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Bundesnetzagentur kontrolliert Preise für Gas-Transport

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Die Bundesnetzagentur darf nun die Preise für den Transport von Gas durch Fern-Pipelines kontrollieren. Es gebe keinen echten Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt. Aus diesem Grund sei die Preiskontrolle auch bei der Weiterleitung von Erdgas gerechtfertigt, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem Verfahren am Mittwoch befand. Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2008 die Netzbetreiber der zehn überregionalen Gas-Fernleitungen in Deutschland verpflichtet, ihre Preise von ihr genehmigen zu lassen. Dagegen hatten sich die Fernleitungsnetzbetreiber vor dem Gericht gewehrt. Dieses wies sämtliche Beschwerden ab (z.B. Az.: VI-3 Kart 67/08 (V)).

Es herrsche durchaus Wettbewerb, hatten die Unternehmen argumentiert. Die Netzbetreiber hätten den Nachweis eines wirksamen Wettbewerbs nicht erbracht, befand dagegen der dritte Kartellsenat des Gerichts. Es sei nicht erkennbar, dass freie Durchleitungskapazitäten in nennenswertem Umfang verfügbar seien.

Im Gegenteil: Die Kapazitäten seien teilweise auf Jahre ausgebucht. Ein Gastransport über andere Fernleitungen sei daher derzeit keine echte Alternative. Gegen echten Wettbewerb spreche auch, dass Gas-Importeure, Lieferanten, Weiterverkäufer und die Netzbetreiber im Regelfall zur selben Unternehmensgruppe gehörten.

Ein "Ausscheren" eines Netzkunden zu einem anderen Netzbetreiber sei daher wenig wahrscheinlich. So seien teilweise mehr als 98 Prozent der Gasnetzkapazitäten von Firmen gebucht worden, die zur Unternehmensgruppe des Netzbetreibers gehörten.

"Die heutige Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Entscheidungen seien wegweisend für die Zukunft der Energie-Regulierung. Allerdings hätten die Unternehmen die Möglichkeit, bereits Ende 2010 eine neue Wettbewerbsprüfung zu veranlassen.

Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht die Beschwerde der Statoil Deutschland Transport GmbH zurück. Der Beschluss kann noch beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Zuvor hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht bereits die Beschwerden von Dong Energy Pipelines GmbH, Eni Gas Transport Deutschland S.p.A, Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Ontras - VNG Gastransport GmbH, Thyssengas GmbH und Wingas Transport GmbH & Co. KG zurückgewiesen. Diese älteren Entscheidungen sind sämtlich rechtskräftig. Die E.ON Gastransport GmbH hatte ihre Beschwerde zurückgenommen.