- So funktioniert ein Darlehen
- Das Annuitätendarlehen
- Ratenkredite
- Immobilienkredite
- Das Tilgungsdarlehen
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- Darlehen schnell erklärt: Mit einem Darlehen können sich Verbraucher oder Unternehmen Geld leihen. Private Darlehen dienen zur Finanzierung von Wünschen und Anschaffungen wie etwa Möbeln, einem neuen Auto oder auch einer Wohnimmobilie. Der geliehene Betrag wird über eine vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt, wobei der Darlehensgeber Zinsen als Entgelt erhält.
- Themen dieser Seite: Hier erfahren Sie, welche Arten von Darlehen es gibt und worin sie sich unterscheiden – von Annuitätendarlehen wie Ratenkrediten und den meisten Grundschuld- und Hypothekenkrediten bis hin zu Tilgungsdarlehen.
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Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen bezeichnet das Verleihen von Geld über einen festgelegten Zeitraum an einen Darlehensnehmer (Schuldner, beispielsweise ein Verbraucher oder ein Unternehmen) durch einen Darlehensgeber (Gläubiger, oft eine Bank). Dafür verlangt der Darlehensgeber in der Regel Zinsen, die vorab verhandelt werden. Die Vereinbarungen zum Darlehen werden in einem Darlehensvertrag festgeschrieben – zu diesen gehören:
- die Darlehenssumme
- die Laufzeit (der Zeitraum, bis wann das Darlehen einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden muss)
- die Art der Rückzahlung (Einmalzahlung, monatliche, halbjährliche, quartalsweise, jährliche Raten)
- der Zinssatz und Zinszahlung (Tilgungsplan) sowie eventuell eine Zinsbindung
- gegebenenfalls anfallende Gebühren
- die Kündigungsvereinbarungen
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man die Begriffe "Kredit" und "Darlehen" synonym, um eine Geldanleihe zu bezeichnen. Umgangssprachlich meint man mit einem Darlehen häufig einen Kredit mit einer höheren Summe oder längeren Laufzeit, zum Beispiel ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung einer Immobilie. Juristisch gesehen sind beide Begriffe zulässig, wobei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von "Darlehensverträgen" und im Kreditwesengesetz (KWG) eher von "Kreditgeschäften" die Rede ist.
Die gesetzliche Grundlage für ein Darlehen
Die gesetzlichen Grundlagen für den typischen Darlehensvertrag werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 488 bis § 490 geregelt. Besonders strenge Vorschriften gelten für Verbraucherdarlehen, das heißt, für Verträge, bei welchen der Kreditnehmer ein Verbraucher und der Darlehensgeber ein Unternehmen wie zum Beispiel eine Bank ist. Diese werden in den Paragrafen § 491 bis § 505 des BGB geregelt.
So funktioniert ein Darlehen
Bei den meisten Darlehensverträgen zahlt der Darlehensnehmer (Schuldner) den geliehenen Betrag in monatlichen Raten an den Darlehensgeber (Gläubiger) zurück. Die Raten bestehen aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil. Als Tilgung wird die Rückzahlung der Darlehenssumme bezeichnet. Bei den Zinsen handelt es sich um das Entgelt oder die Leihgebühr für das vorgestreckte Kapital. Je nach Art des Darlehens kann sich der Anteil an Zinsen und Tilgung an der Rate mit der Zeit verändern. Generell lässt sich sagen:
- Je höher der vereinbarte Tilgungsanteil zu Vertragsbeginn ist, desto höher sind die Kreditraten und desto schneller wird die Darlehenssumme zurückgezahlt. Ein hoher Tilgungsanteil geht also mit einer kürzeren Laufzeit einher.
- Ein niedrigerer anteiliger Tilgungsbetrag heißt im Umkehrschluss, dass sich die Laufzeit verlängert. Der Vorteil: Die monatliche Belastung des Schuldners ist geringer. Der Nachteil: Eine lange Laufzeit bedeutet, dass auch die Zinsen länger gezahlt werden müssen und die Darlehenskosten insgesamt steigen.
Die Höhe der Tilgungsraten kann grundsätzlich flexibel vereinbart werden, orientiert sich aber an der Bonität und dem Einkommen des Kreditnehmers. Stellen mehrere Personen einen Antrag für ein gemeinsames Darlehen, etwa zwei Lebens- oder Ehepartner, wird das Einkommen beider Kreditnehmer herangezogen.
Die Bonität – auch Kreditwürdigkeit
Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bonität der Darlehensnehmer zu prüfen. Von dieser hängt ab, ob ein Darlehen vergeben wird. Darüber hinaus beeinflusst die Kreditwürdigkeit auch die individuellen Konditionen, zum Beispiel den effektiven Jahreszins. Wie genau ein Darlehensgeber die Bonität des Kunden letztlich einstuft, wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Das heißt, wer bei einem Kreditinstitut kein Darlehen bekommt, kann unter Umständen bei einem anderen Erfolg haben. Oft verbessert sich die Kreditwürdigkeit auch durch einen zweiten Antragsteller.
Welche Darlehensarten gibt es?
Je nach Rückführungsweise des geliehenen Betrags unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Annuitätendarlehen und dem Tilgungsdarlehen – innerhalb dieser beiden Varianten gibt es noch weitere Unterformen. Die wichtigsten davon werden auf dieser Seite im Detail erklärt. Einen Überblick über gängige Darlehensarten bietet die nachfolgende Liste:
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Annuitätendarlehen: Bei dieser gängigsten Form des Darlehens wird eine konstante Ratenhöhe festgelegt, was die Rückzahlung für beide Seiten erleichtert. Tilgungsanteil und Zinsanteil der Rate variieren monatlich im Hintergrund. Sowohl herkömmliche Ratenkredite als auch die meisten Baufinanzierungen nutzen dieses Prinzip.
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Tilgungsdarlehen: Anders als beim Annuitätendarlehen wird bei dieser selteneren Variante eine einheitliche Tilgung für die gesamte Laufzeit definiert. Während der Rückführungsanteil der Rate stets gleich bleibt, werden die Zinsen anhand der Restschuld für jede Rate neu errechnet. Das Resultat ist eine stetig abnehmende Rate.
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Abrufdarlehen: Hierbei stellt die Bank einen vorab festgelegten Betrag zur Verfügung. Der Darlehensnehmer kann diesen auf Abruf ganz oder nur teilweise nutzen, weswegen man auch von einem variablen Darlehen spricht. Zinsen fallen wie beim Dispo eines Girokontos nur für den tatsächlich genutzten Betrag an. Für die Rückzahlung wird aber eine feste Rate vereinbart.
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Endfälliges Darlehen: Beim End- oder nur Fälligkeitsdarlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die anlaufenden Zinsen, was eine günstige Rate ermöglicht. Am Ende ist jedoch der gesamte Kreditsumme auf einmal fällig. Anzufinden ist diese seltene Form der Tilgung vor allem bei Immobilienfinanzierungen.
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Immobiliendarlehen / Baufinanzierung: Damit sind Kredite gemeint, die durch einen beliebigen Grundbesitz besichert sind. Zugunsten des Kreditgebers wird ein Pfandrecht, die Grundschuld, ins Grundbuch eingetragen. Eine Baufinanzierung eignet sich zum Immobilienkauf oder -bau, für eine Modernisierung oder auch zur Kapitalbeschaffung. Die Sicherheit ermöglicht besonders hohe Kreditsummen und lange Laufzeiten.
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Hypothekendarlehen: Hierbei handelt es sich ebenso um einen langfristigen Kredit zum Kauf oder Bau von Immobilien. Auch beim Hypothekendarlehen räumt man der Bank ein Grundpfandrecht, ganz konkret an der finanzierten Immobilie, ein – die Hypothek. Anders als eine Grundschuld erlischt die Hypothek automatisch bei Vertragserfüllung. "Hypothekendarlehen" wird oft als Synonym für Baufinanzierungen genutzt, obwohl die Grundschuldbesicherung deutlich gängiger ist.
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Forward-Darlehen: Ein Forward-Darlehen ermöglicht es, sich günstige aktuelle Zinsen für ein Darlehen in der Zukunft zu sichern. Bis zu 60 Monate im Voraus wird dazu eine Vereinbarung mit einer Bank getroffen. Bei Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung nutzen Kreditnehmer ein Forward-Darlehen, um die Anschlussfinanzierung vorausschauend zu planen.
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Roll-over-Darlehen: Das rollierende Geldmarktdarlehen, auch Roll-over-Kredit genannt, eignet sich für Verbraucher, die sich eine flexible Rückzahlung wünschen. Hier passt sich der zu zahlende Zinssatz den gegenwärtigen Geldmarktzinsen an.
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Laufzeitdarlehen: Bei einem Laufzeitdarlehen, kurz "LAUDA", vereinbaren die Vertragsparteien einen festen Zinssatz, der zum Kreditbetrag addiert wird. Die Zinsen werden folglich nicht anhand der Restschuld für jede Rate neu berechnet. Die Ratenhöhe bleibt bis zum Laufzeitende konstant.
Das Annuitätendarlehen
Der Begriff "Annuität" (Latein: annus = Jahr) steht für eine vereinbarte, gleichbleibende Jahresrate, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht. Trotz des Namens zahlt man ein Annuitätendarlehen in der Praxis meistens in monatlichen Raten zurück. Im Laufe der Zahlung ändert sich die Zusammensetzung der Rate: Am Anfang ist der Anteil der Zinskosten (Leihgebühr) an der Rate hoch. Im Laufe der Zeit nimmt der Tilgungsanteil (Rückzahlung) aber stetig zu, während der Zinsanteil allmählich sinkt. Denn nach jeder geleisteten Rate ist die Restschuld, anhand welcher die Zinsen berechnet werden, geringer.
Der Zinssatz wird bei dieser Kreditform vertraglich für einen bestimmten Zeitraum, der Zinsbindungsfrist, festgelegt. Eine Verbesserung oder Verschlechterung des aktuellen Marktzinses hat damit keine Auswirkung auf die Zinskosten eines Annuitätendarlehens. Die Zinsbindung kann sich über die gesamte Kreditlaufzeit erstrecken oder nur anteilig gelten. Stattdessen ist auch ein variabler Zinssatz möglich. Der Vorteil eines Darlehens mit Zinsbindung ist die Planungs- und Zinssicherheit für Verbraucher.
Sondertilgungen
Je nach Darlehensvertrag sind neben den vereinbarten Ratenzahlungen auch Sondertilgungen möglich. Bei Sondertilgungen handelt es sich um zusätzliche freiwillige Zahlungen durch den Darlehensnehmer. Hat man zum Beispiel einen Bonus erhalten oder am Jahresende Geld übrig, kann man flexibel eine weitere Rückzahlung leisten. So reduziert man die Gesamtkosten des Darlehens, denn eine geringere Restschuld bedeutet entweder eine kürzere Laufzeit oder, dass monatlich weniger Zinsen anfallen. Meistens sind jährliche Sondertilgungen nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags kostenlos. Für Zahlungen darüber oder sogar eine vorzeitige Gesamttilgung des Darlehens fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Rechenbeispiel: 100.000-Euro-Darlehen tilgen
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den Tilgungsverlauf bei einem Annuitätendarlehen. Dabei wird die Tilgung eines Darlehens über 100.000 Euro zu standardmäßigen, gleichbleibenden Monatsraten einer Rückführung mit zusätzlichen Sondertilgungen gegenübergestellt. Das Beispiel zeigt, wie Sondertilgungen die Laufzeit und Gesamtkosten eines Darlehens zum Vorteil des Kreditnehmers reduzieren können.
Der Ratenkredit – das Darlehen für verschiedenste Vorhaben
Banken bieten Verbrauchern Ratenkredite in der Regel für vier- bis fünfstellige Darlehensbeträge an. Sie dienen zur Finanzierung von Konsumgütern, verschiedensten privaten Projekten und Vorhaben oder zur Umschuldung von Dispositionskrediten. Im Allgemeinen wird er auch Verbraucherkredit, Konsumentenkredit oder Privatkredit genannt. Der Ratenkredit funktioniert wie ein Annuitätendarlehen, das man in gleichbleibenden Monatsraten abbezahlt. Anhand der Kreditsumme und der Höhe der monatlichen Raten ergibt sich die Kreditlaufzeit – gängig sind 1 bis 10 Jahre. Je höher die einzelnen Monatsraten ausfallen, desto niedriger sind Laufzeit und Zinskosten des Kredits. Banken vergeben Ratenkredite meistens zu bonitätsabhängigen Zinssätzen, Festzinsangebote sind möglich aber seltener.
Für Ratenkredite fordern Kreditanbieter normalerweise keine bestimmten Sicherheiten außer eine Gehaltsabtretung, die zur Kontopfändung führen kann. Eine Ausnahme bilden Autokredite: Bei diesen Ratenkrediten ist eine Sicherheitsübereignung des Autos in Form der Zulassungsbescheinigung Teil 2 üblich.
Mit dem Verivox-Kreditrechner finden Sie bequem von zuhause aus Ihr günstiges Darlehen. Vergleichen Sie kostenlos und garantiert Schufa-neutral Ihre persönlichen Zinsen bei über 20 Partnerbanken und prüfen Sie, wo Sie passende Konditionen wie etwa Rückzahlungspausen, Sofortauszahlung oder auch Kredite für Selbstständige erhalten.
Was kostet ein Darlehen aktuell?
Die Leitzinsen der EZB haben großen Einfluss auf die Kreditzinsen. Bei Verivox wurden Ratenkredite im Januar 2025 zu einem Median-Effektivzins von 5,93 % abgeschlossen. Für Immobiliendarlehen sind die Zinsen aufgrund der Besicherung und der langen Sollzinsbindung meistens deutlich niedriger. Bei 20-jähriger Bindung sind derzeit im Schnitt 3,54 % Bauzinsen realistisch. Aktuelle Informationen und Prognosen finden Sie im Ratgeber zur Zinsentwicklung.
Darlehensberatung bei Verivox
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Immobilienkredite – wie das Hypothekendarlehen
Um als Privatperson eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, egal ob Haus oder Wohnung, kann man eine Immobilienfinanzierung nutzen. Beim Hypothekendarlehen wird die Immobilie selbst als Sicherheit eingesetzt, indem ein Grundpfandrecht zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch eingetragen wird – die sogenannte Hypothek. Eine Hypothek ist fest an einen Darlehensgeber geknüpft und erlischt bei vollständiger Tilgung. Eine beliebte Alternative zur Hypothek ist die Besicherung eines Immobilienkredits mittels einer Grundschuld. Weil eine Grundschuld zugleich auch auf andere Gläubiger oder Darlehen übertragbar ist und zudem jeder beliebige Grundbesitz genutzt werden kann, bietet sie dem Kreditnehmer mehr Flexibilität. Beide Varianten verursachen ihm jedoch Grundbuchkosten.
Baufinanzierungen haben in der Regel lange Laufzeiten von 10, 15, 20 oder sogar mehr als 30 Jahren. Häufig vereinbart man eine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit. Mitunter bieten Baufinanzierer aber auch Immobilienkredite mit einem marktabhängigen, variablen Zinssatz an. Getilgt werden Immobilienkredite als klassisches Annuitätendarlehen in gleichbleibenden monatlichen Raten. Da nach Ablauf der Zinsbindungsfrist oft erst ein Teil des Darlehens abgezahlt wurde, müssen Verbraucher eine Anschlussfinanzierung zu neuem Zinssatz vereinbaren.
Der hohe Darlehensbetrag und die jahrzehntelange Rückzahlung von Immobiliendarlehen sorgen dafür, dass schon kleine Zinsunterschiede über die Jahre hinweg hohe Mehrkosten über tausende Euro verursachen können. Man sollte die Konditionen der Banken und Kreditvermittler daher genau vergleichen. Verivox-Immobilienkreditkunden erzielten im Januar 2025 mithilfe des Baufinanzierungs-Vergleichs einen Zinssatz von rund 3,54 % bei 20-jähriger Sollzinsbindung. Wer sich für ein Volltilgerdarlehen entscheidet, das die Tilgung des gesamten Darlehens innerhalb der vereinbarten Laufzeit vorsieht, sollte sich also sicher sein, einen langfristig attraktiven Zinssatz erzielt zu haben.
Bei den meisten Baufinanzierungen besteht die Möglichkeit, durch eine Umschuldung den Zinssatz aufzubessern. Man kann für eine Immobilienkredit-Umschuldung bis zum Ende der Sollzinsbindung warten oder sich nach 10 Jahren auf sein Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB berufen – letztere Variante greift meistens früher. In beiden Fällen ist eine Vertragskündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Vor dem Ablauf von 10 Jahren müssen Kreditinstitute einer Immobilienkredit-Umschuldung nicht zustimmen. Bereits 60 bis 12 Monate vor dem ersten möglichen Zeitpunkt können Immobilienbesitzer ein Forward-Darlehen nutzen, um langfristig von gegenwärtig günstigen Marktzinsen zu profitieren.
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Wohnraumförderprogramme wie die KfW-Förderung
Wer ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufnehmen möchte, sollte sich über Fördermöglichkeiten informieren, zum Beispiel jene der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese bietet Förderungen für zahlreiche Umbaumaßnahmen oder Neubauprojekte an, von der altersgerechten Modernisierung bis zur energieeffizienten Sanierung. Weitere regionale und bundesweite Förderungen für Wohnraumumbauten kann man in der Förderdatenbank des Bundes finden.
Banken berücksichtigen passende Förderprogramme beim Antrag eines Kredits und beantragen diese oft gleich mit, um eine Eigenheimfinanzierung so günstig wie möglich zu gestalten. Im Verivox-Baufinanzierungsvergleich werden Anbieter, die staatlich geförderte Kredite wie das KfW-Darlehen vermitteln, explizit ausgewiesen. Sprechen Sie KfW-Förderungen und andere Programme gerne direkt im Beratungsgespräch an.
Das Bauspardarlehen
Auch ein Bausparvertrag beinhaltet neben dem Sparplan ein Darlehen. Während der Sparphase wird zunächst ein vertraglich festgelegtes Guthaben angespart. Anschließend gewährt die Bausparkasse die noch fehlende Geldsumme für den Immobilienkauf als Bauspardarlehen. Für das Darlehen gilt ein bei Vertragsabschluss festgelegter Zinssatz, der für die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Wurde das Bauspardarlehen zu vorteilhaften Marktbedingungen vereinbart, profitieren Bausparer bei der Immobilienfinanzierung umso mehr durch einen günstigen Zinssatz.
Das Tilgungsdarlehen
Der Begriff "Tilgungsdarlehen", oft auch "Abzahlungsdarlehen", dient eigentlich als Oberbegriff für sämtliche Darlehensarten, bei denen ein Betrag über eine vereinbarte Laufzeit an eine Bank oder Sparkasse zurückgezahlt wird – also selbst für ein Annuitätendarlehen. In der Praxis bezeichnet man als Tilgungsdarlehen allerdings eher eine eigenständige Darlehensart, die sich wie folgt vom Annuitätendarlehen unterscheidet:
Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt während der gesamten Darlehenslaufzeit die Höhe der Tilgung konstant. Die Zinshöhe wird wie beim Annuitätendarlehen nach jeder Tilgung anhand der verbleibenden Restschuld neu berechnet. Daraus folgt, dass sich die Höhe der Rate im gleichen Umfang wie die Zinsen mit jeder geleisteten Zahlung verringert. Aufgrund der gleichbleibenden Tilgung schlagen zu Beginn vergleichsweise hohe Raten zu Buche – zum Ende hin stehen dem jedoch entsprechend niedrige Raten gegenüber.
Durch den hohen Tilgungsanteil sind beim Tilgungsdarlehen die Gesamtkosten meist niedriger als beim Annuitätendarlehen. Dafür ist die finanzielle Belastung zu Beginn des Vertrags sehr hoch. Annuitätische Raten sind dafür praktisch und leichter planbar.
Der Dispositionskredit
Eine von Verbrauchern viel genutzte Darlehensform ist der Dispokredit. Dabei handelt es sich um einen Kreditrahmen für das Girokonto, den die Bank solventen Kunden in einer bestimmten Höhe bei der Kontoeröffnung gewährt, ohne dass er ihn beantragen muss. Wenn das Girokonto wegen einer Anschaffung oder einer unerwarteten Rechnung kurzfristig überzogen wird, ermöglicht der Dispositionskredit eine Überbrückung bis zum nächsten Zahltag. Dispokredite werden oft hoch verzinst, im Schnitt mit 12,06 % (Auswertung der Stiftung Warentest im Mai 2024). Wer den Rahmen überzieht und eine ungenehmigte Kontoüberziehung vornimmt, muss mit noch höheren Zinsen rechnen. Schuldet man stattdessen auf einen günstigen Ratenkredit um, kann man viel Geld sparen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, die Begriffe Darlehen und Kredit werden synonym verwendet. Ein Darlehen ist ein Kredit und andersherum. Das Wort Kredit hat sich in der Umgangssprache durchgesetzt, wobei Verbraucher damit tendenziell Verbraucherkredite über kleinere Summen meinen, während sie bei großen Krediten, beispielsweise Immobilienfinanzierungen, eher von einem Darlehen sprechen. Einen tatsächlichen Unterschied gibt es aber nicht.
Je nach Verwendung, gewünschter Darlehenssumme und Ihrer jeweiligen Bonität finden Sie im Verivox-Kreditrechner passende Angebote vom Ratenkredit bis zur Baufinanzierung. Geben Sie einfach Ihren Kreditwunsch, den Verwendungszweck sowie einige bonitätsrelevante Daten ein und stellen Sie eine unverbindliche Konditionsanfrage an alle verfügbaren Banken.
Wer Fragen zu den jeweiligen Angeboten hat, kann sich von unseren Kreditexperten unter der kostenfreien Hotline (Rufnummer 06221 79617216) unabhängig beraten lassen. Gerne besprechen wir alle Möglichkeiten mit Ihnen persönlich am Telefon.
Wer ein Darlehen bzw. einen Kredit aufnehmen möchte, muss volljährig sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und neben einem regelmäßigen Einkommen eine ausreichende Kreditwürdigkeit (Bonität) nachweisen. Letztere ist nicht nur ausschlaggebend dafür, ob Verbraucher einen Kredit erhalten, sondern zu meist auch zu welchen Zinsen.
Generell steht der Begriff „Tilgungsdarlehen“ für alle Darlehen, die innerhalb einer festen Laufzeit getilgt werden – lediglich die Art der Tilgung macht den Unterschied zwischen einem Annuitätendarlehen und einem Tilgungsdarlehen. Beide Darlehen werden in der Regel in monatlichen Raten bestehend aus einer Tilgungsrate und einem Zinsanteil zurückgezahlt. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt während der gesamten Laufzeit der Tilgungsanteil gleich. Da die Zinsen anhand der aktuellen Restschuld berechnet werden, sinkt der Zinsanteil von Rate zu Rate – und damit verringert sich Rückzahlungsrate nach jeder Zahlung.
Bei einem Annuitätendarlehen bleiben die jährlichen Zahlungen heruntergebrochen auf monatlichen Raten dagegen immer gleich. Dabei steigt der Tilgungsanteil und sinkt der Zinsanteil innerhalb der monatlichen Rate.
Je nach Darlehen und Vertrag gibt es unterschiedliche Wege, ein Darlehen zu kündigen. Einen Ratenkredit können Sie beispielsweise unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Kreditlaufzeit müssen Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen zahlen. Bei einem klassischen Ratenkredit beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung für eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme. Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es noch 0,5 Prozent.
Eine Immobilienfinanzierung kann der Verbraucher nach Ende der Zinsbindungsfrist oder nach zehn Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten kostenlos zum Ende des zehnten Vertragsjahres kündigen. Möchte der Kreditnehmer den Vertrag vor Ablauf der Zinsbindung kündigen, muss er ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Wer einen Kredit umschulden möchte, sollte das der Bank mitteilen und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in Erfahrung bringen. Nur wenn diese zusammen mit den Zinsen für den neuen Kredit niedriger ausfällt als der bisherige Zinsaufwand, lohnt sich eine Umschuldung wirklich.
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