Bundeskartellamt ermittelt gegen 35 Gasversorger
Stand: 05.03.2008
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Bonn - Das Bundeskartellamt hat auf Basis des neuen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Eine vorangegangene bundesweite Untersuchung der Gaspreise aller in diesem Geschäftsfeld etablierten Gasversorger habe gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25 Prozent bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestehen. Betroffen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind.
Das Bundeskartellamt habe bei dem Vergleich der Gaspreise, die vom Endverbraucher gezahlt werden, die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies eröffne eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen.
Steuern und Abgaben machen durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent an dem Bruttopreis aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte 16 Prozent. Die vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile machen daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung sieht und die auf den bekannten Internetportalen verglichen werden.
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