Bis 2015 muss 30 Jahre alter Heizkessel ausgetauscht werden
Stand: 21.11.2013
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Sankt Augustin - Bis zum Jahr 2015 müssen Öl- und Gasheizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Darauf weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn hin.
Er beruft sich auf die kürzlich verabschiedete Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bislang mussten nur Öl- und Gas-Heizanlagen erneuert werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.
Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Wohnten Hausbesitzer bereits vor Februar 2002 in einem Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, brauchen sie ebenfalls nicht aktiv werden. Nach Schätzungen des Verbandes sind von den Neuerungen mehr als eine halbe Million Haushalte betroffen.