Alte Kaminöfen müssen ausgetauscht werden
Stand: 24.09.2014
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Sankt Augustin - Alte Kaminöfen stoßen häufig zu viele Schadstoffe aus. Eine gesetzliche Regelung sieht deshalb vor, dass sie nach und nach stillgelegt oder nachgerüstet werden. Der nächste Meilenstein: Am 31. Dezember endet die Frist für Kaminöfen, die älter als 40 Jahre sind und deren Emissionen die geforderten Grenzwerte überschreiten.
Darauf weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn hin. In Deutschland gäbe es aber nur noch selten so alte Öfen. Historische Modelle, offene Kamine und Kochherde seien von dieser Pflicht ausgenommen.
In den kommenden Jahren werden die Schonfristen für weitere Modelle ablaufen: 2017 die für Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984, 2020 für Modelle der Baujahr 1985 bis 1994. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.
Wie viel Emissionen Öfen ausstoßen dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) bietet eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reiche dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis aus, dass der Ofen die Grenzwerte nicht überschreitet, so der HKI. Alternativ finden Verbraucher die Werte in den Geräteunterlagen, oder ein Schornsteinfeger misst nach.