Austauschpflicht: Noch viele Heizkessel illegal in Betrieb
Stand: 11.02.2015
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Düsseldorf - Wer einen Heizkessel besitzt, der 30 Jahre oder älter ist, betreibt diesen womöglich illegal. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass allein in diesem Bundesland allein bei fünf bis zehn Prozent der Geräte der Fall ist.
Seit Jahresanfang 2015 müssen viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor.
Ob der Austausch durchgeführt wurde, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, erklärt Udo Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale. Ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung könne als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Allerdings dürfen manche ältere Heizkessel auch weiterhin betrieben werden, erläutern die Verbraucherschützer. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung. Und wohnten Hausbesitzer bereits vor Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen sie ebenfalls nicht aktiv werden. Wer aktuell ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen.