Gas bei Sw Ahaus: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Gastarife der Stadtwerke Ahaus
Von den Stadtwerken Ahaus können Verbraucherinnen und Verbraucher Erdgas beziehen. Ökogas bieten die Stadtwerke Ahaus ihren Kundinnen und Kunden nicht an. Es stehen neben dem Grundversorgungstarif unterschiedliche min-MAX-Tarife zur Wahl. Diese variieren in der Preisgestaltung mit unterschiedlichen Jahres-Grundpreisen und verbrauchsabhängigen oder -unabhängigen Arbeitspreisen. Abhängig vom gewählten Tarif erfolgen die Abschlagszahlungen bei den Stadtwerken Ahaus verbindlich im Lastschriftverfahren oder mit einer frei wählbaren Zahlungsart.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen für Gasverträge
Besonders flexibel ist der Grundversorgungstarif mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit: Gasverträge im Grundversorgungstarif können bei den Stadtwerken Ahaus jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Für alle anderen Verträge gilt eine Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Anschließend verlängern sich diese Gasverträge der Stadtwerke Ahaus automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn nicht gekündigt wird. Für Kundinnen und Kunden und auch für die Stadtwerke Ahaus beträgt die Kündigungsfrist jeweils einen Monat. Erstmalig können Gasverträge der Stadtwerke Ahaus nach Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt werden.
Preisgarantie der Stadtwerke Ahaus gibt Sicherheit
Für ihre Tarife geben die Stadtwerke Ahaus eine Preisgarantie. Während der Erstlaufzeit bleiben die Tarife jedes Gasvertrages stabil. Müssen Preise angepasst werden, so gelten diese in der Regel garantiert bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die Tarife ändern. Wer sich dafür entscheidet, die fälligen Abschlagszahlungen als Einmalzahlung zu Beginn des Jahres zu begleichen, der erhält mit der Jahresendabrechnung der Stadtwerke Ahaus einen Rabatt. Mit einem Bonusprogramm fördern die Stadtwerke Ahaus die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte. Auf Antrag kann aus dem jährlich neu aufgelegten Förderprogramm ein Zuschuss gewährt werden, wenn Kundinnen und Kunden ihren gesamten Bedarf an Strom und Gas von den Stadtwerken Ahaus beziehen.