CO2-Prämie verkaufen
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THG-Berater starten- Finden Sie den besten Anbieter von CO2-Prämien für das Jahr 2024
- Was ist die CO2-Prämie?
- Wer erhält eine CO2-Prämie?
- Gibt es Unterschiede bei den Anbietern?
- Wie bekomme ich das Geld?
- Muss ich jährlich neu beantragen?
- Was ist eine Kombiprämie?
- Rückwirkend beantragen
- Steuern
Finden Sie den besten Anbieter von CO2-Prämien für das Jahr 2024
Machen Sie jetzt aus Ihrem Elektroauto eine Einnahmequelle und verkaufen Sie Ihre CO2-Prämie online. Verivox hat den Markt untersucht und ermittelt, welche Anbieter derzeit die lukrativsten Fix-Prämien für Ihre CO2-Prämie beziehungsweise THG-Quote anbieten. Sollten Sie jedoch eine erfolgsabhängige Flex-Prämie bevorzugen, werden auch diese Anbieter im CO2-Prämien-Vergleich von Verivox berücksichtigt.
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THG-Quoten-Anbieter mit THG-Prämie 2025
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min. 80 € |
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Flex-Prämie mit garant. Mindestbetrag |
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70 € | Fix-Prämie | Zum Anbieter | ||
45 € | Fix-Prämie | Zum Anbieter | ||
35 € | Direktauszahlung | Zum Anbieter |
Stand: 22. November 2024, zwischenzeitliche Preis- und Konditionsänderungen möglich – Zum vollständigen THG-Vergleich
Was ist die CO2-Prämie?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein klimapolitisches Instrument, um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren. Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin und Diesel in Verkehr bringen – zum Beispiel Mineralölkonzerne –, ihre Emissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Wird diese Quote nicht eingehalten, wird für jede nicht eingesparte Tonne CO2 eine Strafzahlung fällig. Ab Anfang 2022 können auch Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos von dieser Quote profitieren und mit ihrem E-Auto Geld verdienen, indem sie die durch ihr Fahrzeug eingesparten CO2-Emissionen in Form einer CO2-Prämie an Mineralölunternehmen verkaufen.
Wer erhält eine CO2-Prämie?
Wer ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug besitzt, kann die CO2-Prämie verkaufen. Dies gilt für private und gewerbliche E-Autos sowie für Elektro-Motorräder und Elektroroller mit Straßenzulassung. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung ausgenommen. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, zählt nur, dass Sie als Halterin beziehungsweise Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Der Verkauf der CO2-Prämie kann über spezialisierte Anbieter erfolgen, die dafür einen Teil der Gutschrift erhalten. Da der Markt noch relativ jung ist und sich die Konditionen der Anbieter von CO2-Prämien häufig ändern, empfiehlt es sich, die aktuellen Angebote jährlich zu prüfen.
Gibt es Unterschiede bei den Anbietern?
Die Anbieter stellen unterschiedliche Auszahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Häufig wird eine Fix-Prämie angeboten, die einen bestimmten Betrag garantiert, oder eine Flex-Prämie, deren Auszahlungsbetrag sich nach dem erreichten Marktpreis richtet. Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert häufig und erfolgt rund vier bis 16 Wochen nach der Bearbeitung durch das Umweltbundesamt (UBA).
Einige Anbieter bieten aber auch eine sofortige Auszahlung an. Darüber hinaus besteht bei manchen Anbietern die Möglichkeit, einen Teil oder die gesamte CO2-Prämie in nachhaltige Projekte zu investieren oder zu spenden. Um Ihnen die Auswahl eines geeigneten CO2-Prämien-Anbieters zu erleichtern, haben wir in unserem CO2-Prämien-Vergleich die wichtigsten Kriterien zusammengestellt.
Wie bekomme ich das Geld für die CO2-Prämie?
Der Besitz des Elektrofahrzeugs kann mit dem ersten Teil der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Dies dient auch dazu, Doppelregistrierungen bei verschiedenen Anbietern zu vermeiden. Der umgangssprachlich als Fahrzeugschein bezeichnete Nachweis muss jährlich erneut vorgelegt werden, um die CO2-Prämie zu erhalten. Eine Berücksichtigung von Fahrzeugen ohne Zulassung ist nicht möglich, auch wenn es sich um rein batterieelektrische Fahrzeuge handelt. Das zuständige Umweltbundesamt prüft und bescheinigt die Anträge. Anschließend verkaufen die Anbieter die vom Umweltbundesamt ausgestellten Zertifikate an die Mineralölkonzerne. Der Erlös – in der Regel abzüglich einer Provision für die Anbieter – fließt an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurück.
Muss die CO2-Prämie jährlich neu beantragt werden?
Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab, denn sie unterscheiden sich im sogenannten Übertragungszeitraum.
- Die meisten Angebote gelten nur für das aktuelle Jahr.
- Bei einigen Anbietern kann jedoch ein Zeitraum von zwei Jahren (aktuelles und nächstes Jahr) übertragen werden.
- Seltener sind Abomodelle, bei denen sich der Übertragungszeitraum automatisch verlängert. Diese sind zwar praktisch, garantieren aber in der Regel keine Prämienhöhe für die kommenden Jahre.
In unserem CO2-Prämien-Vergleich für die CO2-Prämie weisen wir die jeweiligen Übertragungszeiträume der Anbieter aus.
Was ist eine Kombiprämie?
Manche Anbieter locken mit einer Kombiprämie, bei der Sie für zwei aufeinander folgende Jahre eine kombinierte Einmalzahlung für Ihre CO2-Prämie erhalten. Für diesen Zeitraum sind Sie dann an den Anbieter gebunden. Bitte beachten Sie: Bei Angeboten mit einjähriger Laufzeit gilt, dass bei Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2024 der Übertragungszeitraum auch das Folgejahr umfasst.
Wie kann ich die CO2-Prämie rückwirkend beantragen?
Es ist nicht mehr möglich, die CO2-Prämie rückwirkend für das Vorjahr zu beantragen. Die Prämie aus dem laufenden Jahr muss bis spätestens zum 15. November jeden Jahres geltend gemacht werden. Eine Gesetzänderung verkürzte die Frist, zuvor war es möglich, die Prämie auch rückwirkend für das vergangene Jahr zu beantragen.
Fallen für die CO2-Prämie Steuern an?
Das Bundesfinanzministerium in Deutschland hat in einem Erlass vom 16. Mai 2022 klargestellt, dass Einkünfte aus dem Handel mit CO2-Prämien beziehungsweise THG-Zertifikaten für Privatpersonen vollständig steuerfrei sind. Sie müssen diese Einkünfte also nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Wie profitieren Unternehmen von der CO2-Prämie?
Bei zahlreichen Anbietern ist es auch möglich, die CO2-Prämie als Unternehmen oder als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer zu beantragen. In diesen Fällen sind die geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Was geschieht beim Handel mit CO2-Prämien und Zertifikaten?
Die CO2-Zertifikate werden über bilaterale Beziehungen gesammelt und an Unternehmen verkauft, die einer gesetzlichen Obergrenze unterliegen, wie beispielsweise Mineralölgesellschaften. Zu diesem Zweck beauftragen THG-Anbieter häufig Dienstleister, die über gute Kontakte zu den Käufern verfügen, zumal bestimmte Mindestmengen an CO2-Zertifikaten erreicht werden müssen, um effektiv handeln zu können.
Anbieter, die in der Lage sind, eine große Anzahl von Zertifikaten gebündelt anzubieten, profitieren von attraktiven Verkaufskonditionen, die sie dann an die E-Mobilisten in Form der CO2-Prämie weitergeben können. Das Hauptzollamt überwacht die gehandelten CO2-Zertifikate und stellt sicher, dass die Höchstgrenzen von den Mineralölunternehmen eingehalten werden.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben die Möglichkeit, die CO2-Prämie bei zahlreichen Anbietern zu beantragen. Diese Anbieter fungieren als Vermittler und verkaufen die Zertifikate nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt gebündelt auf dem Markt.
Ja, auch mit einem gebrauchten Stromer können Sie die CO2-Prämie geltend machen. Hat jedoch die vorige Halterin oder der vorige Halter die Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, können Sie die CO2-Prämie erst im Folgejahr erstmals für sich selbst beantragen.
Ja, Sie können die CO2-Prämie auch mit einem geleasten E-Auto beantragen. Einzige Bedingung: Sie sind als Halterin oder Halter eingetragen. Dies können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher als Fahrzeugschein bezeichnet) überprüfen. Ist das Elektroauto jedoch auf die Leasinggesellschaft zugelassen, haben Sie leider keinen Anspruch auf die Prämie.
Die Registrierung bei einem CO2-Prämien-Anbieter erfordert die Angabe einiger persönlicher Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung sowie das Hochladen einer digitalen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein).
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die CO2-Prämie voraussichtlich noch bis 2030 ausgezahlt werden.
Die CO2-Prämie kann nicht nur für Elektroautos, sondern auch für bestimmte Elektromotorräder, Elektroroller und E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e beantragt werden. Für zulassungsfreie E-Fahrzeuge gibt es keine THG-Quote, darunter fallen Elektroroller bis 45 km/h und E-Bikes.
Die CO2-Prämie setzt nach Expertenmeinung mit einem jährlichen Betrag von rund 100 Euro nur einen eher geringen Anreiz, beispielsweise von einem Pkw mit Verbrennungsmotor auf ein Modell mit einem Elektromotor umzusteigen. Die ausgezahlte Prämie kann jedoch genutzt werden, um Strom für etwa 1.000 Kilometer an öffentlichen AC-Ladestationen zu beziehen.