BGH steht vor Grundsatzurteil zu Gaspreisen
Stand: 11.07.2013
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Karlsruhe - Eventuell müssen Verbraucher künftig ganz genau darüber aufgeklärt werden, wann Gaspreise angehoben werden dürfen. Das ergibt sich aus einer mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch. Das Gericht wird demzufolge möglicherweise eine Klausel des Energieversorgers RWE für unwirksam erklären. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern steht es damit vor einem Grundsatzurteil zur Erhöhung von Gaspreisen. Die Richter wollen ihr Urteil am 31. Juli verkünden. (Az.: VIII ZR 162/09)
Die Entscheidung könnte nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Bedeutung auch für Gaskunden anderer Versorger haben. Die Verbraucherschützer hatten RWE wegen Klauseln verklagt, die der Energiekonzern seit den 80er Jahren mit seinen Kunden vereinbart hatte. Die Verbraucherschützer klagen für 25 Kunden, die sich gegen Preissteigerungen zwischen 2003 und 2006 zur Wehr gesetzt haben.
Auf Anfrage des BGH zu diesem Fall hin entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Luxemburg, dass die Bedingungen für Preiserhöhungen für die Verbraucher genau und verständlich dargestellt sein müssen. Jetzt ist der BGH am Zuge. Dem EuGH zufolge sei die Klausel unwirksam, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball am Mittwoch.
Wenn dies der Fall sei, habe RWE die Preise im fraglichen Zeitraum zu Unrecht angehoben. Das Gericht will Ball zufolge auch klären, ob die Kläger dann ihr ganzes Geld zurückverlangen können und was mit Kunden anderer Anbieter ist, die gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.