E-Scooter-Zulassung
Stand: 24.01.2024
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter dank der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am Straßenverkehr hierzulande teilnehmen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und sich die Fahrerinnen und Fahrer an gewisse Regeln halten. Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen an die Zulassung geknüpft sind und was die Verordnung noch regelt.
- Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?
- Versicherung ist ein Muss
- Fahrerlaubnis notwendig?
- Wo dürfen E-Scooter fahren?
- Besteht eine Helmpflicht?
- Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten im Handel erhältlichen E-Scooter sind für den Straßenverkehr zugelassen und besitzen eine Allgemeine Betriebserlaubnis.
- Eine Zulassung kann nachträglich beantragt werden, ohne sie droht bei Fahrten im öffentlichen Raum ein Bußgeld von 70 Euro.
- Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, aber eine Haftpflichtversicherung samt Plakette ist notwendig.
- Elektro-Tretroller, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sind, dürfen nur auf Radwegen und Straßen fahren.
- Das Mindestalter für das Fahren eines E-Tretrollers liegt bei 14 Jahren.
Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?
Vor dem 15. Juni 2019 gestattete der Gesetzgeber im öffentlichen Straßenverkehr lediglich Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometer pro Stunde. Seitdem erlaubt die Regierung auch E-Scooter, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreichen.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das rechtliche Grundgerüst für diese Änderung. Allerdings bezieht sie sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit einer Lenk- beziehungsweise Haltestange, weshalb viele Menschen die Verordnung auch als E-Scooter-Gesetz bezeichnen.
Voraussetzungen für die Zulassung von Elektro-Tretrollern
Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt. Die meisten im Handel erhältlichen E-Scooter sind bereits für den Straßenverkehr zugelassen, Sie müssen eine Zulassung also nicht mehr extra beantragen. Achten Sie vor dem Kauf darauf, dass das Modell mit "StVZO-konform" beworben wird beziehungsweise eine Zulassung gegeben ist. Alternativ können sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Scooters beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besorgen.
Folgende Anforderungen muss ein E-Tretroller erfüllen, damit einer Zulassung nichts im Wege steht:
- Die Maße dürfen eine Länge von 200 Zentimeter, eine Breite von 70 Zentimeter sowie eine Höhe von 140 Zentimeter nicht überschreiten.
- Das maximal zulässige Gewicht beträgt 55 Kilogramm.
- Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Im Falle selbstbalancierender Fahrzeuge sind bis zu 1.400 Watt gestattet.
- Der E-Tretroller benötigt zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, ein Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel.
- Die Steuerelemente müssen beim Loslassen innerhalb einer Sekunde in ihre Grundstellung zurückspringen.
Ist es notwendig, den E-Scooter anzumelden?
Anders als bei einem Auto müssen sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Tretrollers nicht zur Zulassungsstelle begeben, um den E-Scooter dort anzumelden. Statt einer Zulassung benötigen Fahrzeughaltende eine Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette, die einem Mofa-Kennzeichnen ähnelt. Regelmäßige Prüfungen durch den TÜV sieht der Gesetzgeber ebenfalls nicht vor.
Auch bei der THG-Quote sind die kleinen E-Scooter außen vor, da es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt. Besitzen Sie hingegen einen großen E-Roller, auf dem Sie sich sitzend fortbewegen können, erhalten Sie dafür einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und können die THG-Prämie wahrnehmen.
Muss ich für einen E-Scooter eine Versicherung abschließen?
Für jeden in Deutschland zulassungsfähigen E-Scooter benötigen Fahrerinnen und Fahrer eine Haftpflichtversicherung. Um den Versicherungsschutz nachzuweisen, müssen Haltende eine selbstklebende Plakette hinten am Fahrzeug anbringen.
Die jährlichen Kosten für die Haftpflichtversicherung liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr. Personen unter 23 Jahren zahlen in der Regel etwas mehr; die höhere Prämie erklärt sich durch das größere Unfallrisiko von jungen Fahrern.
Benötige ich für einen E-Scooter eine Fahrerlaubnis?
Erfreulicherweise brauchen Halterinnen und Halter von Elektrokleinstfahrzeugen weder einen Mofa-Führerschein noch eine sonstige Fahrerlaubnis. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass bereits Fahrräder höhere Geschwindigkeiten erreichen.
Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, wenn sie E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 Kilometer pro Stunde im öffentlichen Straßenverkehr steuern möchten. Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten müssen Sie beim Mieten eines E-Scooters mindestens 18 Jahre alt sein.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit müssen E-Tretroller prinzipiell auf Radwegen fahren. Fehlen solche, dürfen Fahrerinnen und Fahrer auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen dürfen E-Scooter nur dann unterwegs sein, wenn sie bauartbedingt maximal 6 Kilometer pro Stunde schnell sind.
Besteht eine Helmpflicht für E-Scooter?
Der Gesetzgeber sieht keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller vor. Allerdings empfiehlt es sich insbesondere im dichten Stadtverkehr, trotzdem einen Helm zu tragen. Schließlich sind E-Scooter keine ungefährlichen Fahrzeuge. So ist die Anzahl der Unfälle in vielen Städten, in denen E-Scooter mit Elektroantrieb bereits auf den Straßen fahren, angestiegen.
E-Scooter ohne Zulassung fahren: Welche Strafen drohen?
Besitzt ein Elektro-Tretroller keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis, darf er nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wer trotzdem mit dem E-Scooter fährt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro.
Verfügt ein E-Scooter über eine Zulassung, aber über keine gültige Versicherungsplakette, liegt die Strafe bei 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kostet 20 Euro. Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometer pro Stunde nimmt der Gesetzgeber von diesen Sanktionen aus.
Welche Bußgelder bei welchen Verstößen drohen, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Verstoße und Bußgelder bei E-Scootern
Verstoß
|
Bußgeld
|
---|---|
Fahren zu zweit | 10 Euro |
Klingel fehlt oder defekt | 15 Euro |
Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 Euro |
Nebeneinanderfahren | 15 bis 30 Euro |
Beleuchtung fehlt oder defekt | 20 Euro |
Fahren ohne Versicheurngsplakette | 40 Euro |
Über eine rote Ampel fahren | 60 bis 180 Euro |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
Fahren ab 0,5 Promille | ab 500 Euro |