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EnBW-Gaspreiserhöhung war rechtmäßig - Kunde muss offene Rechnung zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Erhöhte Gaspreise des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW) zwischen 2005 und 2008 sind nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts rechtmäßig gewesen. Ein ehemaliger EnBW-Kunde verlor am Mittwoch den Prozess um seine offenen Gasrechnungen über 1080 Euro (Az.: Landgericht Stuttgart: 4 S 247/09 - Amtsgericht: 1 C 5677/08). Er hielt die Preise für nicht angemessen und überhöht.

Der Energiekonzern hatte die Preiserhöhung mit gestiegenen Bezugspreisen am Weltmarkt begründet. Diese seien an die Kunden weitergereicht worden. Der 40-Jährige war schon 2009 in erster Instanz zur Zahlung verurteilt worden. Auch seine Berufung wurde nun abgewiesen. Die EnBW begrüßte das Urteil und betonte, die Preiserhöhungen seien transparent vermittelt worden.

Der Kläger hatte seine Gasrechnungen von Ende 2005 bis 2008 auf Grundlage der Preise vom Oktober 2005 gezahlt. Die Differenz nach dem Preisanstieg - 1080 Euro - beglich er nicht. Mittlerweile hat er den Anbieter gewechselt. Beim Verhandlungsauftakt Mitte Mai hatte er gesagt, er könne die Preissteigerungen nicht nachvollziehen.

Die Richterin urteilte, das Amtsgericht habe in erster Instanz sorgfältig gearbeitet. Dem 40-Jährigen seien hingegen Fehler unterlaufen. Seine Angaben seien teils widersprüchlich gewesen.

Der Vorwurf des Mannes, das Amtsgericht habe keine Ermittlungen zu den Hintergründen der Gaspreise angestellt, sei nicht berechtigt. "Das ist eine falsche Rechtsauffassung", sagte die Richterin. In Zivilverfahren gelte der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Der Mann hätte demnach selbst die Fakten darlegen müssen. Diese wären dann durch den Richter oder Sachverständige geprüft worden.

Eckard Brenner, Referent der Verbraucherzentrale, forderte mehr Geld für Gerichte, damit diese bei komplexen Themen verstärkt auf unabhängige Gutachter zugreifen könnten. Bislang informierten sich Richter häufig durch Expertisen, die von Firmen in Auftrag gegeben würden und damit nicht unabhängig seien. Das Urteil sei für Energiekonzerne kein Freibrief, Gaspreise zu erhöhen, sagte Brenner. «Das ist ein Einzelfall.» Klagen gegen überhöhte Energiepreise hätten weiterhin Aussicht auf Erfolg.

Eine Revision ist nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann der 40-Jährige beim Bundesgerichtshof klagen.