Chancen für Klage der Hamburger "Gasrebellen"
Stand: 29.09.2009
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Hamburg - Voraussichtlich am 27. Oktober wird das Landgericht Hamburg in dem seit rund viereinhalb Jahren dauernden Prozess von 52 Hamburger Gaskunden gegen den regionalen Versorger E.ON Hanse ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer am Dienstag mit. Er deutete darüberhinaus Chancen für die Kläger an.
In dem Prozess wollen sich E.ON-Kunden mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale gegen ihrer Meinung nach unangemessene Preiserhöhungen aus dem Jahr 2004 wehren. Nach Einschätzung des Richters könnten sie Erfolg haben. Die Klausel in ihren Verträgen, die die Preisänderungen regelt, könnte im Licht neuerer Entwicklungen in der Rechtsprechung unwirksam sein. Ihr ursprüngliches Ziel, die Höhe der Gaspreissteigerung gerichtlich auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen und den Versorger medienwirksam zur Offenlegung seiner Kalkulationen zu zwingen, hätte die Klägerseite damit aber verfehlt.
Die Sammelklage der 52 Gaskunden aus Hamburg war bei Beginn des Verfahrens die erste in Deutschland. Inzwischen gab es aber schon Entscheidungen in vergleichbaren Fällen unter anderem vor dem Landgericht Bremen. Auch der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst.
Die Preisänderungsklausel sei nicht transparent genug formuliert und deshalb rechtlich wohl unzulässig, meinte der Richter. Aus ihr gehe für die Kunden nicht hervor, anhand welcher Kriterien E.ON Hanse über Erhöhungen entscheide. Mit der konkreten Frage, wie Unternehmen die Preise berechnen und ob dies im Sinne der Kunden korrekt geschehe, müsse sich das Gericht deshalb nicht befassen.
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale mache es die beanstandete Klausel dem Versorger im Fall eines entsprechenden Urteils rechtlich unmöglich, überhaupt Preiserhöhungen zu verlangen - egal, mit welcher Begründung. Dies wäre nicht nur ein Erfolg für die 52 Kläger, sondern hätte auch Folgen für viele tausend weitere E.ON-Kunden, in deren Verträgen der Passus bis heute noch enthalten sei, sagte Verbraucherzentralen-Geschäftsführer Günter Hörmann: "Mit diesen Verträgen kann die Firma niemals wieder die Preise erhöhen."
Das Unternehmen widerspricht dieser Auslegung. Es hält die Preisänderungsklausel nach wie vor für wirksam und hat bereits angekündigt, im Fall einer Niederlage in Berufung zu gehen. Selbst wenn die Richter rückblickend zu der Auffassung kommen sollten, dass die alten Verträge nicht korrekt formuliert gewesen seien, gehe man zudem davon aus, dass E.ON trotzdem ein "angemessener" Ausgleich für steigende Einkaufspreise zustehe, sagte einer der Firmen-Anwälte vor Gericht. Sonst könne der Versorger gar nicht kostendeckend arbeiten.
30 000 E.ON-Kunden hätten bereits Einspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt und hätten gute Aussichten auf Erfolg. Da der Versorger die umstrittene Vertragsklausel endgültig aber erst seit August diesen Jahres nicht mehr verwendet, gehe man davon aus, dass der Kreis derjenigen, die den Preiserhöhungen eventuell ohne gültige Rechtsgrundlage nachgekommen seien, erheblich größer sei. Ob auch diese bei einem Urteil Ansprüche gegen E.ON Hanse geltend machen könnten, sei unklar.