Alte Holzöfen: Strengere Auflagen ab 2015
Lundquist Neubauer
Stand: 02.12.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Stuttgart - Die erste Frist für alte Kaminöfen endet Ende Dezember: Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor.
Bei manchen Ofentypen ist eine Nachrüstung möglich, erklärt das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Moderne Öfen seien aber effizienter.
Schrittweise werden neue Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten: Öfen, die mit Holz befeuert werden und 2015 älter als 40 Jahre sind, dürfen dann nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen, erklärt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau.
Für Anlagen der Baujahre 1975 bis 1984 endet die Schonfrist Ende 2017, für Anlagen der Baujahre 1985 bis 1994 ist Ende 2020 Schluss. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Es gibt aber Ausnahmen, Informationen hat unter anderem der Schornsteinfeger.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
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