Energetische Sanierung: Erklärung des Handwerkers nicht vergessen
Lundquist Neubauer
Stand: 18.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Osnabrück - Wer energetisch sanieren lässt, kann Heizkosten einsparen und Fördermittel kassieren. Doch dafür müssen die Handwerker eine "Fachunternehmererklärung" abgeben. Damit bestätigt dieser, dass der Betrieb sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten hat, erklärt Andreas Skrypietz von der Kampagne "Haus sanieren - profitieren" der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.
Diese Erklärung ist gesetzlich vorgeschrieben - und zwar für alle Bauschritte, die zum Energiesparen beitragen. Dazu gehört beim Einbau einer neuen Heizung zum Beispiel auch die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs zur Inbetriebnahme. Ist die Erklärung nicht vollständig, oder sind einzelne Werte nicht plausibel, kann das zur Ablehnung von Fördermitteln führen.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
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