Karenzzeit
Die Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Leistungserbringung. Für Versicherungsnehmer gilt es, eine mögliche Karenzzeit gut abzuwägen. Was muss man als Versicherungsnehmer bei der Karenzzeit beachten?
- Bedeutung: Was ist eine Karenzzeit?
- Hier gibt es Karenzzeiten
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Restschuldversicherung
- Karenzzeit und Wartezeit
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Das Wichtigste in Kürze
- Karenzzeiten kommen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Restschuldversicherung vor.
- Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bieten die Unternehmen unterschiedliche Karenzzeiten an.
- Eine verlängerte Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet günstigere Prämien.
Bedeutung: Was ist eine Karenzzeit?
Generell bezeichnet die Karenzzeit für den Versicherungsnehmer den Zeitraum, der zwischen Eintritt des Schadensfalles und dem Anspruch auf eine Leistung besteht, zum Beispiel in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein Versicherer kann mehrere Karenzzeiten zur Auswahl anbieten. In diesem Fall wird die Prämie günstiger, je länger die Karenzzeit ist. Am häufigsten taucht dieses Konstrukt in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
In welchen Versicherungen gibt es eine Karenzzeit?
Karenzzeiten sind bei zwei Arten der Versicherungen üblich:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Restschuldversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dient die Karenzzeit dazu, den endgültigen Leistungsanspruch abzuwarten. Bei der Restschuldversicherung besteht sie, um den Versicherer vor zu hohen Leistungsanforderungen zu schützen.
Die Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie erhält in diesem Fall die vereinbarte Rentenleistung. Allerdings vergeht vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Bewilligung der Rente in der Regel einige Zeit.
Ursache ist, dass der Versicherer erst den Grad der Berufsunfähigkeit feststellen muss. Dies ist in der Regel nicht sofort möglich, sondern dauert eine Weile. Es gilt abzuwarten, ob zum Beispiel mögliche Reha-Maßnahmen die Wiedereingliederung in den früheren Beruf ermöglichen oder nicht. Die Versicherungsgesellschaften gehen daher üblicherweise von einer Karenzzeit von sechs Monaten aus. Der Versicherungsnehmer kann diese aber auch auf zwölf Monate oder 24 Monate ausweiten.
Das Vorgehen bei einer Erkrankung
Ein Arbeitnehmer erkrankt. Er muss seinen Arbeitgeber unverzüglich davon informieren und je nach Toleranz des Arbeitgebers noch am selben, spätestens am dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen. Angenommen, die Erkrankung zieht sich hin. Für die ersten sechs Wochen greift die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist ein mindestens vierwöchiges Arbeitsverhältnis. Es gibt allerdings auch Unternehmen, welche längere Fortzahlungen anbieten.
Ist die Frist von sechs Wochen oder 42 Tagen verstrichen, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld beträgt aus dem Mittel der letzten drei Monate 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Überstundenzuschläge oder Sonderzahlungen finden keine Berücksichtigung. Hat der Arbeitnehmer eine private Krankentagegeldversicherung, zahlt diese den im Vertrag vereinbarten Satz.
Die Zahlung des Krankengeldes der Krankenkasse ist limitiert und endet 18 Monate nach Eintritt der Erkrankung. Kann der Versicherte nicht wieder in das Berufsleben zurückkehren, greift die Erwerbsminderungsrente. Die Leistung der privaten Versicherer ist zwar theoretisch unbegrenzt, endet allerdings auch mit Feststellung der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
Notwendige Karenzzeit richtig abschätzen
Diese zeitlichen Grenzen sind bei der Karenzzeit für die Berufsunfähigkeit nicht unwesentlich. Theoretisch erhält die versicherte Person 18 Monate ein Einkommen, kann also auf die Rentenzahlung aus der Versicherung noch verzichten. Es bietet sich auf den ersten Blick folglich an, die Karenzzeit auf 18 Monate auszudehnen. Auf der anderen Seite darf aber nicht vergessen werden, dass das Krankentagegeld deutlich geringer als das letzte Nettoeinkommen ausfällt. Die Schere geht umso weiter auseinander, je höher das Einkommen der versicherten Person ist. Fallen während der Zeit des Krankentagegeldbezuges Kosten an, beispielsweise Hypotheken, für die es mit dem Krankentagegeld finanziell eng wird, sollte die Karenzzeit auf das Minimum beschränkt bleiben.
Die Karenzzeit bei der Restschuldversicherung
Wie sich aus dem Namen ableiten lässt, dient die Restschuldversicherung der Absicherung eines Darlehens, respektive der Ratenzahlung. Dabei bieten die Versicherer drei Optionen an:
- Übernahme der vollständigen Restschuld bei Tod des Darlehensnehmers
- Übernahme der Ratenzahlung bei schwerer Krankheit des Kreditnehmers
- Übernahme der Raten bei Arbeitslosigkeit
Die Karenzzeit in der Restschuldversicherung bezieht sich auf den Fall der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Voraussetzung auf einen Anspruch ist jedoch, dass die Kündigung unverschuldet erfolgte. Ein schuldhaftes Verhalten wie Untreue bedingt keinen Leistungsanspruch.
Angenommen, ein Arbeitnehmer wurde unverschuldet arbeitslos. Nach einer gewissen Frist übernimmt der Versicherer die Ratenzahlung. Der Arbeitnehmer findet dann wieder eine Anstellung. Ab diesem Zeitpunkt muss er wieder selbst für die Raten aufkommen. Die Auftragslage schwankt bei seinem neuen Arbeitgeber, er verliert seinen Arbeitsplatz wieder. Für den erneuten Anspruch der Ratenübernahme durch den Versicherer muss jetzt zunächst eine Karenzzeit verstreichen. Erst nach deren Ablauf kann der Kreditnehmer mit einer erneuten Ratenübernahme durch die Versicherung rechnen.
Ist Karenzzeit dasselbe wie Wartezeit?
Zwischen einer Karenzzeit und einer Wartezeit besteht ein deutlicher Unterschied. Während die Karenzzeit erst nach Eintritt des Leistungsfalles greift, gilt die Wartezeit im Vorfeld. Ein klassisches Beispiel ist die Krankenversicherung. Die Versicherer legen beispielsweise bei Zahnersatz Wartezeiten fest. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag erst für einen bestimmten Zeitraum bestanden haben muss, bevor der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch hat. Dabei gilt nicht das Datum der Unterschrift, sondern der eigentliche Versicherungsbeginn.
Ein Beispiel:
- die Wartezeit beträgt sechs Monate
- Antragsdatum war der 15. März
- Versicherungsbeginn der 1. Mai
In diesem Fall hat die versicherte Person erst ab dem 1. November einen Anspruch auf Leistung.
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