THG-Prämie für E-Bikes?
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THG-Berater starten- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die THG-Prämie?
- Diese E-Zweiräder gehen leer aus
- Welche E-Zweiräder die Quote erhalten
Das Wichtigste in Kürze
- Für E-Bikes, die beim Treten unterstützen und Geschwindigkeiten von bis zu 25 Kilometer pro Stunde (km/h) erreichen, gibt es keine THG-Quote.
- Die schnelleren Varianten, S-Pedelecs genannt, die bis zu 45 km/h schnell sind, konnten sich mithilfe einer freiwilligen Zulassung bis 2023 für die THG-Prämie qualifizieren.
- Eine Ende Juli 2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung schließt zulassungsfreie E-Fahrzeuge von der THG-Quote aus. Darunter fallen viele elektrische Zweiräder wie auch E-Roller.
- Einige zulassungspflichtige E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e sind weiterhin quotenberechtigt.
Das E-Bike erfreut sich großer Beliebtheit und wird nicht mehr nur in der Freizeit genutzt: Zur Arbeit pendeln, die Kinder in die Kita bringen oder zum Supermarkt fahren – immer häufiger kann das Auto stehen gelassen werden. Das hält nicht nur fit, sondern schont auch die Umwelt.
Als Transportmittel trägt das E-Bike dadurch anteilig zur notwendigen Verkehrswende bei und kann Emissionen mindern und verhindern. Nicht wenige Menschen fragen sich deshalb, ob es die THG-Prämie auch für das E-Bike gibt. Herkömmliche E-Bikes erhalten keine THG-Quote, die schnelleren S-Pedelecs qualifizierten sich noch bis zum vergangenen Jahr. Nachfolgend klären wir, was die THG-Prämie ist, welche E-Zweiräder sie erhalten und welche nicht.
Was ist die THG-Prämie?
Mit der THG-Prämie ist die Treibhausgasminderungsquote gemeint, sie ist ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, das die klimaschädlichen Emissionen im Straßenverkehr reduzieren soll. Davon betroffen sind Unternehmen, vorwiegend Mineralölkonzerne, die mehr als 5.000 Liter fossile Kraftstoffe pro Jahr in Umlauf bringen. Sie werden durch die THG-Quote verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß zu senken und das mit jährlich strengeren Vorgaben.
Von diesen Anforderungen können wiederum Privatpersonen profitieren, die ein für die THG-Quote qualifiziertes E-Fahrzeug besitzen. Neben Elektroautos werden ebenfalls zulassungspflichtige Krafträder wie E-Motorräder und weitere elektrisierte Zweiräder von der Quote berücksichtigt.
Den E-Mobilistinnen und E-Mobilisten werden eingesparte CO2-Emissionen angerechnet, die sich in Form eines Zertifikats vom Umweltbundesamt ausstellen und beispielsweise an Mineralölkonzerne verkaufen lassen. Darauf spezialisierte THG-Quoten-Anbieter übernehmen die Einreichung zur Zertifizierung und den Verkauf des Zertifikats.
Diese E-Zweiräder gehen leer aus
Wie zu Beginn bereits erwähnt, werden nicht alle E-Zweiräder von der THG-Quote berücksichtigt. Seitdem sich auch Privatpersonen auf dem Quotenmarkt beteiligen können, gab es zudem Schlupflöcher, um bestimmte E-Fahrzeuge anrechnungsfähig für die Quote zu machen. Eine Gesetzesänderung machte damit Schluss.
Normale E-Bikes, also Fahrräder mit einem Akku und einer Tretunterstützung mit bis zu 25 Kilometer pro Stunde (km/h), haben und hatten noch nie einen Anspruch auf die THG-Quote. Ihre schnelleren Verwandten, die S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen können, ließen sich jedoch mit einer freiwilligen Zulassung bis hinein ins Jahr 2023 für die Quote qualifizieren. Gleiches trifft auf E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu. Sie erhielten mit dem Trick die THG-Prämie, sind aktuell nicht mehr dafür berechtigt.
Welche E-Zweiräder die Quote erhalten
Die am 29. Juli 2023 in Kraft getretene Novelle des 38. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) stopfte das Schlupfloch der freiwilligen Zulassung. Sie regelt, dass zulassungsfreie E-Fahrzeuge keine THG-Quote mehr erhalten. Würden die schnellen E-Bikes und 45er-E-Roller allerdings einen Schätzwert erhalten, der ihre Emissionseinsparungen beziffert, könnten Halterinnen und Halter dieser E-Fahrzeuge die THG-Quote wieder einstreichen können.
Aktuell für die THG-Prämie berechtigt sind zulassungspflichtige E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e (mit Ausnahme von L3e-A, weiteren A1-Unterklassen sowie L3e-B) und L4e (mit Ausnahme von L4e-A1).
Um die THG-Prämie für Ihr qualifiziertes E-Zweirad zu erhalten, gehen Sie genau so vor wie bei einem E-Auto: Sie suchen sich in unserem THG-Quotenvergleich einen Anbieter aus, geben dort ein paar Details zu Ihrer Person an und laden eine Kopie des Fahrzeugscheins hoch. Anschließend übernimmt der Anbieter die Zertifizierung und den Verkauf. Sie erhalten danach den Erlös abzüglich einer Marge auf Ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Je nach gewählter Prämienart dauert der Geldeingang unterschiedlich lang, planen Sie idealerweise 12 Wochen ein.