Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer: Das ist absetzbar
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Alter: 33
Rente: 2.000 €
Absicherung bis zum 67. Lebensjahr
Industriekaufmann/frau
Studium (Bachelor/ Universität)
20% Büro 80% körperlich tätig
Nichtraucher
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Das Wichtigste zur BU & Steuererklärung
- Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich grundsätzlich von der Steuer absetzen. Es kommt jedoch sehr auf den Vertrag und die persönliche Situation an, ob sich dies lohnt.
- Die BU-Rente gilt als steuerpflichtiges Einkommen und muss in der Steuerklärung unter "Sonstiges Einkommen" angegeben werden. Eigenständige BU-Verträge und Zusatzverträge haben jedoch Freibeträge.
- Beiträge zur BU sind in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung anzugeben.
- Unabhängig von Steuervorteilen: Die Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Versicherungen für Berufstätige. Eine optimale Absicherung ist im Falle einer Berufsunfähigkeit unverzichtbar.
- Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung
- Wo werden die Beiträge in der Steuererklärung eingetragen?
- BU-Rente versteuern
- Steuern der BU-Rente zusammengefasst
Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung
In welchem Rahmen die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar ist, hängt von der Art des Versicherungsvertrags ab.
BU als eigenständiger Vertrag oder Zusatzbaustein
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag oder als Zusatzbaustein zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann die BU als sonstige Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Das lohnt sich jedoch nur selten. Denn die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zählen ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen.
Für diese Ausgaben gelten jedoch absetzbare Höchstbeträge. Die Grenzen liegen für:
- Angestellte bei 1900 Euro im Jahr
- Selbstständige bei 2800 Euro im Jahr
Bereits ab einem Bruttogehalt von 2000 Euro kann dieser Höchstbetrag schon durch die absetzbaren gesetzlichen Sozialversicherungen erreicht sein.
Basisrente mit Berufsunfähigkeitsversicherung
Steuerlich profitieren am meisten Selbstständige, die eine Basis-/Rürup-Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.
Beiträge zur Rürup-Rente sind als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Seit 2023 können sie zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Vorher galt dies nur für einen bestimmten Prozentsatz der Beiträge.
Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen außerdem noch diese Beiträge:
- gesetzliche Rentenversicherung
- landwirtschaftliche Alterskasse
- berufsständische Versorgungseinrichtung
Für diese Sonderausgaben gelten ebenfalls Höchstgrenzen. Diese Grenze orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2024 liegt der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei:
- Einzelveranlagung: 27.565 Euro
- Ehegatten/Partnern: 55.130 Euro
Außerdem darf der Anteil, den Versicherungsnehmer für die BU bezahlen, nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbetrags für die Basis-Rente plus BU betragen.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit betrieblicher Altersvorsorge
Auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. In diesem Fall zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Lohn ab. Sie zählen dann nicht mehr zum zu versteuernden Einkommen. Somit sinkt die Steuerlast.
Wo werden die Beiträge in der Steuererklärung eingetragen?
Beiträge zur BU werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen.
- Eigenständige Verträge sowie Kombiverträge gehören zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". Sie werden nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht.
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Die Rürup-Rente plus BU zählt zu den "Beiträgen zur Altersvorsorge".
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BU-Rente versteuern
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und deswegen eine BU-Rente bezieht, muss diese grundsätzlich in der Steuererklärung als "sonstiges Einkommen" angeben. Für eigenständige BU-Verträge sowie bei der BU als Zusatzvertrag gelten aber Freibeträge.
Steuerfreibetrag
Wenn das Einkommen (alle Einkünfte zusammen) unter dem Steuergrundfreibetrag liegt, wird keine Steuer fällig. Auch die BU-Rente bleibt damit steuerfrei.
- Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 2024 11.604 Euro.
- Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro.
- Für Ehepartner verdoppelt sich jeweils der Betrag.
Ertragsanteil
Nur wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss die Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Steuer wird nur auf den Ertragsanteil fällig. Dessen Höhe hängt nach Paragraf 55 EStDV von der Rentendauer ab.
Laufzeit in Jahren
|
Steueranteil in Prozent
|
---|---|
1 | 0 |
2 | 1 |
3 | 2 |
4 | 4 |
5 | 5 |
6 | 7 |
7 | 8 |
8 | 9 |
9 | 10 |
10 | 12 |
11 | 13 |
12 | 14 |
13 | 15 |
14-15 | 16 |
16-17 | 18 |
18 | 19 |
19 | 20 |
20 | 21 |
Liegt die BU-Rente also über dem Grundfreibetrag und beträgt die vereinbarte Rentendauer insgesamt 15 Jahre, müsste der Rentenempfänger nur 16 Prozent seiner Rente versteuern.
BU-Rente aus Rürup-Vertrag
Wer eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag erhält, muss ebenfalls Steuern gemäß seinem persönlichen Steuersatz zahlen, wenn der Grundfreibetrag überschritten ist. Auch bei der BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag gewährt der Staat Freibeträge. Diese vermindern sich von Jahr zu Jahr um 0,5 Prozentpunkte (EStG Paragraf 22, ergänzt im Wachstumschancengesetz)
Jahr des Rentenbeginns
|
Besteuerungsanteil in %
|
---|---|
2024 | 83 |
2025 | 83,5 |
2026 | 84 |
2027 | 84,5 |
2028 | 85 |
2029 | 85,5 |
2030 | 86 |
2058 | 100 |
BU aus betrieblicher Altersvorsorge
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge erhält, muss diese komplett mit seinem Steuersatz versteuern.
Steuern der BU-Rente zusammengefasst
BU-Versicherung
|
Absetzbare Beiträge
|
Zu versteuernde Rente
|
---|---|---|
Eigener Vertrag / Kombi | Als sonstige Vorsorgeaufwendung | Ertragsanteil |
Rürüp-Rente | Als Beiträge zur Altersvorsorge | Größtenteils zu versteuern, ab 2058 komplett |
Betriebliche Altersvorsorge | Keine Steuerpflicht | Komplett zu versteuern |
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