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THG-Berater starten- Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzesänderung beendete THG-Prämie für zulassungsfreie E-Fahrzeuge
- Welche Fahrzeugklassen erhalten die THG-Prämie?
- Das war die THG-Prämie für E-Roller mit bis zu 45 km/h
- So funktioniert die freiwillige Zulassung
- E-Tretroller und THG-Quote
Das Wichtigste in Kürze
- Viele E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e (schneller als 45 km/h) sind für die THG-Prämie qualifiziert.
- E-Roller bis 45 km/h und S-Pedelecs erhalten hingegen keine THG-Quote.
- Durch eine freiwillige Zulassung ließ sich für solche E-Roller und S-Pedelecs bis 2023 die THG-Quote beantragen.
- Eine Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt diese zulassungsfreien Elektrofahrzeuge von der THG-Quote nun aus.
E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – vor allem in dicht besiedelten Gegenden und größeren Städten. Im Unterschied zu einigen ihrer schnelleren verwandten Gefährten der Fahrzeugklasse L3e sind die wendigen, aber im Tempo beschnittenen Modelle von der THG-Quote ausgeschlossen. Mithilfe einer freiwilligen Zulassung konnten sich Besitzerinnen und Besitzer eines elektrischen Rollers oder S-Pedelecs noch bis einschließlich 2023 die THG-Prämie sichern.
Gesetzesänderung beendete THG-Prämie für zulassungsfreie E-Fahrzeuge
Eine Novelle des 38. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), die seit dem 29. Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat dem ein Ende gesetzt: Zulassungsfreie E-Fahrzeuge erhalten keine THG-Quote mehr. Die Gesetzesänderung betrifft viele E-Roller und E-Motorräder, die sich zuvor durch eine freiwillige Zulassung für die THG-Prämie qualifizierten und so den gleichen Beitrag wie ein E-Auto erhielten.
Würden diese Fahrzeuge zukünftig einen eigenen Schätzwert für die Emissionseinsparung erhalten, ließe sich die THG-Quote wieder beantragen. Bisher existiert ein solcher Schätzwert allerdings nicht und es ist unklar, ob es einen geben wird. E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e (nicht jedoch L3e-A1 und weitere A1-Varianten) sowie L4e (nicht jedoch L4e-A1) sind zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb weiterhin für die THG-Quote.
Welche zwei-, drei- und vierrädrigen Kleinkrafträder, Krafträder und Kraftfahrzeuge die THG-Prämie erhalten oder davon ausgeschlossen sind, zeigen unsere nachfolgenden Tabellen im Detail.
Welche Fahrzeugklassen erhalten die THG-Prämie?
L1e - Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug
Unterklasse
|
Bezeichnung
|
THG-Prämie
|
---|---|---|
L1e-A | Fahrrad mit Antriebssystem | ❌ |
L1e-B | Zweirädriges Kleinkraftrad | ❌ |
L2e - Dreirädriges Kleinkraftrad
Unterklasse
|
Bezeichnung
|
THG-Prämie
|
---|---|---|
L2e-P | Dreirädriges Kleinkraftrad für Personenbeförderung | ❌ |
L2e-U | Dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung | ❌ |
L3e - Zweirädriges Kraftrad
Unter- und Unter-Unterklasse
|
Bezeichnung
|
THG-Prämie
|
---|---|---|
L3e-A1 | Kraftrad mit niedriger Leistung | ❌ |
L3e-A2 | Kraftrad mit mittlerer Leistung | |
L3e-A3 | Kraftrad mit hoher Leistung | |
L3e-A1E (Enduro) | Enduro-Kraftrad | ❌ |
L3e-A2E (Enduro) | Enduro-Kraftrad | |
L3e-A3E (Enduro) | Enduro-Kraftrad | |
L3e-A1T (Trial) | Trial-Kraftrad | ❌ |
L3e-A2T (Trial) | Trial-Kraftrad | |
L3e-A3T (Trial) | Trial-Kraftrad |
L4e - Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen
Unterklasse
|
Leistungsmerkmal
|
THG-Prämie
|
---|---|---|
L4e-A1 | ≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11 kW Leistung | ❌ |
L4e-A2 | ≤ 35 kW Leistung | |
L4e-A3 | > 35 kW Leistung |
L5e - Dreirädriges Kraftfahrzeug
Unterklasse
|
Bezeichnung
|
THG-Prämie
|
---|---|---|
L5e-A | Dreirädriges Kraftfahrzeug | ❌ |
L5e-B | Dreirädriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung |
Das war die THG-Prämie für E-Roller mit bis zu 45 km/h
Nachfolgend lesen Sie, wie Sie eine freiwillige Zulassung für Ihren E-Roller beantragen und die THG-Quote kassieren konnten. Dieses Vorgehen war bis ins Jahr 2023 möglich und wurde erst durch die Novelle gestoppt.
Die Elektromobilität ist ein entscheidender Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und notwendig für die Verkehrswende hierzulande. Elektroroller sind dabei ein wichtiger Baustein, da sie eine umweltfreundlichere und effizientere Alternative zu herkömmlichen Verkehrsmitteln darstellen. E-Roller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten, sind jedoch grundsätzlich von der THG-Quote ausgenommen. Es gab jedoch eine Möglichkeit, wie Besitzerinnen und Besitzer solcher E-Roller trotzdem von der THG-Quote profitieren konnten: Sie mussten ihren Elektroroller freiwillig anmelden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr eines solchen Zweirads genügt ein kleines Versicherungskennzeichen, einen Fahrzeugschein erhalten Sie nicht. Bei der freiwilligen Anmeldung, umgangssprachlich auch freiwillige Zulassung genannt, melden Sie Ihren 50er-Elektroroller bei einer Zulassungsstelle an, obwohl dies für diese Fahrzeugart nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch die Anmeldung erhalten Sie für Ihren E-Roller einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der als Nachweis für die Teilnahme an der THG-Quote diente.
So funktioniert die freiwillige Zulassung
- Unterlagen sammeln: Sie benötigen Ihren Personalausweis, eine eVB-Nummer (die Sie von Ihrer Versicherung erhalten) und eine Betriebserlaubnis für Ihren Elektroroller.
- Zulassungsstelle aufsuchen: Mit diesen Unterlagen gehen Sie zur örtlichen Zulassungsstelle und melden Ihren E-Roller an.
- Zulassungsbescheinigung erhalten: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zulassungsplakette für Ihr kleines Nummernschild und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine HU-Plakette wird nicht ausgehändigt, da das Fahrzeug trotz Zulassung ein Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h bleibt – eine Hauptuntersuchung ist weiterhin nicht erforderlich.
Für die Zulassung müssen Sie je nach Bundesland mit rund 40 Euro rechnen, weitere 15 Euro fallen für das Kennzeichen an. Hinzu kommen Versicherungskosten, die im ersten Jahr durchschnittlich 70 Euro betragen und in den Folgejahren sinken.
Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse
Interessant ist, dass das Umweltbundesamt die Höhe der THG-Prämie nur nach wenigen Fahrzeugklassen unterscheidet: etwa M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Andere Fahrzeugklassen, die nicht eindeutig einer Klasse zugeordnet werden können, rutschen automatisch in die Klasse M1 (Pkw). Somit war es möglich, für einen Elektroroller die gleiche THG-Quote zu erhalten wie für ein E-Auto.
Obwohl dieses Verfahren ein wenig Trickserei erforderte, konnten Besitzerinnen und Besitzer von kleinen Elektro-Zweirädern von der THG-Quote profitieren und eine Prämie von mindestens 100 Euro, durch Flex-Prämien bis zu 350 Euro erhalten. Zu diesen Fahrzeugen zählten nicht nur die auf maximal 45 km/h gedrosselten E-Roller, sondern unter anderem auch die etwas schnelleren E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs.
Die freiwillige Zulassung war eine gute Möglichkeit, die Vorteile der Elektromobilität zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Gleichzeitig machte es die Anschaffung und die Unterhaltung eines wendigen E-Rollers attraktiver.
E-Tretroller und THG-Quote
Etwas anders stellt sich die Situation bei den E-Scootern als Elektrokleinstfahrzeugen dar, die umgangssprachlich oft auch als E-Roller bezeichnet werden. E-Scooter sind im hiesigen Straßenverkehr nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h zugelassen, wobei einige wenige Modelle höhere Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h und mehr erreichen.
Mit einer freiwilligen Zulassung und dem Anbringen des großen Kennzeichens hätten sich E-Tretroller für die THG-Quote unter Berücksichtigung des alten Gesetzestextes qualifizieren können, doch gibt es laut Berichten im Netz viele Fallstricke: Versicherungen vergeben keine eVB-Nummer, TÜV-Prüfstellen verweigern die Abnahme spezieller Kennzeichenhalterungen und auch die Zulassungsstellen spielen oft nicht mit.
Durch die Novelle vom Juli 2023 ist eine THG-Quote für Elektrokleinstfahrzeuge ebenfalls ausgeschlossen.
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