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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kann man ein Festgeld vorzeitig kündigen?
  3. Sparbrief kündigen
  4. Welche Gebühren werden fällig?
  5. Festgeld und Sparbrief: Kündigungsfrist
  6. Automatische Kündigung bei Fälligkeit: Was ist zu beachten?
  7. Festgeld übertragen: Geht das?
  8. Kredit aufnehmen statt Festgeld kündigen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine vorzeitige Kündigung ist beim Festgeld nur aus "wichtigem Grund" möglich. Dazu zählt beispielsweise der Tod des Kontoinhabers.
  • Manche Banken sehen eine automatische Verlängerung des Festgeldes um den gleichen Zeitraum vor, wenn der Kunde nicht bis zur Fälligkeit kündigt.
  • Wer eine unfreiwillige Verlängerung aus Unachtsamkeit vermeiden will, sollte entweder gleich nach dem Abschluss kündigen oder ein Angebot wählen, bei dem keine automatische Verlängerung vorgesehen ist.
  • Bei einem Festgeld-Vergleich mit Verivox können Sie unter "Details zum Angebot" erkennen, ob das jeweilige Angebot eine automatische Verlängerung des Festgeldkontos vorsieht oder nicht.

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Kann man ein Festgeld vorzeitig kündigen?

Beim Abschluss einer Festgeldanlage vereinbaren Anleger und Bank eine feste Laufzeit. Diese kann je nach Anbieter und Vereinbarung zwischen 30 Tagen und 10 Jahren betragen. Die vertraglich festgelegte Anlagedauer ist sowohl für den Anleger als auch für die Bank verbindlich. Beide Seiten können den Vertrag im Regelfall vorzeitig nicht kündigen.

Eine Ausnahme sieht jedoch der Gesetzgeber vor: Laut § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine außerplanmäßige Kündigung von Verträgen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies wird jedoch meist sehr streng ausgelegt. So gilt beispielsweise ein unvorhergesehener Geldbedarf oder der Verlust des Arbeitsplatzes nicht als wichtiger Grund. Diese Regelungen gelten zumeist unabhängig davon, ob ein Anleger ein Festgeld bei einer inländischen Bank oder bei einem ausländischen Anbieter wie z.B. Klarna kündigen will.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall?

Möglich ist die außerplanmäßige Kündigung eines Festgeldes aus wichtigem Grund, wenn der Kontoinhaber verstirbt. Die Erben müssen hierfür entweder einen Erbschein oder eine Bankvollmacht vorlegen.

Festgeld auflösen bei Bankenpleite

Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird und die Einlagensicherungseinrichtung den Entschädigungsfall feststellt, werden in diesem Zuge Festgeldkonten außerplanmäßig aufgelöst. Mit diesem Schritt stellt der Gesetzgeber sicher, dass die von der Bankenpleite betroffenen Anleger ihre Guthaben innerhalb der gesetzlich vorgesehenen siebentägigen Frist ausgezahlt bekommen.

Anleger können auf Kulanz der Bank hoffen

Während das Ableben des Kontoinhabers oder eine drohende Insolvenz der Bank triftige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos darstellen, so verhält es sich beim Arbeitslosengeld anders. Die Bank kann aus Kulanz das Abrutschen ins Bürgergeld als Sonderkündigungsrecht akzeptieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Langzeitkunden, die zusätzlich ein gutes Verhältnis zur Bank pflegen, haben hier eine höhere Chance darauf. Der Erhalt von Arbeitslosengeld I kann nicht als wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung angegeben werden.

Sparbrief kündigen: Gelten dieselben Regeln wie beim Festgeld?

Als Alternative zum Festgeld ziehen viele Verbraucher Sparbriefe in Betracht, die ebenfalls mit einer festen Laufzeit ausgestattet sind. Hier gelten auch bei vorzeitiger Kündigung dieselben Regeln wie beim Festgeld: Eine Auflösung vor dem Ablauf der vereinbarten Anlagefrist ist nur aus wichtigem Grund im Rahmen von § 314 BGB möglich.

Welche Gebühren werden fällig?

Wenn ein Anleger ein Festgeld oder einen Sparbrief aus wichtigem Grund kündigt, verkürzt sich die Laufzeit der Geldanlage. Weil Banken jedoch ihre Zinsen meist nach Laufzeit staffeln, können sie im Nachhinein den niedrigeren Zins für die gekündigte Kapitalanlage ansetzen.

Dies kann dazu führen, dass die Auszahlung entsprechend gekürzt wird. Weitere Gebühren sind möglich, sofern deren Höhe dem realistischen Bearbeitungsaufwand der Bank entspricht.

Festgeld und Sparbrief: Kündigungsfrist für die reguläre Auflösung

Eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist gibt es bei Festgeldkonten und Sparbriefen nicht. Wenn Anleger vermeiden wollen, dass sich eine Festgeldanlage am Ende der Laufzeit automatisch verlängert, sollten sie rechtzeitig das Festgeld auflösen, damit die Bank die Verlängerungsoption herausnehmen kann. Hierfür ist meist je nach Anbieter eine Bearbeitungszeit zwischen einem und fünf Werktagen üblich.

Gleiches gilt für die Kündigung von Sparbriefen, sofern am Ende der Laufzeit die Umwandlung in ein Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist vorgesehen ist. Dies ist jedoch nur selten der Fall. Üblicherweise zahlt die Bank bei Fälligkeit den Sparbrief automatisch auf das im Vertrag angegebene Girokonto aus.

Automatische Kündigung bei Fälligkeit: Was ist zu beachten?

Um zu vermeiden, dass sich bei vergessener Kündigung eine Festgeldanlage unbeabsichtigt verlängert, sollten Sie bei der Anlage dafür sorgen, dass keine automatische Verlängerung erfolgt. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie kündigen das Festgeld gleich nach dem Abschluss zum regulären Laufzeitende oder
  • Sie wählen von vornherein ein Festgeld ohne automatische Verlängerung. Diese Option können Sie im Verivox Festgeldvergleich einstellen.

Nachteile entstehen Ihnen in beiden Fällen nicht. Sollten Sie sich dennoch für eine Verlängerung des Festgeldes entscheiden, können Sie den ausgezahlten Betrag direkt wieder neu anlegen.

Festgeld übertragen: Geht das?

Das Festgeld kann während der Laufzeit auf einen neuen Eigentümer übergehen, wenn dies der alte und neue Kontoinhaber vertraglich vereinbaren. Beide Parteien müssen dann gegenüber der kontoführenden Bank eine entsprechende Willenserklärung abgeben, damit das Geldinstitut das Konto auf den neuen Inhaber übertragen kann. Dieser tritt dann an Stelle des bisherigen Kontoinhabers in den Vertrag ein, so dass die Laufzeit unverändert bleibt.

Auch im Erbfall können die Hinterbliebenen das Festgeldkonto umschreiben und weiterlaufen lassen. Für die Änderung des Kontoinhabers ist in im Regelfall die Vorlage eines Erbscheins erforderlich.

Kredit aufnehmen statt Festgeld kündigen

Wenn Sie kurzfristig finanzielle Unterstützung benötigen, bietet die Kreditaufnahme eine Alternative zur Kündigung des Festgeldes. Obwohl dies in der Regel teurer ist als auf die Zinserträge des Festgeldes zu verzichten, kann es in bestimmten Situationen dennoch sinnvoll sein. Es empfiehlt sich daher, einen Kreditvergleich durchzuführen und abzuwägen, welche Option mit höheren Kosten verbunden ist.

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