Betriebskostenabrechnung: Vermieter haben ein Jahr lang Zeit
Lundquist Neubauer
Stand: 12.01.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München/Berlin - Vermieter haben für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ein Jahr Zeit. Darauf weist der Mieterverein München aufmerksam. Wer später eine Abrechnung erhält, muss Nachzahlungen nicht mehr leisten. Guthaben müssen aber den Angaben zufolge dennoch ausgezahlt werden.
In der Praxis bedeutet das: Die Abrechnung für das Vorjahr muss in der Regel bis Silvester im Briefkasten sein. Andernfalls kann der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen. Hat der Vermieter die Abrechnung per Einschreiben mit Rückschein an den Mieter geschickt und war der Mieter am 30. oder 31. Dezember nicht zu Hause und konnte das Einschreiben nicht annehmen, so gilt die Abrechnung ebenfalls als verspätet.
Allerdings war der 31. Dezember 2016 ein Samstag, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Damit haben Vermieter für die Abgabe die Betriebskostenabrechnung 2015 laut Gesetz bis zum darauffolgenden Werktag Zeit. Letztmöglicher Tag für diese Abrechnung war damit der 2. Januar 2017.
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