Gas bei Sw Zweibrücken: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Gasstraße 1
66482 Zweibrücken
Gastarife der Stadtwerke Zweibrücken
In Netzgebiet der Stadtwerke Zweibrücken GmbH können Kundinnen und Kunden zwischen mehreren Gas-Tarifen wählen. Außer dem Grundversorgungstarif gibt es beim Energieversorger Tarife für klassisches Erdgas und Öko-Erdgas, also zu 100 % klimaneutrales Erdgas. Für Grund- und Arbeitspreise gibt es keine verbrauchsabhängige Staffelung. Wer sich bei den Stadtwerken Zweibrücken für TÜV-zertifiziertes Ökogas mit dem Qualitätslabel ÖkoPLUS entscheidet, unterstützt damit unter anderem das Mytrah Windkraftprojekt in Indien. Zwar wird auch im Öko-Tarif klassisches Erdgas geliefert, doch die damit verbundenen CO2-Emissionen werden durch den Erwerb von Emissionsreduktionen neutralisiert.
Laufzeit und Kündigungsfristen der Gasverträge
Nach Vertragsabschluss laufen Gasverträge bei den Stadtwerken Zweibrücken zunächst bis zum Jahresende. Wird der Vertrag zum Ende dieser Grundlaufzeit nicht gekündigt, läuft er unbefristet weiter. Die Kündigungsfrist für alle Wahltarife beträgt einen Monat. Lediglich die Grundversorgungstarife werden ohne Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Diese können außerdem mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Die fälligen Abschlagszahlungen sind je nach gewähltem Tarif im Lastschriftverfahren, als Überweisung oder Barzahlung möglich.
Preisgarantie und Sonderprogramme der Stadtwerke Zweibrücken
Während Preisanpassungen bei Umlagen, Abgaben, Netzentgelten oder Steuern von den Stadtwerken Zweibrücken direkt an die Verbraucher weitergegeben werden, gibt es für Grund- und Arbeitspreise eine Preisgarantie – in der Regel bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Unabhängig vom gewählten Gas-Tarif können Kundinnen und Kunden eine kostenfreie Energieeinsparberatung durch Energieberaterinnen und Energieberater der Stadtwerke Zweibrücken in Anspruch nehmen. Darüber hinaus profitieren Gas-Abnehmerinnen und -Abnehmer von verschiedenen Förderprogrammen des Energieunternehmens. So können auf Antrag unter anderem Zuschüsse für die Umrüstung von Heizungsanlagen bzw. Heizsystemen, die Anschaffung eines E-Bikes oder energieeffizienter Haushaltsgeräte gewährt werden.