgleich der sogenannten kalten Progression an die Inflationsprognose an. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Freitag berichtete, führt dies zu höheren Entlastungen als bisher angenommen. Demnach werden die Gesetzespläne an die aktuelle Inflationsprognose von 8,8 Prozent für 2023 angepasst.
Mit dem dritten Entlastungspaket der Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP sollen rund 48 Millionen Menschen in Deutschland bei der Steuer entlastet werden. Als kalte Progression bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn man weiter hohe Steuern zahlt, obwohl die Kaufkraft wegen der Inflation sinkt.