BGH: Gaspreise nur eingeschränkt überprüfbar
Stand: 19.11.2008
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Karlsruhe - Gestiegene Gaspreise sind weiterhin nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch kann der Kunde zwar die einzelnen Erhöhungsschritte vor Gericht angreifen. Eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises auf seine Angemessenheit lehnt der BGH aber ab.
Der Gesetzgeber habe einer staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt und setze stattdessen auf verschärfte kartellrechtliche Maßnahmen, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu stärken, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.
Damit bestätigte das Karlsruher Gericht sein Urteil vom Juni 2007. Danach dürfen die Gasversorger die Tarife erhöhen, wenn sie damit lediglich eigene gestiegene Bezugskosten weitergeben.
In dem Verfahren ging es um die Klage eines Verbrauchers gegen Preisanhebungen der Stadtwerke Dinslaken in den Jahren 2005 und 2006. Der Kläger wandte sich gegen mehrere Erhöhungen von zunächst 3,05 Cent auf zuletzt 4,25 Cent je Kilowattstunde.
Der BGH hob ein Urteil des Landgericht Duisburg auf, das eine weitergehende Überprüfung der Tarife für zulässig gehalten hatte und deshalb die Stadtwerke zur Vorlage ihrer Bezugsverträge verpflichten wollte. Der BGH lehnte dies ab: Das Unternehmen habe ein "verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten".
Video: So funktioniert der Gasanbieterwechsel