Alte Heizkessel austauschen
Stand: 02.02.2015
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Düsseldorf - 2015 müssen viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Wer die Austauschpflicht verpasst hat, handelt womöglich illegal.
Wer einen Heizkessel hat, der 30 Jahre oder älter ist, betreibt diesen womöglich illegal. Denn seit Jahresanfang 2015 müssen viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass allein in diesem Bundesland fünf bis zehn Prozent der Geräte älter als 30 Jahre sind. Ob der Austausch durchgeführt wurde, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau.
Ausnahmen für bestimmte Anlagen
Allerdings dürfen manche ältere Heizkessel auch weiterhin betrieben werden, erläutern die Verbraucherschützer. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung. Und wohnten Hausbesitzer bereits vor Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen sie ebenfalls nicht aktiv werden. Wer aktuell ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen.