Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Gazproms Einstieg bei VNG
Stand: 13.01.2012
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Bonn - Das Bundeskartellamt hat vor, die Minderheitsbeteiligung des russischen Staatskonzerns Gazprom am größten ostdeutschen Gasversorger VNG freizugeben. Ein entsprechender Verfügungsentwurf sei an die beteiligten Unternehmen übersandt worden. Dies berichtete das Kartellamt am Freitag in Bonn. Eine endgültige Entscheidung soll am 25. Januar getroffen werden, bis dahin können sie Stellung nehmen. Dem Kartellamt zufolge plant Gazprom eine Erhöhung seiner Beteiligung an der VNG auf 10,52 Prozent. Die Behörde, die erstmals intensiv den Gasimport beleuchtete, hat keine Wettbewerbsbedenken.
Die Beteiligungsverdopplung erfolgte nach einem Bericht des "Handelsblatts" bereits vor zwei Jahren, wobei Gazprom zunächst auf einen Teil seiner Stimmrechte verzichtet habe, um eine kartellrechtliche Kontrolle zu vermeiden. Die Einschränkung der Stimmrechte sei befristet gewesen, so dass nun eine Kartellprüfung fällig geworden sei.
Das Bundeskartellamt begründete seine Entscheidung damit, dass mit der Gazprom-Minderheitsbeteiligung an der VNG keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht. Zusammen mit der bestehenden Beteiligung von 15,79 Prozent der BASF-Tochter Wintershall sieht das Amt im Einstieg Gazproms nur einen gemeinsamen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf VNG. Wintershall ist ein Gazprom-Partner und arbeitet mit dem russischen Unternehmen in mehreren Gemeinschaftsunternehmen wie etwa Wingas zusammen.
Das Kartellamt geht auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und dem Import nach Deutschland vorläufig von einem national auf Deutschland begrenzten Markt aus. Auf diesem Markt habe Gazprom einen Marktanteil von rund einem Drittel. Das niederländische Staatsunternehmen Gasterra und das norwegische Staatsunternehmen Statoil kämen auf jeweils rund 20 Prozent.
Das Kartellamt habe sich erstmals intensiv mit dem Gasimport befasst, erläuterte Präsident Andreas Mundt. "Auch wenn in diesem Verfahren die Frage der Marktbeherrschung nicht entscheidungsrelevant war und wir sie deshalb nicht abschließend bewerten werden, haben wir daraus wichtige Erkenntnisse für die Beurteilung etwaiger zukünftiger Fusionspläne auf diesem Markt gewonnen."