E-Scooter-Führerschein
Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern geschaffen. Viele Interessierte fragen sich nun, ob sie für die sogenannten E-Scooter einen speziellen Führerschein benötigen. Natürlich liefert die eingangs erwähnte Verordnung (häufig auch E-Scooter-Gesetz genannt) auch darauf eine Antwort.
- E-Scooter-Gesetz
- Kein Führerschein für E-Scooter
- E-Scooter mit Zulassung
- Bußen und Ausnahmen
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Das Wichtigste in Kürze
- Da zulassungsfähige Elektroroller nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren dürfen und damit langsamer sind als die meisten Fahrräder, können Sie derartige E-Scooter ohne Führerschein fahren.
- Für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 Stundenkilometern gibt es keine Altersbegrenzung.
- Für schnellere E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Wer sich mit einem Elektroroller ohne Zulassung im Straßenverkehr bewegt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Welche Fahrzeuge gelten laut dem neuen Gesetz als E-Scooter?
Das E-Scooter-Gesetz bezieht sich auf Elektroroller, die mit einer Haltestange beziehungsweise Lenkstange ausgestattet sind und eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern erreichen. Schnellere Gefährte lässt der Gesetzgeber im Straßenverkehr mit der neuen Verordnung nicht zu, obwohl derartige Modelle im Handel verfügbar sind. E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern gestattete der Gesetzgeber bereits zuvor, sodass sich diesbezüglich nichts ändert.
Braucht der Fahrer eines E-Scooters einen Führerschein?
Unabhängig vom Modell benötigen Sie für einen E-Scooter generell keinen Führerschein. Manche Entscheidungsträger forderten zwar eine Mofa-Prüfbescheinigung als Voraussetzung zum Führen eines Elektrorollers, doch konnten sie sich damit nicht durchsetzen. Schließlich ist die Höchstgeschwindigkeit bei Elektrorollern mit Straßenzulassung auf 20 Stundenkilometer begrenzt. Mit einem handelsüblichen Fahrrad lässt sich problemlos ein höheres Tempo erreichen. Elektroroller ohne Zulassung dürfen hingegen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Auch wenn Sie mit einem E-Scooter prinzipiell ohne Führerschein fahren dürfen, müssen Sie zahlreiche Regeln beachten.
E-Scooter mit Zulassung: Worauf ist zu achten?
Bei einer Elektroroller-Finanzierung sollten Verbraucher bedenken, dass nur Modelle mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beziehungsweise einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Eine solche Zulassung erhalten die Hersteller nur unter der Bedingung, dass das Gefährt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Leider entsprechen vor allem ältere Modelle diesen Ansprüchen oftmals nicht, weshalb sich die Alternative einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nur selten anbietet. Darüber hinaus besteht eine Versicherungspflicht. Eine entsprechende Versicherungsplakette dient als Nachweis für eine vorhandene Haftpflichtversicherung.
Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters
Ab welchem Alter das Fahren eines E-Scooters erlaubt ist, hängt von der Geschwindigkeit des Rollers ab. Für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern gelten keine Altersbeschränkungen. Erreicht der Elektroroller hingegen ein Tempo von bis zu 20 Stundenkilometern, ist zum Führen des Gefährts ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben.
Größtenteils auf Radwegen unterwegs
E-Scooter sind lediglich auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie auf Fahrradstraßen gestattet. Sind solche Wege nicht vorhanden, darf der Führer des Rollers auf die Fahrbahn ausweichen. Damit änderte der Bundesrat die Verordnung in letzter Minute ab, um den Sicherheitsbedenken der Bundesländer gerecht zu werden. Ursprünglich sah das Verkehrsministerium für E-Scooter mit maximal 12 Stundenkilometern nämlich den Fußweg vor. Auf diesem dürfen nun nur noch Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern fahren.
E-Scooter ohne Zulassung: Welche Regeln gelten?
Verfügt ein Elektro-Tretroller nicht über eine Zulassung, darf er auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden. Bei Zuwiderhandlung droht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Zudem ist die Polizei dazu berechtigt, nicht ordnungsgemäß zugelassene E-Scooter einzuziehen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Die Straßenverkehrsordnung gilt nämlich nur im öffentlichen Raum und nicht auf privaten Grundstücken. Hier können Sie nach Lust und Laune mit Ihrem E-Scooter fahren, selbst wenn dieser nicht über eine Beleuchtung verfügt oder eine höhere Geschwindigkeit erreicht als im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings empfiehlt es sich auch auf einem privaten Gelände, stets auf die Sicherheit zu achten.