Bußgeld ab 2015: Energieangaben in Immobilienanzeigen Pflicht
Lundquist Neubauer
Stand: 19.12.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Bereits seit Mai dieses Jahres müssen Immobilienanzeigen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes ausweisen. Wer sich nicht daran hält, muss ab dem 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld rechnen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Verkäufer und Vermieter müssen das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.
Mit diesen Informationen soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch des Gebäudes bekommen. Wer die Kennzahlen nicht im Inserat nennt, begeht laut Verband Privater Bauherren eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Das gelte aber nur für kommerzielle Anzeigen. Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriert, darf darauf verzichten.
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