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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. THG-Quote für eine private Wallbox beantragen: Ist das möglich?
  3. Welche Anbieter gibt es?
  4. THG-Quote für die Wallbox sichern: So gehen Sie vor
  5. Häufig gestellte Fragen

Mit der THG-Quote für Wallbox und Ladesäule belohnt der Gesetzgeber all diejenigen, die zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen. Denn damit der Umstieg auf die Elektromobilität gelingen kann, müssen ausreichend viele Ladepunkte verfügbar sein. Wer die THG-Quote für die Wallbox beantragen kann und wie hoch die Prämie 2025 ausfällt, veranschaulichen wir nachfolgend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Wallbox besitzt, kann sich die THG-Quote sichern, wenn der Ladepunkt über gewisse technische Standards verfügt und öffentlich zugänglich sowie zeitlich ausreichend verfügbar ist.
  • Wie hoch die THG-Quote für die Wallbox ausfällt, hängt von der jährlichen Ladeleistung ab.
  • Aktuell zahlen viele THG-Quoten-Anbieter zwischen 3 und 3,5 Cent pro Kilowattstunde Ladestrom.
  • Wenn Sie die THG-Quote für Ihre Wallbox beantragen, müssen Sie die Ladestation bei der Bundesnetzagentur anmelden, um eine Betreibernummer zu erhalten, die Sie für die Inanspruchnahme der Prämie benötigen.

THG-Quote für eine private Wallbox beantragen: Ist das möglich?

Damit sich Besitzerinnen und Besitzer einer privaten Wallbox die THG-Prämie sichern können, bedarf es einer Vielzahl von bestimmten Voraussetzungen. Die Ladestation muss etwa als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert und für andere Menschen mit E-Fahrzeug zugänglich sein. Jedoch gelten privat betriebene Wallboxen und Ladestationen in Carports, Garagen und Einfahrten prinzipiell nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Ladeinfrastruktur einer möglichst großen Anzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern verfügbar zu machen. Von einer privaten Ladestation profitieren meist aber nur die Personen, die jene besitzen, nicht jedoch Dritte.

THG-Quote für die Wallbox beantragen: Die Voraussetzungen im Überblick

Die wichtigste Voraussetzung stellt die örtliche Zugänglichkeit dar. Sich die THG-Quote für eine Wallbox zu sichern, gestattet der Gesetzgeber lediglich, wenn diese für einen "unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis" erreichbar ist. Das bedeutet, auch Personen, die der Betreiberin oder dem Betreiber nicht bekannt sind, müssen den Ladepunkt nutzen können. Ausschließlich Nachbarinnen und Nachbarn, Bekannten oder Mitarbeitenden den Zugang zu gewähren, genügt demnach nicht.

Die Wallbox muss zudem auch als öffentlich zugänglicher Ladepunkt erkennbar und befahrbar sein. Die Erkennbarkeit kann sich nicht nur aus äußeren Umständen, zum Beispiel auf Raststätten oder im öffentlichen Raum, ableiten. Sie kann sich ebenso aus einer gut sichtbaren Beschilderung am Ladepunkt beziehungsweise in dessen Nähe oder der Veröffentlichung auf der von der Bundesnetzagentur erstellten Ladesäulenkarte ergeben. Steht die Ladestation auf einem Privatparkplatz, der durch ein Tor verschlossen ist, handelt es sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt.

Damit die Wallbox ihre Funktion erfüllen kann, ist außerdem eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit erforderlich. Selbst, wenn der Akku eines Elektrofahrzeugs nur anteilig aufgeladen wird, kann die Standzeit mehrere Stunden betragen. Demzufolge reicht es nicht aus, eine privat genutzte Wallbox täglich für wenige Minuten zu öffnen. Es ist jedoch möglich, die zeitliche Verfügbarkeit nur anteilig sicherzustellen – beispielsweise werktags, am Wochenende oder zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten.

Technische Anforderungen an die Wallbox

Um die THG-Quote für eine Ladestation erhalten zu können, muss die Wallbox zudem gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen. Es ist beispielsweise notwendig, dass der Ladepunkt über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügt. Außerdem muss punktuelles Aufladen – entweder kostenlos, per Barzahlung oder mittels eines karten- beziehungsweise webbasierten Zahlungssystems – möglich sein.

THG-Quote für Wallbox: Welche Anbieter gibt es?

Die THG-Quote, die auch Wallboxen und Ladestationen mitberücksichtigen kann, ist ein Klimaschutzinstrument, durch das der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich gemindert werden soll. Die Treibhausgasminderungsquote sorgt dafür, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, ihre Emissionen jährlich um einen gewissen Prozentsatz mindern müssen. Halten die Mineralölkonzerne sich nicht an die Vorgaben, fällt eine Strafzahlung an.

Für große Konzerne lohnt es sich jedoch nicht, die THG-Quote der Ladestation von einzelnen Personen zu erwerben. Privatpersonen und mittelständische Unternehmen können aber für den Verkauf der THG-Quote darauf spezialisierte Anbieter nutzen, welche die Zertifikate gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen und anschließend verkaufen. Viele der THG-Prämien-Anbieter vermarkten auch die THG-Quote für öffentliche Ladestationen, darunter etwa WirkaufendeineTHG und EMOVY.

Wie viel Geld bringt die THG-Quote für die Wallbox ein?

Es gibt keinen Pauschalbetrag, stattdessen hängt die Höhe der THG-Quote für Wallboxen von der Menge des jährlichen Ladestroms ab. Ob die E-Autos und E-Fahrzeuge mit Strom aus fossilen Quellen oder mit lokalem Ökostrom aufgeladen werden, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung – durch einen entsprechenden Nachweis steigt der Vergütungsfaktor. Bei welchem Anbieter die THG-Quote für Wallboxen im Vergleich am höchsten ausfällt, zeigt die nachfolgende Übersicht:

THG-Quoten-Anbieter
Prämie pro Kilowattstunde
WirkaufendeineTHG 3,5 Cent
EMOVY 3,25 Cent
Online Fuels 3,2 Cent
co2.auto 3 Cent
Elektrovorteil 3 Cent
Knauber 3 Cent
MyGreenCashback 3 Cent

Stand: 27. März 2025; alle Angaben ohne Gewähr.

Bei einer jährlichen Ladeleistung von beispielsweise 2.000 Kilowattstunden ergibt sich durch die THG-Quote für die Wallbox eine Prämie in Höhe zwischen 60 und 70 Euro. Je nach Standort und zeitlicher Verfügbarkeit des Ladepunktes können Verbrauch und die daraus resultierenden Erträge auch deutlich höher ausfallen.

Schon gewusst?

Wird die Wallbox vollständig autark oder nachweislich mit lokal erzeugtem und regenerativem Strom betrieben, erhöht sich die Vergütung.

Worauf Sie bei der Wahl des Anbieters achten sollten

Neben der Frage, wie hoch die THG-Quote für die Wallbox ausfällt, sollten bei der Wahl des Anbieters noch weitere Kriterien berücksichtigt werden. Einerseits können die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen je nach Plattform variieren. Andererseits unterscheiden sich die THG-Quoten-Anbieter auch in Bezug auf die Zahlungsmodelle. Einige Vermittlungsplattformen bieten etwa eine Sofortauszahlung an.

THG-Quote für die Wallbox sichern: So gehen Sie vor

  1. Wallbox oder Ladesäule errichten: Stellen Sie sicher, dass die Ladeeinrichtung öffentlich zugänglich errichtet wird und über die verlangten technischen Voraussetzungen verfügt.
  2. Ladepunkt offiziell registrieren: Um die THG-Quote für Ihre Wallbox zu bekommen, müssen Sie die Ladestation zunächst bei der Bundesnetzagentur anmelden. Es gibt allerdings auch Anbieter, welche die behördliche Abwicklung für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen.
  3. Betreibernummer erhalten: Nach der Registrierung lässt die Behörde Ihnen eine Betreibernummer zukommen, die Sie für die Zertifizierung der Ladesäule benötigen.
  4. Beim THG-Anbieter anmelden: Als Nächstes melden Sie sich bei dem von Ihnen präferierten Anbieter an. Im Zuge der Registrierung geben Sie sowohl die Registrierungsnummer (EVSE-ID) als auch den Standort der Wallbox an.
  5. Wallbox nutzen: Ihre Wallbox wird von Ihnen und anderen, Ihnen nicht bekannten Menschen mit E-Fahrzeug genutzt. Der Ladestrom wird in Form der bezogenen Kilowattstunden jährlich vom gewählten THG-Quoten-Anbieter berücksichtigt.
  6. THG-Quote erhalten: Nachdem der Anbieter die Zertifikate gebündelt verkauft hat, erhalten Sie Ihre THG-Prämie für Ihre Wallbox ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Prinzipiell ist das sowohl Privatleuten als auch Geschäftsleuten und Unternehmen möglich. Allerdings muss die Anlage einige technische Mindestanforderungen erfüllen und darüber hinaus öffentlich zugänglich sein. Das bedeutet, auch Dritte müssen den Ladepunkt nutzen können. Damit scheiden ausschließlich privat genutzte Wallboxen aus.

Das wichtigste Dokument stellt die Betreibernummer dar. Diese erhalten Wallbox-Besitzerinnen und -Besitzer, nachdem sie die Ladestation bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben. Ohne die Registrierungsnummer lässt sich die Wallbox nicht für die THG-Quote zertifizieren.

Die Wallbox muss den Anforderungen der Ladesäulenverordnung gerecht werden. Das bedeutet, sie muss öffentlich zugänglich und zeitlich ausreichend verfügbar sein. Außerdem besteht die Notwendigkeit, dass die Anlage gewisse technische Anforderungen – etwa punktuelles Aufladen – erfüllt.

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