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Bundeskartellamt ermittelt gegen 35 Gasversorger

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Das Bundeskartellamt hat auf Basis des neuen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Eine vorangegangene bundesweite Untersuchung der Gaspreise aller in diesem Geschäftsfeld etablierten Gasversorger habe gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25 Prozent bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestehen. Betroffen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind.

Für Kartellamtspräsident Heitzer lässt das Untersuchungsergebnis nur einen Schluss zu, nämlich dass die Wettbewerbsintensität im Bereich der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden mit Gas immer noch erschreckend gering sei: "Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen."

Das Bundeskartellamt habe bei dem Vergleich der Gaspreise, die vom Endverbraucher gezahlt werden, die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies eröffne eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen.

Steuern und Abgaben machen durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent an dem Bruttopreis aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte 16 Prozent. Die vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile machen daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung sieht und die auf den bekannten Internetportalen verglichen werden.