BGH prüft Erhöhung von Gaspreisen - Versorger soll zahlen
Stand: 10.12.2008
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute (Mittwoch/1030) erneut über die Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob Gasunternehmen eine marktbeherrschende Stellung haben und sich deshalb eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen müssen. Das Urteil des BGH hat für die Branche weitreichende Folgen. Im vorliegenden Fall geht es um ein niedersächsisches Unternehmen, die Stadtwerke Uelzen GmbH. Wie andere Versorger auch hat es seine Preise seit Herbst 2005 mehrfach erhöht. Dies verstößt nach Auffassung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums gegen das Kartellrecht.
Das Ministerium verlangte von dem Versorger, seinen Kunden Geld zurückerstatten. Eine Beschwerde dagegen war im November 2007 vor dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich. Die Richter dort sahen keine marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke Uelzen, weil das Angebot des Versorgers nicht nur auf Gas begrenzt sei und er auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Energie im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Dagegen richtet die Beschwerde des Ministeriums.
Der BGH hat sich bereits mehrfach mit den gestiegenen Gaspreisen beschäftigt. Nach einem Grundsatzurteil von 2007 könne die Erhöhungen nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden.
Video: So funktioniert der Gasanbieterwechsel