Austausch alter Heizkessel mindert Steuerlast
Stand: 10.07.2015
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Berlin - Wer seinen alten Heizkessel im Eigenheim austauscht, kann mit Einsparungen rechnen. Denn der neue Kessel arbeitet in der Regel energieeffizienter. "Da mit dem Austausch des Heizkessels hohe Kosten verbunden sind, sollten private Eigentümer auf den Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen achten", rät Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Die Steuer mindern können allerdings nur die Installationskosten - unter der Voraussetzung, dass dafür ein Handwerker beauftragt wird.
In diesem Fall können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal bis zu 1200 Euro im Jahr, von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der Steuerbonus umfasst die anfallenden Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten und den darauf entfallenden Anteil der Umsatzsteuer. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Ein getrennter Ausweis der Arbeitskosten in der Rechnung sollte daher gefordert werden.
Zudem muss die Leistung per Überweisung auf das Konto des Handwerkers bezahlt werden. Eine Zahlung in bar akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar sind. Für Vermieter, die den Heizkessel in ihrer Mietimmobilie austauschen, gilt der Steuerbonus also nicht.