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Bundesregierung will Vermieter künftig an Klimaabgabe beteiligen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Ab dem kommenden Jahr sollen Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen - und zwar mehr, je weniger klimafreundlich ihr Haus ist. Eine entsprechende Neuregelung hat das Bundeskabinett bereits gebilligt. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Der CO2-Preis macht seit dem vergangenem Jahr Heizen und Tanken teurer und soll so helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Kostenaufteilung ist abhängig von Klimabilanz des Hauses

Für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter sollen Vermieter demnach 90 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß würden Mieter die Kosten alleine zahlen. Das soll Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegen. Mietervertreter fürchten allerdings, dass auch die Kosten einer möglichen Sanierung, mit der Vermieter ihren Anteil senken könnten, am Ende an die Mieter weitergegeben werden.

Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mieter und Vermieter über die Heizkostenabrechnung erfahren. Energieversorger sollen diese künftig erheben und ausweisen müssen.

Um wie viel Geld geht es?

Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die neue CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox müssten Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Kategorie des Stufenmodells Kosten von rund 33 Euro pro Jahr alleine tragen. In einer ebenso großen Wohnung der am wenigsten effizienten Stufe (also mit besonders hohem Energieverbrauch) würden Mieter rund 16 Euro pro Jahr und Vermieter rund 140 Euro zahlen.

Diese Ausnahmen gelten

Bei Häusern wie Geschäftsgebäuden, in denen niemand wohnt, sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden. Auf die Dauer soll aber auch hier ein Stufenmodell kommen. Außerdem soll gelten: Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen.

Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt. In manchen Gebieten haben Hauseigentümer bei der Energieversorgung nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren - auch das soll ihren Anteil mindern.

Habeck: Neuregelung ist sozial gerecht

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) lobte die Neuregelung als sozial gerecht. Je schlechter ein Gebäude gedämmt sei, desto weniger könnten Mieter gegensteuern. «Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.» Wo ein Gebäude einsortiert werde, könne mit einer «ganz einfachen Rechenoperation» aus der Abrechnung ermittelt werden, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Im nächsten Schritt muss der Bundestag den Beschluss billigen.

Die Regelung soll übrigens erst ein halbes Jahr später kommen als im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Eigentlich hatten die Ampel-Partner eine Neuregelung schon zum 1. Juni angepeilt.