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Förderung von Elektroautos

Die Elektroauto-Förderung der Bundesregierung in Form des Umweltbonus wurde gestoppt. Einige Autohersteller bieten stattdessen Rabatte auf viele Modelle an oder übernehmen die Förderung in Höhe von mehreren tausend Euro für einen begrenzten Zeitraum. Zudem gibt es weitere steuerliche Vorteile und Förderungen. Wir geben einen Überblick.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Staatliche Förderung eingestellt
  3. Aktuelle Förderungen und Vorteile
  4. Die alte Förderung im Detail
  5. Weitere hilfreiche Informationen
  6. Jetzt Ladestrom sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung reiner Batterieelektrofahrzeuge (BEV) ist zum 18. Dezember 2023 eingestellt worden.
  • Förderfähige Antrage, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden noch bearbeitet.
  • Als Reaktion auf das Aus des Umweltbonus haben viele Hersteller einige ihrer E-Auto-Modelle im Preis gesenkt oder übernehmen die staatliche Prämie selber.

Staatliche Förderung eingestellt, was nun?

Das Ende der staatlichen Förderung von Elektroautos in Form des sogenannten Umweltbonus wurde von der deutschen Bundesregierung kurzfristig beschlossen. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November letzten Jahres, das ein Haushaltsloch von 60 Milliarden Euro verursacht hat.

Um diese Milliarden einzusparen, wurde unter anderem bei der Elektromobilität der Rotstift angesetzt: Die eigentlich bis Ende 2025 geltende Förderung privater Elektroautos wurde zum 18. Dezember 2023 eingestellt.

Bis zum 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge werden bearbeitet

Wer die staatliche Umweltprämie für das eigene E-Auto nutzen wollte, dessen Antrag musste bis einschließlich dem 17. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein. Bis zu dieser Frist wurden die Anträge bearbeitet, geprüft und bei Förderfähigkeit auch bewilligt. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Zwar sanken die Fördersummen Jahr für Jahr, aber auch 2024 sollten Privatpersonen beim Kauf vom E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro mit 3.000 Euro von der Regierung gefördert werden. Die kurzfristige Umsetzung des Förderstopps hat sowohl bei Interessenten und Käufern als auch bei den Autoherstellern für Verunsicherung gesorgt.

Hersteller übernehmen teilweise die Prämie oder senken ihre Preise

Viele Hersteller haben Maßnahmen ergriffen, um den Absatz auf hohem Niveau zu halten:

  • Einige Hersteller übernehmen für einen begrenzten Zeitraum den staatlichen Anteil der Umweltprämie für ausgewählte Modelle.
  • Andere Hersteller haben die Preise für einige ihrer E-Autos gesenkt.
  • Zu guter Letzt gibt es Hersteller, die zumindest den Herstelleranteil der weggefallenen Förderung weiterhin tragen.

Die Praxis im Umgang mit der staatlichen Förderung fällt von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich aus. Potenzielle Käuferinnen und Käufer müssen daher besonders genau hinschauen und die Konditionen der Hersteller für das jeweilige Modell auf der Website des Unternehmens oder direkt im Autohaus erfragen.

Diese Förderungen und Vorteile gibt es für E-Autos

Der staatliche Umweltbonus und damit die lukrativste Förderung wurde beendet. Dennoch gibt es für E-Autos im Vergleich zu Verbrennern finanzielle Vorteile.

  • Befreiung von der Kfz-Steuer für bis zu 10 Jahre beziehungsweise bis Ende 2030.
  • Jährlich mit dem Verkauf der THG-Quote mindestens 100 Euro verdienen.
  • Vorteile beim Arbeitgeber mit privatem E-Auto oder Elektro-Dienstwagen.

Keine Kfz-Steuer bis Ende 2030

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bleibt bestehen und beträgt bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung. Im Einzelnen: Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden oder werden, sind für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, von der Kfz-Steuer befreit. Wer also in diesem Jahr ein neues E-Auto kauft, profitiert nur noch knapp sieben Jahre von der Steuerbefreiung.

Bei gebrauchten Elektroautos wird die Steuerbefreiung weitergegeben und richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Je nach Alter des gebrauchten Elektroautos können Sie mit einigen Jahren ohne Kfz-Steuer rechnen. Für Plug-in-Hybride fällt hingegen die Kfz-Steuer direkt nach der Erstzulassung an.

Jährliche THG-Quote verkaufen

Seit Anfang 2022 können Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos jährlich von der THG-Quote profitieren. Mit diesem Klimaschutzinstrument werden Ihnen die eingesparten Treibhausgase gutgeschrieben, die Sie in Form eines Zertifikats verkaufen können. Derzeit gibt es dafür mindestens 100 Euro.

Obwohl der Handel mit THG-Quoten noch ein junger Markt ist, buhlen bereits viele spezialisierte Anbieter um Ihre Aufmerksamkeit. Die Anbieter benötigen zur Prüfung und Ausstellung des Zertifikats beim Umweltbundesamt einige Daten und eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Anschließend verkaufen die Anbieter die Zertifikate gebündelt an Mineralölkonzerne. Nach dem Verkauf erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto gutgeschrieben.

Um sich einen Überblick über die Anbieter von THG-Zertifikaten zu verschaffen und diese nach Ihren Wünschen zu filtern, können Sie unseren THG-Quoten-Vergleich nutzen.

Vorteile durch den Arbeitgeber

Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität ergeben sich einige geldwerte Vorteile für E-Autos und Plug-in-Hybride. So kann das private Elektroauto vor Ort im Unternehmen an fest installierten Ladesäulen steuerfrei aufgeladen werden.

Wer einen Elektro-Dienstwagen auch privat nutzen darf und zu Hause auflädt, kann monatliche Pauschalbeträge erhalten: Sind keine Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber vorhanden, gibt es 70 Euro pro Monat für E-Autos und 35 Euro für Hybride. Stellt der Betrieb Ladesäulen zur Verfügung, sinkt die Pauschale auf 30 beziehungsweise 15 Euro pro Monat. Diese Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030.

Nachfolgend lesen Sie, was der Umweltbonus der Bundesregierung war und wie hoch die Förderung 2023 ausfiel.

Die beendete Förderung von 2023 im Detail

Förderfähig waren alle in Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes genannten Vehikel. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte eine entsprechende Liste aller förderfähigen Fahrzeuge veröffentlicht. Käuferinnen und Käufer eines reinen Batterieelektrofahrzeugs erhielten im Jahr 2023 bis zu 6.750 Euro Bonus. Die Fördermittel waren wie folgt gestaffelt:

  • Elektroauto bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro: 6.750 Euro Umweltprämie
  • Elektroauto über 40.000 bis 65.000 Euro: 4.500 Euro Umweltprämie

Die Förderung von Plug-in-Hybriden lief bereits Ende 2022 aus. Die Prämien für E-Autos im Jahr 2023 fielen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus und sollten im darauffolgenden Jahr erneut sinken. Ende 2025 sollte die Förderung ursprünglich komplett eingestellt werden.

Voraussetzungen für die Prämie

Von der Förderung der Elektromobilität konnten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, eingetragene Vereine und kommunale Einrichtungen profitieren. Um den Förderbetrag zu erhalten, mussten jedoch diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Modell stand auf der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) erstellten Liste förderfähiger Elektroautos und wies höchstens einen Netto-Listenpreis von 65.000 Euro für das Basismodell auf.
  2. Die Erstzulassung durfte bei Antragstellung maximal Jahr zurückliegen
  3. Der Antragsteller musste das E-Auto im Inland zulassen und für eine Dauer von mindestens sechs Monaten angemeldet lassen.
  4. Um die erhöhte Innovationsprämie zu erhalten, musste das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2023 erstmalig zugelassen und beantragt werden.

Voraussetzungen für Gebrauchtwagen

Sie konnten auch dann vom Umweltbonus profitieren, wenn Sie ein E-Auto als Gebrauchtwagen kauften. Die Voraussetzungen für die Prämie waren allerdings etwas komplexer:

  • Der Wagen musste auf der Liste der förderfähigen Elektroautos stehen.
  • Das Auto musste nach dem 4. November 2019 zum ersten Mal zugelassen worden sein. Der Ort der Erstzulassung konnte in jedem EU-Land liegen. Erfolgt die Zweitzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und 31. Dezember 2023, hatten Sie Anspruch auf die erhöhte Innovationsprämie. Auf die Antragstellenden musste das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen sein. Der Förderantrag durfte nicht später als 12 Monate nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
  • Das Fahrzeug durfte allerdings maximal 12 Monate zugelassen gewesen sein. Dazu durfte es nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen.
  • Die Umweltprämie erfolgte nach den Fördersätzen für Neuwagen, die zwischen 40.000 bis und 65.000 Euro kosten. Die Fördergrenze betrug 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Preisnachlässe), da ein Wertverlust angenommen wurde. Außerdem wurde der Bruttoherstelleranteil abgezogen.
  • Für den Gebrauchtwagen durfte nicht bereits ein BAFA Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.

Förderung für Leasing-Fahrzeuge

Auch für geleaste E-Autos erhielten Sie den Umweltbonus. Hier gab es gestaffelte Voraussetzungen: Bei einer Laufzeit zwischen 12 und 23 Monaten lag die Mindesthaltedauer bei 12 Monaten. Lief der Leasingvertrag länger als 23 Monate, erhöhte sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Jetzt E-Auto leasen

Nachfolgend finden Sie den ehemaligen Bundesanteil inklusive der Innovationsprämie für Neufahrzeuge bis 40.000 Euro beziehungsweise über 40.000 Euro sowie den unterschiedlichen Leasinglaufzeiten:

Wie ließ sich die Förderung beantragen?

Für die Auszahlung der Prämie war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Sie konnten den Antrag online direkt bei der BAFA stellen. Dafür hatten Sie ein Jahr lang Zeit, nachdem Sie das Fahrzeug gekauft und zugelassen haben. Der Antrag musste nach der Zulassung gestellt werden.

Förderung für Wallboxen bereits 2021 beendet

Die KfW förderte bis Ende Oktober 2021 private Ladestationen mit 900 Euro pro Ladepunkt. Gefördert wurde die Anschaffung einer Wallbox mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Außerdem die Kosten für die Installation und den Anschluss. Auch die Kosten für ein Energiemanagementsystem waren förderfähig. Um die Förderung zu erhalten, mussten die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen.

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