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Bremer Landgericht: Gaspreiserhöhung der swb war zulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Bremen - Im Streit um Gaspreiserhöhungen zeichnet sich ab, dass sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Bremer Energieversorger swb AG vor dem Landgericht in Bremen nicht in allen Punkten durchsetzen kann. Einem Gerichtssprecher zufolge äußerte die Kammer nach der mündlichen Verhandlung am Freitag die vorläufige Einschätzung, dass die Preiserhöhung 2006 anders als die anderen zulässig gewesen sei.

Trotz dieser Einschätzung des Gerichts äußerte sich eine Sprecherin der Bremer Verbraucherzentrale überwiegend zufrieden mit der Verhandlung. Von der swb AG war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. In dem Verfahren geht es um Gaspreiserhöhungen von Oktober 2004 bis April 2009. Die Verbraucherschützer verlangen stellvertretend für acht Gaskunden die Rückzahlung der ihres Erachtens unzulässigen Erhöhungen.

Die Kontrahenten haben nach Angaben des Gerichtssprechers nun sechs Wochen Zeit, zu den Hinweisen des Gerichts Stellung zu nehmen. In acht Wochen soll über den weiteren Gang des Verfahrens entschieden werden. Ein Urteil sei dann noch nicht zu erwarten, sagte der Sprecher.