THG-Quote Wallbox
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THG-Berater starten- Das Wichtigste in Kürze
- THG-Quote für private Wallbox beantragen: Ist das möglich?
- Wichtiger Hinweis:
- THG-Quote für Wallbox: Welche-Anbieter gibt es?
- THG-Quote für die Wallbox sichern: So gehen Sie vor
- Häufig gestellte Fragen
Mit der THG-Quote für Wallbox und Ladesäule belohnt der Gesetzgeber all diejenigen, die zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen. Denn damit der Umstieg auf die Elektromobilität gelingen kann, müssen ausreichend viele Ladepunkte verfügbar sein. Wer die THG-Quote für die Wallbox beantragen kann und wie hoch die Prämie ausfällt, veranschaulicht der nachfolgende Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine Wallbox besitzt, kann sich die THG-Quote sichern, wenn der Ladepunkt über gewisse technische Standards verfügt und öffentlich zugänglich sowie zeitlich ausreichend verfügbar ist.
- Wie hoch die THG-Quote für die Wallbox ausfällt, hängt von der jährlichen Ladeleistung ab.
- Aktuell zahlen die THG-Anbieter zwischen 2,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde Ladestrom.
- Wenn Sie die THG-Quote für Ihre Wallbox beantragen, müssen Sie die Ladestation bei der Bundesnetzagentur anmelden, um eine Betreibernummer zu erhalten, die Sie für die Inanspruchnahme der Prämie benötigen.
THG-Quote für private Wallbox beantragen: Ist das möglich?
In letzter Zeit tauchten im Internet immer wieder Artikel auf, in denen es hieß, auch Besitzerinnen und Besitzer einer privaten Wallbox können sich die THG-Prämie problemlos sichern. Dazu müsste die Ladestation lediglich als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Möglich sei dies, da keine eindeutige Definition für öffentliche Ladestationen existieren würde.
Aus diesem Anlass sah sich die Bundesnetzagentur im September 2022 dazu gezwungen, klarzustellen, dass von Privatpersonen betriebene Wallboxen und Ladestationen in Carports, Garagen und Garageneinfahrten prinzipiell nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten. Schließlich verfolgt die Regierung mit der Ladesäulenverordnung (LSV) das Ziel, Ladeinfrastruktur einer möglichst großen Anzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzbar zu machen.
Von einer privaten Ladestation profitieren meist aber nur die Personen, die diese besitzen, nicht jedoch Dritte. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, die THG-Quote auch für eine private Wallbox zu beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
THG-Quote für die Wallbox beantragen: Die Voraussetzungen im Überblick
Die wichtigste Voraussetzung stellt die örtliche Zugänglichkeit dar. Sich die THG-Quote für eine Wallbox zu sichern, gestattet der Gesetzgeber lediglich, wenn diese für einen "unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis" erreichbar ist. Das bedeutet, auch Personen, die der Betreiberin oder dem Betreiber nicht bekannt sind, müssen den Ladepunkt nutzen können. Einzig und allein Nachbarinnen und Nachbarn, Bekannten oder Mitarbeitenden den Zugang zu gewähren, genügt demnach nicht.
Die Wallbox muss zudem auch als öffentlich zugänglicher Ladepunkt erkennbar und befahrbar sein. Die Erkennbarkeit kann sich nicht nur aus äußeren Umständen, zum Beispiel auf Raststätten oder im öffentlichen Raum, ableiten. Sie kann sich ebenso aus einer gut sichtbaren Beschilderung am Ladepunkt beziehungsweise in dessen Nähe oder der Veröffentlichung auf der von der Bundesnetzagentur erstellten Ladesäulenkarte ergeben. Steht die Ladestation auf einem Privatparkplatz, der durch ein Tor verschlossen ist, handelt es sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt.
Damit die Wallbox ihre Funktion erfüllen kann, ist außerdem eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit erforderlich. Selbst, wenn der Akku eines Elektrofahrzeugs nur anteilig aufgeladen wird, kann die Standzeit mehrere Stunden betragen. Demzufolge reicht es nicht aus, eine privat genutzte Wallbox täglich für wenige Minuten zu öffnen. Es ist jedoch möglich, die zeitliche Verfügbarkeit nur anteilig sicherzustellen – beispielsweise nur werktags, am Wochenende oder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten.
Wichtiger Hinweis:
Um die THG-Quote für eine Ladestation erhalten zu können, muss die Wallbox zudem gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen. Es ist beispielsweise notwendig, dass der Ladepunkt über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügt. Außerdem muss punktuelles Aufladen – entweder kostenlos, per Barzahlung oder mittels eines karten- beziehungsweise webbasierten Zahlungssystems – möglich sein.
THG-Quote für Wallbox: Welche-Anbieter gibt es?
Die THG-Quote für Wallboxen und Ladestationen stellt ein Klimaschutzinstrument dar, durch das der CO2-Ausstoß gemindert werden soll. Die Treibhausgasminderungsquote sorgt dafür, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, ihre Emissionen jährlich um einen gewissen Prozentsatz mindern müssen. Halten die Mineralölkonzerne sich nicht an die Vorgaben, fällt eine Strafzahlung an.
Für große Konzerne lohnt es sich jedoch nicht, die THG-Quote der Ladestation von einzelnen Personen zu erwerben. Privatpersonen und mittelständische Unternehmen können aber für den Verkauf der THG-Quote Wallbox Anbieter nutzen, welche die Zertifikate gebündelt verkaufen. In der Regel handelt es sich dabei um Online-Vermittlungsplattformen wie etwa Elektrovorteil oder WirkaufendeineTHG.
Wie viel Geld bringt die THG-Quote für die Wallbox ein?
Es gibt keinen Pauschalbetrag, stattdessen hängt die Höhe der THG-Quote für Wallboxen von der Menge des jährlichen Ladestroms ab. Ob die E-Autos mit Strom aus fossilen Quellen oder mit lokalem Ökostrom aufgeladen werden, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung – durch einen entsprechenden Nachweis steigt der Vergütungsfaktor. Bei welchem Anbieter die THG-Quote für Wallboxen im Vergleich am höchsten ausfällt, zeigt die nachfolgende Übersicht auf:
THG-Quoten-Anbieter
|
Prämie pro Kilowattstunde
|
---|---|
Elektrovorteil | 5 Cent |
Knauber | 4,3 Cent |
co2.auto | 4 Cent |
Fairnergy | 4 Cent |
WirkaufendeineTHG | 3,5 Cent |
Geld für eAuto | 3 Cent |
MyGreenCashback | 3 Cent |
Online Fuels | 2,5 Cent |
Stand: 29. Februar 2024; alle Angaben ohne Gewähr.
Bei einer jährlichen Ladeleistung von beispielsweise 2.000 Kilowattstunden ergibt sich durch die THG-Quote für die Wallbox eine Prämie in Höhe zwischen 50 und 100 Euro. Je nach Standort und zeitlicher Verfügbarkeit des Ladepunktes können Verbrauch und die daraus resultierenden Erträge auch deutlich höher ausfallen.
Schon gewusst?
Wird die Wallbox vollständig autark oder nachweislich mit lokal erzeugtem und regenerativem Strom betrieben, erhöht sich die Vergütung maximal um den Faktor 2,6.
Worauf Sie bei der Wahl des Anbieters achten sollten
Neben der Frage, wie hoch die THG-Quote für die Wallbox im Vergleich ausfällt, sollten bei der Wahl des Anbieters noch weitere Kriterien berücksichtigt werden. Einerseits können die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen je nach Plattform variieren. Andererseits unterscheiden sich die THG-Quoten-Anbieter auch in Bezug auf die Zahlungsmodelle. Einige Vermittlungsplattformen bieten beispielsweise eine Sofortauszahlung an.
THG-Quote für die Wallbox sichern: So gehen Sie vor
- Ladepunkt offiziell registrieren: Um die THG-Quote für Ihre Wallbox zu bekommen, müssen Sie die Ladestation zunächst bei der Bundesnetzagentur anmelden. Es gibt allerdings auch Anbieter, welche die behördliche Abwicklung für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen.
- Betreibernummer bekommen: Nach der Registrierung lässt die Behörde Ihnen eine Betreibernummer zukommen, die Sie für die Zertifizierung der Ladesäule benötigen.
- Beim THG-Anbieter anmelden: Als Nächstes melden Sie sich bei dem von Ihnen präferierten Anbieter an. Im Zuge der Registrierung geben Sie sowohl die Registrierungsnummer (EVSE-ID) als auch den Standort der Wallbox an.
- Wallbox nutzen: Ihre Wallbox wird von Ihnen und anderen E-Mobilisten genutzt. Der Ladestrom wird in Form der bezogenen Kilowattstunden jährlich vom gewählten THG-Anbieter berücksichtigt.
- THG-Quote auszahlen lassen: Nachdem der Anbieter die Zertifikate gebündelt verkauft hat, zahlt die Vermittlungsplattform die Erlöse anteilsmäßig aus.
Häufig gestellte Fragen
Prinzipiell ist das sowohl Privatleuten als auch Geschäftsleuten und Unternehmen möglich. Allerdings muss die Anlage einige technische Mindestanforderungen erfüllen und darüber hinaus öffentlich zugänglich sein. Das bedeutet, auch Dritte müssen den Ladepunkt nutzen können. Damit scheiden ausschließlich privat genutzte Wallboxen aus.
Das wichtigste Dokument stellt die Betreibernummer dar. Diese erhalten Wallbox-Besitzerinnen und -Besitzer, nachdem sie die Ladestation bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben. Ohne die Registrierungsnummer lässt sich die Wallbox nicht für die THG-Quote zertifizieren.
Die Wallbox muss den Anforderungen der Ladesäulenverordnung gerecht werden. Das bedeutet, sie muss öffentlich zugänglich und zeitlich ausreichend verfügbar sein. Außerdem besteht die Notwendigkeit, dass die Anlage gewisse technische Anforderungen – etwa punktuelles Aufladen – erfüllt.
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