bne: Kartellamtsentscheidung fördert Wettbewerb auf Verteilnetzebene
Stand: 21.09.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Verteilnetzbetreiber haben künftig keine Chance mehr, überhöhte Konzessionsabgaben von neuen Gasanbietern zu verlangen. Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist nach Ansicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) wegweisend: Kommunale Netzbetreiber dürfen ihre Monopolstellung nicht zu Lasten der Wettbewerber ausnutzen.
In einem Musterverfahren untersagte die Wettbewerbsbehörde der GAG Ahrensburg in Schleswig-Holstein die missbräuchliche Erhebung überhöhter Konzessionsabgaben im Zuge einer Rekommunalisierung. Der Versorger müsse das zu viel kassierte Geld zurückzahlen, berichtete das Kartellamt am Montag in Bonn.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) ist eindeutig. Ein kommunaler Netzbetreiber darf keine missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben erheben – das widerspricht der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), benachteiligt neue Energieanbieter und belastet am Ende die Verbraucher, so die Kartellwächter. Bereits am 3. Juni diesen Jahres hatte die Wettbewerbsbehörde einen ähnlichen Beschluss gegen zwei Netzbetreiber gefasst.
In allen drei Fällen hatten Netzbetreiber willkürlich alle Netznutzer als Tarifvertragskunden eingestuft. Die dadurch um ein Vielfaches höheren Einnahmen aus dieser überhöhten Konzessionsabgabe konnten offenbar zur Quersubventionierung der eigenen Vertriebe genutzt werden. Die Folgen: In solchen Gebieten herrscht laut Bundeskartellamt geringerer Wettbewerbsdruck, die Wechselquote ist niedriger. Teilweise wurde die Benachteiligung neuer Gaslieferanten zwar dadurch verschleiert, dass die verbundenen Vertriebe der integrierten Unternehmen ebenfalls die überhöhte Konzessionsabgabe zahlen mussten. Das Kartellamt hat jedoch auch dieses Vorgehen als mittelbare Diskriminierung bewertet und dem Vorgehen eine klare Absage erteilt.
"Nur eine solch strikte Auslegung der KAV sichert faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Gasmarkt“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Entscheidungen der Kartellwächter seien ebenso richtungsweisend wie differenziert: "Auch die mittelbare Diskriminierung durch die Netzbetreiber hat das Bundeskartellamt in der aktuellen Entscheidung als solche ausgemacht und untersagt“, so Busch. Dass das Bundeskartellamt die Praktiken der Kommunen weiter prüfen will, begrüßt er: "Mangels Unbundling wird offenbar die harte Hand des Bundeskartellamts benötigt, damit Verteilnetzbetreiber ihr missbräuchliches Handeln zu Lasten neuer Anbieter und zum Nachteil der Verbraucher beenden.“