Deutschland und Österreich schließen Abkommen über Gaslieferungen in Krisen
Stand: 03.12.2021
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Mit solidarischen Gaslieferungen wollen sich Deutschland und Österreich in Krisensituationen aushelfen. Hierzu schlossen beide Länder ein Abkommen. Mit Dänemark besteht ebenfalls bereits eine Vereinbarung.
Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß haben heute beim Energierat in Brüssel ein Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle einer Gasversorgungskrise unterzeichnet. Das gaben beide Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 2. Dezember bekannt. Es ist das zweite europaweit abgeschlossene Abkommen, nachdem bereits ein deutsch-dänisches Abkommen zu solidarischen Gaslieferungen Ende vergangenen Jahres unterzeichnet wurde.
„Um auf internationale Gaskrisen besser reagieren zu können, schließen wir heute mit Deutschland ein Gas-Solidaritätsabkommen“, erklärte Gewessler.
„Die Versorgungssicherheit in Europa ist wichtig. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in dem Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Österreich und Deutschland sich gegenseitig schnell helfen können. Das ist ein wichtiges Signal nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise, denn Solidarität ist es, was uns in der EU auszeichnet und stark macht“, so Bareiß.
Abkommen über Gaslieferung ist Teil einer europäischen Verordnung
Mit dem Abkommen kommen Deutschland und Österreich der Umsetzung der novellierten europäischen Verordnung zur sicheren Gasversorgung nach. Die Verordnung zielt darauf ab, die Abhängigkeit einzelner EU-Mitgliedstaaten von Gaslieferungen aus dem außereuropäischen Ausland weiter zu reduzieren und ihre Resilienz gegen Lieferausfälle zu erhöhen.
Für den sogenannten Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedsstaat gewährleisten. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, deren Gasnetzwerke direkt oder über ein Drittland verbunden sind, zum Abschluss bilateraler Abkommen über solidarische Gaslieferungen.