Emissionshandel in der EU und Deutschland
Stand: 22.01.2024
Der Emissionshandel dient als Klimaschutzinstrument, um Treibhausgase in verschiedenen Sektoren zu reduzieren und so die Erderwärmung aufzuhalten. Auf EU-Ebene werden hierfür Emissionsobergrenzen festgelegt und mit Zertifikaten gehandelt, in Deutschland wird ergänzend dazu CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr bepreist. Nachfolgend erklären wir beide Handelssysteme.
- Das Wichtigste in Kürze
- Europäischer Emissionshandel
- Emissionshandel in Deutschland
- Weitere Themen
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Das Wichtigste in Kürze
- Der europäische Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, es fokussiert sich auf Energie- und Industriebranchen sowie den Luft- und Seeverkehr.
- Durch eine Emissionsobergrenze und handelbare Zertifikate, die zum Ausstoß von CO2 berechtigen, sollen Anreize für das Einsparen von Emissionen, eine klimabewusste Herstellung und den Kauf klimafreundlicher Technik geschaffen werden.
- Vom EU-Emissionshandel werden 40 Prozent aller Treibhausgase der 30 teilnehmenden Staaten berücksichtigt.
- Das 2021 eingeführte deutsche Emissionshandelssystem bepreist CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr. Der CO2-Preis pro Tonne beträgt aktuell 45 Euro.
Europäischer Emissionshandel
Die Reduzierung von Treibhausgasen beschäftigt die EU bereits seit etlichen Jahren, dazu wurde im Jahr 2005 der europäische Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt. Für Unternehmen soll es dadurch lohnenswert werden, weniger Gas und Kohle zu verbrennen und so die klimaschädlichen Emissionen zu verringern. Hierzulande übernimmt diesen Job die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Fakten zum EU-Emissionshandel:
- Deckt rund 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen ab.
- 30 Länder nehmen teil (EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein).
- Berücksichtigt werden rund 10.000 Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke (in Deutschland sind es mehr als 1.800 solcher Anlagen), Luft- und Seeverkehr.
- Im Jahr 2020 emittierten die erfassten Anlagen rund 1,35 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente (auf Deutschland entfielen dabei mit etwa 320 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente fast ein Viertel der Emissionen).
Eine Obergrenze für jährliche Treibhausgasemissionen
Der Emissionshandel basiert auf dem Prinzip von Cap-and-Trade (CAT) – also dem Begrenzen und Handeln. Das Cap bildet die Summe aller Emissionsberechtigungen und gibt vor, wie viele Treibhausgase alle Kraftwerke und Industrieanlagen insgesamt emittieren dürfen.
Die Unternehmen müssen die Berechtigungen in Form von Zertifikaten in Höhe von je einer Tonne CO2 jährlich am Markt kaufen oder an einer europäischen Börse ersteigern. Unternehmen erhalten teilweise auch kostenfrei Zertifikate, in Höhe des wirklich notwendigen Verbrauchs. Wenn etwa eine Modernisierung deutliche Einsparpotenzialen offenbart, aber nicht im Unternehmen umgesetzt ist, muss die Differenz an Treibhausgasen erworben werden.
Die Klimaziele der EU sehen vor, dass die Gesamtemissionen um 55 Prozent bis 2030 sinken müssen. Die Emissionsreduktion bei den von dem EU-ETS erfassten Sektoren lag bei 43 Prozent, wurde durch das Gesetzespaket "Fit for 55" auf 62 Prozent bis 2030 erhöht. Entsprechend wird das Cap, die Obergrenze an Emissionen, jährlich angepasst, um das Ziel für alle Kraftwerke und Industrieanlagen zu erreichen.
Der Handel mit Zertifikaten
Zum Trade, also dem Handel, kommt es, wenn ein Unternehmen beispielsweise mehr CO2 ausstößt, als es Zertifikate besitzt. Dann muss es die entsprechende Menge dazu kaufen. Diese Zertifikate gelangen unter anderem durch Unternehmen auf den Markt, die nicht all ihre Berechtigungen aufgebraucht haben.
Durch den Handel mit Zertifikaten bildet sich ein Marktpreis, der durch die jährlich sinkende Höchstgrenze an Berechtigungen steigt. Deshalb wird es mittel- und langfristig immer attraktiver, Emissionen zu reduzieren, etwa durch den Umstieg auf umweltfreundliche Techniken.
Emissionshandel in Deutschland
Seit dem Jahr 2021 hat die Bundesregierung als Ergänzung zum europäischen Emissionshandel das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) gestartet, welches sich auf die Bereiche Gebäude und Verkehr fokussiert, die vom europäischen Ansatz nicht berücksichtigt werden. Darunter fallen fossile Brennstoffe wie etwa Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel, bei deren Verbrennung klimaschädliche Emissionen entstehen.
Dadurch sollen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Heiz- und Kraftstoffen zu reduzieren. Sie sind jedoch nicht direkt am Handel mit Emissionen beteiligt, stattdessen werden die Inverkehrbringer wie etwa Mineralölkonzerne dazu verpflichtet. Diese müssen für jede Tonne CO2, die bei der Nutzung ihrer Produkte entstehen kann, ein entsprechendes Zertifikat kaufen.
CO2-Steuer ist 2021 gestartet
Durch den Handel erhält CO2 in diesen Sektoren erstmalig einen Preis, umgangssprachlich auch CO2-Steuer genannt. Um den Menschen Zeit zur Anpassung zu geben und die Preise nicht kurzfristig stark zu erhöhen, sind für je eine Tonne CO2 Festpreise definiert worden. Von 25 Euro im Jahr 2021 soll der Preis jährlich bis auf 55 bis 65 Euro im Jahr 2026 steigen und sich anschließend auf dem Markt frei bilden.
Jahr
|
Preis pro Tonne CO2
|
---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
2026 | 55 bis 65 Euro |
2027 | freie Preisbildung auf dem Emissionshandelsmarkt |
Die für die Inverkehrbringer steigenden Preise für die benötigten Zertifikate werden bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern weitergegeben. Im Jahr 2024 betragen die CO2-Preise bei Benzin knapp 11 Cent pro Liter und bei Erdgas rund 0,8 Cent pro Kilowattstunde.
Die steigende CO2-Bepreisung soll dazu führen, Emissionen zu reduzieren: Je teurer Benzin und Erdgas werden, desto lohnender ist es, den Verbrauch zu senken, auf fortschrittliche Technologien zu wechseln und auf erneuerbare Energie zu setzen.
Wann kommt das Klimageld in Deutschland?
Die CO2-Bepreisung bringt der Regierung laufende Einnahmen in Milliardenhöhe. Diese fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden unter anderem zur Förderung energieeffizienter Gebäude, für Investitionen in die Schiene oder zur Entlastung stromintensiver Unternehmen verwendet. Stimmen der Ökonomie und aus Sozialverbänden werden lauter, die die Einführung eines Klimagelds als Ausgleich für die steigenden CO2-Kosten für die Bevölkerung befürworten.
Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat die Einführung eines solchen Klimagelds zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, die Umsetzung und tatsächliche Auszahlung lässt aber weiter auf sich warten. Zuletzt hieß es, dass das Klimageld erst in der nächsten Legislaturperiode (2025 bis 2029) eingeführt werden könnte.
Beim Klimageld erhält jede Bürgerin und jeder Bürger jährlich einen festen Betrag pro Kopf, um die Belastung durch die CO2-Preise im Alltag abzufedern. Damit soll die CO2-Steuer sozialverträglich gestaltet werden. Wer sparsam lebt, kann von diesem Pauschalbetrag am Ende des Jahres etwas übrig haben. So werden vor allem ärmere Menschen entlastet, die häufiger in kleineren Wohnungen leben, seltener verreisen und sparsamere Autos fahren.
Wie sich die CO2-Bepreisung abmildern lässt
Die durch die CO2-Steuer höheren Kosten für Energie lassen sich abseits eines Klimagelds durch folgende Maßnahmen etwas abmildern beziehungsweise komplett reduzieren:
- Das eigene Heizverhalten analysieren, gezielter und weniger stark heizen.
- Sofern möglich die Heizung effizienter konfigurieren, durch eine Wärmepumpe ersetzen und bei einer Haussanierung sowohl das Dach als auch die Wände dämmen und neuere Fenster einsetzen.
- Weniger mit dem Auto fahren, den öffentlichen Personennahverkehr vermehrt nutzen und auf das Fahrrad umsteigen.
- Über die Anschaffung eines E-Bikes oder E-Autos nachdenken.
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