Richtlinien der Verivox-Preisvergleiche für Strom, Gas und Heizstrom
- Warum veröffentlicht Verivox diese Richtlinien?
- Welche Energieversorger vergleichen wir?
- Welche Tarife vergleichen wir?
- Welche Tarife kommen nicht in das Vergleichsergebnis?
- Ranking
- Welche Arten von Bonuszahlungen werden berücksichtigt?
- Was wird als Preisgarantie bezeichnet?
- Warum zeigt Verivox in den Tarifempfehlungen nur Angebote von Vertriebspartnern?
- Können Provisionen die Reihenfolge in den Vergleichsergebnissen beeinflussen?
- Welche Tarife werden als regional eingestuft?
- Wie können Verbraucher ihre Anbieter bewerten?
- Können Sich diese Richtlinien auch ändern?
- Anbieterliste (Teilnehmer)
Verivox hat es sich zur Aufgabe gemacht, Tarife objektiv und transparent zu vergleichen und Verbraucher umfassend zu informieren. Angebote müssen leicht und ohne tiefere Detailkenntnisse verständlich sein, damit der Energiemarkt für Verbraucher transparent und vergleichbar wird.
Warum veröffentlicht Verivox diese Richtlinien?
Verbraucherschutz und Kundenvertrauen sind uns wichtig und wir garantieren mit unseren Richtlinien ein verbraucherfreundliches Vergleichsangebot.
Welche Energieversorger vergleichen wir?
Verivox stellt in allen Angebotsvergleichen einen möglichst großen Teil des Marktes dar.
Bei neuen Versorgern machen wir die zufriedenstellende Beantwortung relevanter Fragen zur Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifvergleich. Bei Grundversorgern ist dies nicht Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifvergleich. Weiterhin setzen wir bei neuen Versorgern, die die Belieferung von Haushaltkunden aufnehmen wollen, die Listung bei der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG voraus. Verivox behält sich das Recht vor, im Einzelfall Versorger und/oder Tarife nicht abzubilden.
Unsere Tarifvergleiche behandeln Anbieter und diesen zugehörige Marken ohne eigene Rechtspersönlichkeit, unter denen Energie angeboten wird, einheitlich wie einen Anbieter. Ausgenommen davon sind Marken, die von Kooperationspartnern gemeinsam angeboten werden. Dies betrifft insbesondere die Filteroption der „Anzahl der Tarife pro Anbieter“.
Welche Tarife vergleichen wir?
Wir berücksichtigen nur Tarife, die von den Energieversorgern im Internet veröffentlicht oder Verivox direkt vom Energieversorger zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Tarife ist, dass Verivox zu jeder Zeit Kenntnis über den aktuellen Preisstand dieser Tarife hat. Relevante Tarifänderungen werden so schnell wie möglich berücksichtigt, nachdem diese bekannt sind.
Sondertarife für Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese nicht veröffentlicht werden. Im Rahmen der Grundversorgung ist hingegen eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neukunden nicht erlaubt. Hier gilt für alle Haushaltskunden derselbe Tarif. Komplexe Tarifmodelle, die die Bereitstellung der Daten durch den Anbieter erfordern, können nur berücksichtigt werden, soweit diese Bereitstellung rechtzeitig erfolgt. Nicht berücksichtigt werden Tarife für bestimmte Zielgruppen wie Sozialtarife oder auch Kombitarife.
Welche Tarife kommen nicht in das Vergleichsergebnis?
Das Vergleichsergebnis basiert auf den Informationen, die uns von den Energieversorgern zur Verfügung gestellt werden. Davon weichen wir ab, wenn ansonsten ein erheblicher Anteil der Nutzer unseres Angebots in die Irre geführt werden könnte oder wenn sich ein Angebot nicht transparent mit anderen Angeboten vergleichen lässt.
In solchen Fällen behalten wir uns insbesondere vor, einzelne Vergünstigungen nicht in die Berechnung einzubeziehen, mit einem Hinweistext zu versehen oder das Angebot als nicht unseren Richtlinien entsprechend einzustufen.
Wenn der Kunde beim Abschluss eines Vertrages eine Sicherheit leisten muss, behalten wir uns eine Prüfung auf Angemessenheit und Transparenz vor. Dies gilt beispielsweise für Kautionen oder Genossenschaftseinlagen.
Pakettarife werden nur dann berücksichtigt, wenn der Anbieter eine „Preisgarantie“ oder eine „eingeschränkte Preisgarantie“ über die volle Paketlaufzeit in seinen AGB gewährt.
Hinsichtlich der Einstufung und Darstellung von Tarifen behält sich Verivox das Recht vor, eine klarstellende Erklärung von dem Anbieter einzuholen. Ausdrücklich behält sich Verivox das Recht vor, die Anbieter oder Tarife mit Warnhinweis darzustellen oder das Angebot als nicht unseren Richtlinien entsprechend einzustufen oder ganz aus dem Tarifvergleich zu entfernen, wenn der Anbieter diese Erklärung nicht abgibt.
Wir gehen davon aus, dass die Anbieter die versprochenen Leistungen tatsächlich gewähren und überprüfen diese daher nicht. Verivox behält sich aber vor, bekannt gewordene Beschwerden zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Beschwerden über frühere Tarife des Anbieters.
Verivox behält sich vor, konzernrechtlich oder personell verflochtene Anbieter einheitlich zu behandeln.
Ranking
Wir ermitteln zunächst entsprechend der Eingaben des Kunden sowie der von Verivox voreingestellten und durch den Kunden jederzeit anpassbaren Filtereinstellungen, Produkte und Dienstleistungen der jeweiligen Serviceanbieter. Die möglichen Filtereinstellungen sind untereinander gleich gewichtet und finden sich jeweils links bzw. oberhalb eines Vergleichsrechners bzw. der Vergleichsergebnisliste. Die Filterkriterien beziehen sich auf die Tarifart (Paket-, Vorauskasse-, Kaution-. Öko- und Klimatarife) Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, das Vorliegen von Preisgarantien, Boni und direkter Online-Wechselmöglichkeit sowie Kundenempfehlungsquoten als weitere für die Kunden relevante Merkmale der Produkte und Dienstleistungen.
Die zu den Eingaben des Kunden bzw. voreingestellten bzw. gewählten Filtereinstellungen ermittelten Produkte und Dienstleistungen der Serviceanbieter werden in dem jeweiligen Vergleichsrechnerergebnis nach folgenden Kriterien gelistet:
Strom: Absteigend (standardmäßig vom niedrigsten zum höchsten sortiert) nach Preis im 1. Jahr.
Gas: Absteigend nach Preis im 1. Jahr.
Der Preis für die im jeweils angegeben PLZ Gebiet verfügbaren Angebote wird ausgehend von dem jeweils für die angegebene voraussichtliche jährliche Verbrauchs-/Abnahmemenge anfallenden Kosten wie Arbeitspreis, Grundpreis, einschlägigen jeweils gültigen Steuern und Umlagen und abzüglich vom Serviceanbieter gewährter Boni, die diesen Tarifrechnergrundlagen entsprechen, berechnet.
Kunden haben die Möglichkeit bei der Suche nach entsprechenden Angeboten auch Tarife unterschiedlicher Mindest-/Erstvertragslaufzeiten miteinzubeziehen. In diesem Fall wird der Preis bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von unter einem Jahr auf ein Jahr hochgerechnet und bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von über einem Jahr der Preis für das 1. Vertragsjahr berechnet und als Vergleichswert herangezogen.
Kunden haben auch die Möglichkeit sich die ermittelten Produkte und Dienstleistungen nach anderen Sortierkriterien listen zu lassen. Die Auswahl der möglichen Sortierkriterien findet sich oberhalb des Rechnerergebnisses.
Welche Arten von Bonuszahlungen werden berücksichtigt?
1. Wir berechnen als Boni nur solche vom Energieversorger gewährten Vorteile, die sich direkt auf das angebotene Produkt und die jeweilige Abnahmestelle selbst beziehen (insbesondere z.B. Bonusgutschriften, Frei-kWh, Grundgebührenbefreiung, Erstjahresrabatte – nicht aber Gutscheine für andere Waren oder Dienstleistungen) und innerhalb des ersten Jahres gewährt werden. Die Boni müssen somit beispielsweise Kunden, die sowohl Strom als auch Gas von einem Anbieter beziehen, für das jeweilige Produkt berechnet werden.
2. Wenn ein Bonus nur unter Voraussetzungen gewährt wird, mit denen ein Kunde nicht zu rechnen braucht, wird er nicht in die Preisberechnung einbezogen. Solche überraschenden Voraussetzungen sind beispielsweise, dass
- das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr bestehen muss,
- der Anspruch auf einen Bonus verloren geht, wenn der Kunde vor mehr als 6 Monaten bereits Kunde beim Anbieter war,
- der Kunde Mitglied in einem Club werden muss oder der Bonus bei Unterschreiten einer bestimmten Abnahmemenge oder Ausübung eines dem Kunden zustehenden Rechts entfällt.
Wir gehen aber davon aus, dass ein ausdrücklich und deutlich als Neukundenbonus beworbener Bonus Bestandskunden nicht gewährt werden muss.
3. Nicht berücksichtigt werden Boni auch dann, wenn der Energieversorger durch einseitige Handlung deren Auszahlung verhindern oder verzögern kann. Weiterhin müssen Boni für den Kunden hinreichend transparent sein. Undurchsichtige Bonusregelungen, bspw. Boni, die sich anteilig aus den Jahresgesamtkosten errechnen, der Höhe nach jedoch durch den geschätzten Verbrauch gedeckelt sind, widersprechen diesen Richtlinien.
4. Um unseren Richtlinien zu entsprechen, müssen Boni entweder mit der Jahresrechnung oder Abschlagszahlung verrechnet oder direkt auf das Konto des Kunden überwiesen werden.
5. Unverhältnismäßig hohe Boni und Preisgestaltungen, die den Verbraucher über die langfristigen Kosten des Angebotes täuschen können, werden nicht berücksichtigt. Boni, die auf ein Jahr hochgerechnet 100 Euro (brutto) nicht übersteigen, gelten nicht als unverhältnismäßig. Zusätzlich gilt:
- Boni, die innerhalb von 60 Tagen ab Lieferbeginn in voller Höhe ausgezahlt werden, gelten als „Sofortboni“. Diese Sofortboni sind gemäß dieser Richtlinie in ihrer Höhe nicht begrenzt.
- Boni, bei denen der Bonusbetrag unmittelbar auf die monatlichen Abschläge angerechnet wird, gelten als „Sofortboni auf die Abschlagszahlungen“. Diese Sofortboni auf die Abschlagszahlungen sind gemäß dieser Richtlinie in ihrer Höhe nicht begrenzt.
- Boni, die nach einem Jahr Belieferung ausgezahlt werden, gelten als „Neukundenboni“ (für Neukunden) bzw. „Bestandskundenboni“ (für Bestandskunden). Diese sind unverhältnismäßig, wenn er 15 Prozent des Jahresbruttoendpreises (Gesamtkosten ohne Bonus) übersteigt („Jahresboni“).
Was wird als Preisgarantie bezeichnet?
Verivox unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Preisfixierungen:
- „Preisgarantie“: Gilt für alle Preisbestandteile, ausgenommen MwSt.-Änderungen, langfristig festgelegte Strom- und Erdgassteuern sowie eventuell neu eingeführte gesetzliche Abgaben.
- „Eingeschränkte Preisgarantie“: Hier können Änderungen von gesetzlichen Abgaben und Umlagen (wie EEG, KWK-G, Offshore-Umlage und Konzessionsabgabe) weitergegeben werden.
- „Energiepreisgarantie“: Nur ein Preisbestandteil (Energiepreis) ist garantiert.
Welche Tarife werden von Verivox empfohlen?
Verivox empfiehlt faire Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen. Dazu gehören:
- Falls eine Mindestvertragslaufzeit vorhanden ist, beträgt diese nicht mehr als 12 Monate.
- Die Kündigungsfrist beträgt nicht mehr als 1 Monat.
- Der Vertrag läuft nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit fort.
- Die Preisgarantie gilt mindestens für die Mindestvertragslaufzeit und enthält alle Preisbestandteile außer staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies gilt nicht für Tarife in der Grundversorgung. Bei diesen Tarifen besteht keine Preisgarantie.
- Vorauskasse- und Pakettarife sowie Tarife mit Kaution werden nicht angezeigt.
- Der Neukundenbonus beträgt maximal 15 % der Gesamtkosten und wird nur einberechnet, wenn er spätestens mit der ersten Jahresrechnung gezahlt wird und nicht an überraschende Bedingungen (z.B. zweites Belieferungsjahr) geknüpft ist. Neukundenboni, die auf ein Jahr hochgerechnet 100 Euro (brutto) nicht übersteigen, gelten als verhältnismäßig und werden daher einberechnet.
- Je Anbieter werden maximal zwei Tarife dargestellt. So ermöglichen wir, dass Anbieter ihre Tarife voneinander differenzieren können und verhindern, dass Versorger viele gleichartige Tarife mit dem Ziel auf den Markt bringen, die ersten Plätze in der Tarifrechner-Ergebnisliste zu belegen.
Wir weisen darauf hin, dass die als „Anzeige“ gekennzeichneten Tarife von den hier genannten Empfehlungskriterien abweichen können.
Verivox behält sich ausdrücklich vor, im Bereich der Tarifempfehlungen nach freiem Ermessen Tarife zu empfehlen bzw. aus der Empfehlung auszuschließen. Insbesondere bewertet Verivox den Umgang der Anbieter mit Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie. Dieses Recht dient dem umfänglichen Verbraucherschutz und gewährleistet Verivox die Möglichkeit, auf Tarifbedingungen und -änderungen verbraucherorientiert zu reagieren.
Warum zeigt Verivox in den Tarifempfehlungen nur Angebote von Vertriebspartnern?
Ganz einfach: Die Erfahrungen unserer Kunden sind uns sehr wichtig und fließen in die Bewertung eines Tarifes mit ein. Dazu müssen wir uns jedoch sicher sein, dass hinter jeder Kundenmeinung ein echter Anbieterwechsel steht. Das wissen wir nur bei Verträgen, die über uns vermittelt wurden.
Daher stellen wir nur Tarifempfehlungen von Vertriebspartnern sowie die Tarife der Grundversorgung dar. Bei Letzteren handelt es sich nicht zwingend um Vertriebspartner von Verivox.
Selbstverständlich bilden wir auch die Tarife ab, die wir nicht direkt vermitteln und für die wir keine Provision erhalten. Einen umfassenden Marktüberblick erhalten Verbraucher mit nur einem Klick auf „Alle Tarife anzeigen“. Denn Verivox vergleicht unabhängig, transparent und neutral.
Können Provisionen die Reihenfolge in den Vergleichsergebnissen beeinflussen?
Nein. Provisionen haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Vergleichsergebnisse. Oberhalb der Ergebnisliste können Werbe-Angebote platziert werden, für die wir eine erhöhte Provision erhalten. Diese Angebote sind klar als „Anzeige“ gekennzeichnet und farblich von den übrigen Ergebnissen abgehoben. Solche Werbeplatzierungen erfüllen immer alle Leistungen, die Ihren Eingaben und Anforderungen entsprechen.
Welche Tarife werden als regional eingestuft?
Verivox stellt im Bereich der „regionalen Tarife“ nur Tarife von regionalen Anbietern dar. Als regionale Anbieter gelten alle lokalen Grundversorger sowie alle sonstigen Energieversorger, die zu mindestens 50 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand oder Mitglied im Verband kommunaler Unternehmen e.V. sind und deren Unternehmensstandort oder sonstige Anlaufstelle für Kunden in einem Umkreis von maximal 100 Kilometern um den Wohnort des Kunden liegen.
Wie können Verbraucher ihre Anbieter bewerten?
Wer zu einem Energieversorger gewechselt ist, kann diesen im Anschluss bewerten. Dies gilt nicht für einen Wechsel in die Grundversorgung. Hier kann der Grundversorger nicht bewertet werden. Bei dem Bewertungssystem handelt es sich um ein geschlossenes System; das heißt, nur echte Kunden, die tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, können bewerten. Sie als Nutzer sehen die Gesamtbewertung im Vergleichsergebnis – inklusive der Anzahl der zugrundeliegenden Nutzerzahl.
Energieversorger haben keinen Einfluss auf die Nutzerbewertungen. Verivox nimmt ebenfalls keinen Einfluss auf die Bewertungen, sondern bereinigt die Eingaben lediglich um persönliche Angaben und rufschädigende Beleidigungen.
Können sich diese Richtlinien auch ändern?
Kritik und Feedback von Verbrauchern ist uns sehr wichtig. Bei massiven Beschwerden seitens der Verbraucher oder der Verbraucherverbände behält sich Verivox das Recht vor, einzelne Anbieter oder Tarife mit Warnhinweisen zu kennzeichnen oder als nicht unseren Richtlinien entsprechend einzustufen oder aus dem Tarifvergleich zu entfernen.
Verivox steht im dauerhaften Austausch mit Verbraucherverbänden, Medien und den Anbietern und begrüßt jegliches Feedback seiner Benutzer herzlich. Dennoch kann Verivox keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung übernehmen. Verivox behält sich ausdrücklich vor, diese Richtlinien den Gegebenheiten des Marktes anzupassen.
Stand: September 2022
Anbieterliste (Teilnehmer)
Stand: 01.09.2022
Die Anzahl der zugelassenen Energieanbieter schwankt beständig. Wir sind bemüht alle Anbieter anzuzeigen, die in unseren Vergleich eingeschlossen werden möchten.
Wenn Ihnen ein (neuer) Anbieter fehlt, wenden Sie sich gerne an [email protected].