E-Scooter mit Sitz
Stand: 19.12.2022
Seit Juni 2019 sind Elektro-Tretroller legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Mittlerweile bieten zahlreiche Händler und Onlineshops auch E-Scooter mit Sitz an. Solche Modelle versprechen eine noch komfortablere Beförderung und wecken daher nicht umsonst das Interesse vieler Menschen. Diese Dinge müssen Sie vor dem Kauf beachten.
- Ausstattung und Leistung
- Alternative zum Auto
- Versicherung
- Weitere E-Scooter Themen
Das Wichtigste in Kürze
- E-Scooter mit Sitz gelten je nach Geschwindigkeit entweder als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad.
- Für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, für Modelle bis 45 km/h ein Führerschein der Klasse AM.
- Um öffentliche Straßen nutzen zu dürfen, wird eine Betriebserlaubnis vorausgesetzt.
- Der Gesetzgeber gestattet das Führen eines E-Scooters mit Sitz nur bei vorhandener Haftpflichtversicherung.
E-Scooter mit Sitz: Die Unterschiede zu sitzlosen Modellen
E-Scooter mit Sitz unterscheiden sich optisch nur geringfügig von klassischen Elektro-Tretrollern. Daher gehen viele Nutzerinnen und Nutzer davon aus, dass die zusätzliche Sitzmöglichkeit der einzige Unterschied zwischen beiden Fahrzeugen ist.
Doch auch in Sachen Ausstattung und Leistung gibt es einige Differenzen zwischen den Scooter-Modellen. Zwar vertreiben zahlreiche Händler E-Scooter mit Sitz auch als E-Roller, so ganz zutreffend ist die Bezeichnung jedoch nicht.
Bei E-Scootern mit Sitzgelegenheit handelt es sich nämlich nicht um Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der entsprechenden Verordnung. Diese bezieht sich lediglich auf sitzlose E-Scooter sowie auf selbstbalancierende Fahrzeuge. Zu welcher Fahrzeugklasse die E-Scooter mit Sitz gehören, hängt von ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab.
Leistung: Teils deutlich schneller als herkömmliche E-Scooter
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen E-Scooter mit Sitz ein Tempo von 45 km/h nicht überschreiten. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber drei Typen: Die nachfolgende Tabelle zeigt, zu welcher Fahrzeugklasse E-Scooter mit Sitz je nach Höchstgeschwindigkeit gehören und welche Fahrerlaubnis notwendig ist:
Höchstgeschwindigkeit
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Fahrzeugklasse
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Erforderliche Fahrerlaubnis
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20 Stundenkilometer | Leichtmofa | Mofa-Prüfbescheinigung | |
25 Stundenkilometer | Mofa | Mofa-Prüfbescheinigung | |
45 Stundenkilometer | Kleinkraftrad | Führerscheinklasse AM |
Aus dieser Aufstellung ergibt sich ein weiterer Unterschied zu klassischen E-Scootern: Modelle ohne Sitz können bereits Jugendliche ab 14 Jahren führen. Eine Mofa-Prüfbescheinigung können sie dagegen erst ab 15 Jahren ablegen. Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse AM ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Aufgrund der höheren Leistung besteht für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern zudem eine Helmpflicht.
Es gibt auch Unterschiede hinsichtlich der Reichweite: Im Vergleich zu herkömmlichen E-Scootern ohne Sitz erreichen Modelle mit Sitz je Akkuladung eine etwa doppelt so lange Fahrstrecke. Demzufolge halten günstige E-Scooter etwa 20 bis 30 Kilometer mit einer Akkuladung durch, Premium-Modelle sogar bis zu 100 Kilometer.
Ausstattung: Es gelten dieselben Mindeststandards
Sowohl E-Scooter ohne als auch Modelle mit Sitz gelten laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrzeuge, da Nutzerinnen und Nutzer beider Fahrzeuge motorisiert ohne Muskelkraft unterwegs sind. Um eine Straßenzulassung zu erhalten, müssen die Vehikel entsprechend eine gewisse Sicherheitsausstattung aufweisen. Dazu gehören unter anderem:
- zwei Bremsen
- Beleuchtung (Vorder- und Rücklicht)
- Klingel
- hinreichende mechanische Stabilität
Erhalten Nutzerinnen und Nutzer eines E-Scooters mit Sitz eine Betriebserlaubnis, erfüllt das Fahrzeug alle gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr. Ohne eine gültige Erlaubnis darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht teilgenommen werden.
Für wen eignen sich E-Scooter mit Sitz?
Elektro-Tretroller sind eine praktische Alternative zum Auto. Vor allem in Städten, wo die Wege in der Regel nicht allzu lang sind, lassen sich so etwa Supermärkte, Arztpraxen und Schulen schnell erreichen. Das Fahrzeug ist nicht nur umweltschonender als ein Auto, sondern auch wesentlich günstiger im Unterhalt.
Je nach Modell, Fahrstrecke und Fahrweise benötigen E-Scooter auf einer Strecke von 100 Kilometer elektrische Energie im Wert von maximal einem Euro. Auch in puncto Wartungskosten können Besitzerinnen und Besitzer eines E-Scooters mit Sitz verglichen mit einem Auto deutlich sparen.
Zulassung: Haftpflicht ist vorgeschrieben
Ähnlich wie bei normalen E-Scootern benötigen auch Modelle mit Sitz eine Haftpflichtversicherung, um legal auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Sobald Haltende das Fahrzeug versichert haben, erhalten sie ein Versicherungskennzeichen, das hinten am E-Scooter angebracht werden muss.
Eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter kostet pro Jahr zwischen 40 und 80 Euro. Wer ohne gültige Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, verhält sich gesetzeswidrig. Es stellt eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.