Gasanbieter wechseln bei Umzug – vergleichen & sparen
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,09 Euro/kWh
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Bis zu 1.250 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Gas Premium B, Kosten im ersten Jahr: 1.570,14 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 2.890,37 Euro
Einsparung: 1320,22 Euro
(Stand: 04.11.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Gas Premium B, Kosten im ersten Jahr: 1.570,14 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 2.890,37 Euro
Einsparung: 1320,22 Euro
(Stand: 04.11.2024)
- Umziehen & wechseln
- Gleich Kündigungsschreiben erstellen
- Was beim Wechsel beachten?
- Was, wenn ich nichts unternehme?
- Kein eigener Gaszähler - was tun?
- Alten Vertrag behalten
- Weitere Tipps
Kann ich den Gasanbieter wechseln, wenn ich umziehe?
Ein Umzug ist meist teurer als gedacht - doch Verivox kann Ihnen an anderer Stelle beim Sparen helfen: Denn mit dem Wechsel des Gasanbieters sind bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr einzusparen. Da findet vielleicht das eine oder andere Möbelstück zusätzlich den Weg vom Wunschzettel ins neue Zuhause! Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Umzug und Gasanbieterwechsel. In den folgenden Fällen können Sie den Gasanbieter beim Umzug wechseln:
Grundversorgung
Beziehen Sie Ihr Gas in der Grundversorgung, können Sie mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt.
Laufzeitvertrag mit einem alternativen Gasanbieter
Bei Kunden, die einen Vertrag mit einem alternativen Gasanbieter abgeschlossen haben, greift diese Frist nicht. Ausschlaggebend sind die AGB des Anbieters. Meist ist eine sogenannte Umzugsklausel enthalten, die Kunden im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht gewährt und den Umzug als vertragsauflösende Bedingung betrachtet. Die Kündigung muss dann vom Kunden selbst vorgenommen werden.
Wohnungswechsel innerhalb und außerhalb des Netzgebiets
Manche Gasanbieter unterscheiden im Falle eines Umzugs zwischen einem Wohnungswechsel innerhalb des Netzgebietes und einem außerhalb: Liegt Ihr neuer Wohnsitz außerhalb des Netzgebiets, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen. Findet der Umzug innerhalb des Netzgebietes statt, bestehen einige Unternehmen auf eine Erfüllung des Vertrags, also der Weiterbelieferung des Kunden. Lesen Sie deshalb genau die AGB Ihres Anbieters.
Direkt online kündigen
Durch die gesetzliche Regelung für faire Verbraucherverträge können Sie bei einigen Anbieter ganz einfach direkt online kündigen. Unsere Übersichtsseite hilft Ihnen direkt auf der Kündigungsseite des Anbieters zu gelangen.
Worauf muss ich achten, wenn ich den Gasanbieter im Rahmen des Umzugs wechseln möchte?
Für den Wechsel des Gasanbieters sollten Sie im Idealfall eine Vorlaufzeit von drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zum Lieferbeginn durch den neuen Anbieter einrechnen. Sie sollten daher die Vertragsunterlagen so früh wie möglich einsenden. So kann die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass Sie in die Zwischenversorgung des örtlichen Grundversorgers geraten.
Um den günstigsten Anbieter zu finden, brauchen Sie lediglich Ihre neue Postleitzahl sowie Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Gaspreisvergleich einzugeben. Den Gasverbrauch für die neue Wohnung erfragen Sie am besten beim Vormieter oder beim Vermieter der neuen Wohnung. Da diese besser oder schlechter als Ihre alte Wohnung gedämmt und der Gasverbrauch daher niedriger oder höher sein kann – falls überhaupt mit Gas geheizt wurde.
Der neue Versorger benötigt für den Wechsel Ihr Einzugsdatum, die Gaszählernummer sowie den Zählerstand. Der Zähler ist in der Regel im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Falls der Zähler nicht frei zugänglich sein sollte, kann Ihnen der Vermieter oder die Hausverwaltung weiterhelfen. Idealerweise sollten Sie den Zählerstand im Beisein eines Zeugen notieren, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.
Des Weiteren sollten Sie den Namen des örtlichen Versorgers herausfinden. Den braucht der neue Versorger, um Sie bei diesem abzumelden. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger können Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.
Was, wenn ich nichts unternehme?
Unternehmen Sie nichts, entsteht beim Einzug ein Gasentnahmevertrag mit dem örtlichen Gasversorger zu dessen Grundversorgungstarif – die Gasanmeldung erfolgt also automatisch. Grundversorgungstarife sind in der Regel die teuersten, deswegen sollten Sie am besten entweder bereits im Vorfeld einen neuen Gasanbieter mit der Lieferung beauftragen oder dies unmittelbar nach dem Einzug nachholen. Der Grundversorgungsvertag kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, in einen anderen, günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung beim Grundversorger.
Und wenn ich keinen eigenen Gaszähler in der neuen Wohnung habe?
In Mehrparteienhäusern gibt es oft nur einen einzigen Gaszähler, der den Verbrauch aller Mieter misst. Die Heizkosten werden in diesem Fall anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen. Der Vermieter oder Verwalter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten.
Ich möchte meinen alten Vertrag behalten – was muss ich tun?
Wenn Sie nach dem Umzug weiterhin von Ihrem jetzigen Versorger mit Gas beliefert werden möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Gas liefern kann. Ist das der Fall, sollten Sie den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informieren, damit die Gasbelieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Und hier noch ein paar Tipps
- Schlussabrechnung unbedingt prüfen!
- Zählernummer und Zählerstand am Tag des Aus- und Einzugs dokumentieren.
- Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da: Hilfe-Center
Jetzt Gaspreise vergleichen
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Gas ab 0,09 Euro/kWh
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Bis zu 1.250 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Wuppertal, 42277
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Gas Premium B, Kosten im ersten Jahr: 1.570,14 Euro
Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 2.890,37 Euro
Einsparung: 1320,22 Euro
(Stand: 04.11.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Mehr rund um Gas
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Energiesteuern, Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwertsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werd
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.
Wir sind persönlich für Sie da!
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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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Mehr erfahrenSie vergleichen bei uns kostenlos, da wir uns auch durch Provisionen finanzieren. Dabei sind wir zu 100 Prozent unabhängig.
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