Elektromobil
Ein Elektromobil kann insbesondere Senioren und Personen mit einem Handicap den Alltag entscheidend erleichtern. Das Seniorenmobil ermöglicht es beispielsweise, Einkäufe wieder selbst zu erledigen oder bei Arzt- und Amtsgängen nicht länger auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Damit verschafft ein solcher Senioren-Scooter seinem Besitzer mehr Unabhängigkeit und damit auch eine höhere Lebensqualität.
- Was ist ein Elektromobil?
- Unterschied Elektromobil und Elektrorollstuhl
- Gesetzliche Vorgaben
- Mit dem Elektromobil in Bus und Bahn
- Zahlt die Krankenkasse das Elektromobil?
- Ratgeber für Rentner
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Elektromobil ist eine Mobilitätshilfe für ältere und gehbehinderte Menschen.
- Die Anschaffungskosten liegen je nach Ausführung etwa zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
- Zum Führen eines Senioren-Scooters ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
- Besteht eine medizinische Notwendigkeit, kommt die gesetzliche Krankenversicherung teilweise sogar komplett für die Anschaffungs- und laufenden Kosten auf.
Was ist ein Elektromobil?
Bei einem Elektromobil handelt es sich um ein mehrspuriges, von einem Elektromotor angetriebenes Leichtfahrzeug, das lediglich über einen Sitz verfügt. Es dient Senioren und gehbehinderten Menschen als Mobilitätshilfe. Die Hersteller bezeichnen derartige Vehikel teilweise als E-Scooter oder E-Shopper, häufig auch als Seniorenmobil oder Elektromobil für Senioren. Je nach Modell erreicht das Gefährt eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 15 Kilometern pro Stunde.
Wie viel kostet ein Elektromobil?
Wie hoch der Preis eines Senioren-Scooters ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einen Einfluss auf die Anschaffungskosten haben beispielsweise sowohl die Motorleistung und die Akkukapazität als auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Reichweite. Einsteigermodelle sind ab etwa 1.000 Euro erhältlich. Diese Modelle besitzen zwar meist lediglich eine Grundausstattung, sind dafür aber kompakter und wendiger. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede der verschiedenen Ausführungen auf:
Elektromobil
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Höchstgeschwindigkeit
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Reichweite
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Anschaffungskosten
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Einsteigermodell | 6 bis 12 Kilometer pro Stunde | Bis zu 25 Kilometer | 1.000 bis 2.000 Euro | |
Standardmodell | 6 bis 15 Kilometer pro Stunde | Bis zu 70 Kilometer | 1.500 bis 6.000 Euro | |
E-Scooter mit Kabine | 6 bis 15 Kilometer pro Stunde | Bis zu 70 Kilometer | 6.000 bis 10.000 Euro | |
Spezialmodell | Bis 6 Kilometer pro Stunde | Bis zu 40 Kilometer | 2.500 bis 6.000 Euro |
Wer sich ein Seniorenmobil anschaffen möchte, sollte jedoch bedenken, dass das Vehikel auch im Unterhalt Kosten verursacht. Dazu zählen insbesondere die Strom- und Reparaturkosten. Erreicht das Gefährt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde, müssen Sie zudem eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Worin unterscheidet sich ein Elektromobil von einem Elektrorollstuhl?
Zwischen einem Elektromobil und einem Elektrorollstuhl bestehen einige Unterschiede. Ein Rollstuhl eignet sich für Personen mit starken körperlichen Einschränkungen, die das Gefährt stets benötigen und ihren Alltag ohne es nicht mehr bewältigen können. Demzufolge wird der Rollstuhl sowohl innerhalb der eigenen vier Wände als auch draußen genutzt. Ein Elektromobil für Senioren eignet sich dagegen für Menschen, die zwar in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, jedoch noch selbst ein- und aussteigen können. Dies trifft vor allem auf ältere Personen zu, die sich zu Hause beispielsweise noch mit einem Rollator fortbewegen können, aber mit längeren Strecken Probleme haben.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Lenkung. Ein Elektrorollstuhl verfügt in der Regel über ein nutzerfreundliches Bedienelement in Form eines Joysticks beziehungsweise einer Kopf- oder Kinnsteuerung. Dies ermöglicht es auch stark eingeschränkten Menschen, das Vehikel zu steuern. Im Gegensatz dazu besitzt ein Elektromobil eine Lenksäule.
Gesetzliche Vorgaben für Elektromobile
Aus rechtlicher Sicht stellen Senioren-Scooter motorisierte Krankenfahrstühle dar. Diese dürfen maximal ein Leergewicht von 300 Kilogramm aufweisen und eine Breite von 110 Zentimetern nicht überschreiten. Darüber hinaus muss sich an der Rückseite des Fahrzeugs eine Heckmarkierungstafel (nach ECE-Regelung 69) befinden. Außerdem darf das bauartbedingte Maximaltempo 15 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Weist ein Elektromobil eines oder mehrere der genannten Merkmale nicht auf, zählt es nicht als motorisierter Krankenfahrstuhl. Dann benötigt das Gefährt gemäß Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Zusätzlich ist zum Führen von Modellen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 Kilometern je Stunde eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich.
Wer darf mit einem Elektromobil fahren?
Grundsätzlich muss der Führer des Elektromobils sowohl körperlich als auch geistig dazu in der Lage sein, sicher mit dem Vehikel zu fahren. Einen Führerschein benötigen Sie jedoch nicht, um am Steuer eines motorisierten Krankenfahrstuhls sitzen zu dürfen. Der Gesetzgeber gibt lediglich eine Einschränkung vor: Liegt die Höchstgeschwindigkeit des Gefährts bei 15 Kilometern pro Stunde, ist das Führen des Elektromobils erst ab einem Alter von 15 Jahren gestattet. Allerdings können jüngere Personen eine Sondergenehmigung beantragen.
Wo dürfen Sie mit einem Elektromobil fahren?
Liegt die höchstmögliche Geschwindigkeit des Vehikels bei unter 10 Kilometern pro Stunde, darf das Elektrofahrzeug lediglich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Bei einer schnelleren Ausführung mit 10 Kilometern pro Stunde und mehr besteht dagegen auch die Möglichkeit, Radwege und Landstraßen zu benutzen.
Besteht eine Versicherungspflicht für Senioren-Scooter?
Ob Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Seniorenmobil benötigen, hängt einzig und allein vom maximal möglichen Tempo ab. Auch hier liegt die Grenze bei 6 Kilometern je Stunde. Erreicht das Fahrzeug eine höhere Geschwindigkeit, ist eine Haftpflicht notwendig. Als Nachweis einer bestehenden Versicherung dient ein Mofa-Kennzeichen am Heck des Elektromobils, das Sie von der Assekuranz erhalten. Die jährlichen Beiträge belaufen sich auf etwa 60 bis 70 Euro.
Mit dem Elektromobil in Busse und Bahnen: Geht das?
Nachdem viele deutsche Städte Anfang 2016 Menschen mit einem Elektromobil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel untersagten, empörten sich zahlreiche Betroffene und Behindertenverbände über die neue Regelung. Der Gesetzgeber lenkte daraufhin ein, sodass Verkehrsunternehmen seit März 2017 dazu verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge gegebenenfalls so umzurüsten, dass Elektromobile mitfahren können. Allerdings gibt es einen Haken: Um im Bus oder mit der Bahn transportiert zu werden, muss das Vehikel einige Anforderungen erfüllen: Beispielsweise muss es vier Räder besitzen und darf maximal eine Länge von 1,2 Metern aufweisen. Darüber hinaus muss der Führer des Fahrzeugs über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG verfügen.
Zahlt die Krankenkasse das Elektromobil?
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht nur die Anschaffungskosten teilweise oder sogar komplett. Die Versicherung zahlt häufig ebenso für erforderliches Zubehör und für den Unterhalt des Fahrzeugs. Allerdings handhabt jede Assekuranz die Kostenübernahme anders. Daher ist es empfehlenswert, sich bereits im Vorhinein mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Grundsätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt. So muss der behandelnde Arzt das E-Mobil aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit verordnen. Zusätzlich sind lediglich Modelle mit einer sogenannten Hilfsnummer förderungsfähig. Außerdem erstatten die Krankenkassen nur Senioren-Scooter mit einem maximalen Tempo von 6 Kilometern pro Stunde. Entscheiden Sie sich für ein schnelleres Gefährt, müssen Sie selbst für die Mehrkosten aufkommen.