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E-Scooter-Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeit eines E-Scooters ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein ausschlaggebendes Kaufkriterium. Allerdings sollten Sie beachten, dass viele der angebotenen Modelle eine höhere Geschwindigkeit erreichen als vom Gesetzgeber zugelassen. Schließlich enthält die seit Mitte Juni 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine maximale Höchstgeschwindigkeit.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Verschiedene Höchstgeschwindigkeiten
  3. Straßenzulassung
  4. E-Scooter auf dem Gehweg
  5. Mindestalter
  6. Schwierigkeiten bei Steigungen
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesweit erlaubt der Gesetzgeber E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometer pro Stunde (km/h).
  • Erreicht ein Elektro-Tretroller mehr als 20 km/h, erhält dieser keine Zulassung für den Straßenverkehr.
  • E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 6 km/h dürfen auf dem Gehweg fahren, alle anderen Modelle auf dem Radweg oder auf Straßen.
  • Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h beträgt 14 Jahre, für langsamere Gefährte existiert keine Altersbegrenzung.

Welche E-Scooter-Typen gibt es?

Ein E-Scooter ist ein mit einem Elektroantrieb ausgestatteter Tretroller, oft auch als Elektro-Tretroller bezeichnet. Manche Menschen verwenden alternativ die Bezeichnung Elektroroller, was jedoch nicht ganz korrekt ist. Der Begriff bezieht sich nämlich auf die wesentlich leistungsstärkeren E-Motorroller.

Grundsätzlich ist ein E-Scooter ein mit zwei Rädern ausgestattetes Trittbrett, das über eine Lenk- beziehungsweise Haltestange verfügt. Diese kann auch als Knüppel ausgeführt sein. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Modellen, zwischen denen zahlreiche Unterschiede bestehen.

Bei den meisten Ausführungen handelt es sich um Stehroller, es gibt aber auch E-Scooter mit Sitz. Der Gesetzgeber klassifiziert E-Tretroller allein anhand ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, infolgedessen gibt es drei Arten von E-Scootern:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h

Ursprünglich plante das Verkehrsministerium im Zuge der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine weitere Klasse mit einer E-Scooter-Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h. Der Bundesrat entschied sich jedoch gegen eine solche weitere Unterteilung.

Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt?

Laut dem im Juni 2019 eingeführten E-Scooter-Gesetz erhalten nun auch Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h eine Zulassung für den Straßenverkehr. Da es sich rechtlich gesehen um Kraftfahrzeuge handelt, benötigen Elektro-Tretroller sowohl eine Betriebserlaubnis als auch eine Versicherungsplakette. Ein gültiges Kennzeichen gilt als Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung (E-Scooter-Versicherung).

Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines E-Scooters insbesondere darauf achten, dass das Modell über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Fehlt diese, ist es nicht möglich, überhaupt eine Versicherung abzuschließen. Außerdem muss das Gefährt verkehrssicher sein.

Rechtslage bei Modellen mit maximal 6 und 20 km/h

Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h waren bereits vor der Einführung der neuen Verordnung erlaubt. Aufgrund ihrer geringen Motorisierung gelten Modelle dieser Klasse nicht als Kraftfahrzeuge. Demzufolge gilt für diese Art E-Scooter weder eine Kennzeichen- noch eine Versicherungspflicht.

E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erhalten prinzipiell keine Zulassung. Das bedeutet, dass solch ein E-Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Da sich die Straßenverkehrsordnung nicht auf private Grundstücke bezieht, dürfen Sie hier jedoch auch mit einem nicht zugelassenen Modell fahren.

Mit dem E-Scooter auf dem Fußweg fahren: Ist das erlaubt?

Ob eine Person mit ihrem Elektro-Tretroller auf dem Gehweg fahren darf, hängt also von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Gefährts ab. Modelle mit maximal 6 km/h erreichen lediglich Schrittgeschwindigkeit, weswegen sie auf dem Gehweg erlaubt sind.

E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen lediglich auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Fehlt ein solcher Weg, ist es laut der Verordnung erlaubt, auf die Fahrbahn zu wechseln (auch außerhalb geschlossener Ortschaften).

Das Mindestalter für E-Scooter

Für die Nutzung von E-Tretrollern mit maximal 6 km/h existiert keine Altersbegrenzung. Für E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 km/h ist für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr hingegen ein Mindestalter von 14 Jahren vorgesehen.

Die E-Scooter-Geschwindigkeit bei Steigungen

Wie sich der Tretroller mit Elektroantrieb bei einem Anstieg verhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Bauart hat erheblichen Einfluss darauf, ob das Fahrzeug mit Steigungen gut zurechtkommt; wesentliche Faktoren für die Geschwindigkeit eines E-Scooters sind unter anderem das Fahrzeuggewicht, die Höchstgeschwindigkeit sowie das Gewicht der fahrenden Person.

Während zahlreiche Modelle geringe Steigungen gut meistern, sinkt ihr Tempo bei größeren Steigungen merklich.

E-Scooter Fahrer auf der Straße

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