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Zahlt die BU bei Depression und psychischen Erkrankungen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In rund drei von zehn Fällen hat die Berufsunfähigkeit eine psychische Ursache. Grundsätzlich zahlen private Versicherer auch dann eine BU-Rente. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit ist jedoch nicht immer einfach zu führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Depressionen und andere psychische Erkrankungen sind als Ursache für Berufsunfähigkeit anerkennungsfähig.
  • Versicherte müssen die Berufsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest und das Erstellen eines Stundenplans für typische Arbeitstage nachweisen.
  • In der Praxis lehnen Versicherer BU-Rentenanträge wegen psychischer Erkrankungen häufig ab. Grund dafür können unter anderem fehlender Nachweis der Berufsunfähigkeit, abweichende Prognosen zum Heilungsverlauf und Vorerkrankungen sein.

Können Depressionen und psychische Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit führen?

Die privaten Berufsunfähigkeitversicherungen zahlen im Regelfall dann eine BU-Rente, wenn die versicherte Person ihre derzeitige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob als Grund für die Berufsunfähigkeit eine körperliche oder eine psychische Erkrankung vorliegt. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Krankheit die versicherte Person so beeinträchtigt, dass sie dauerhaft nicht mehr oder nur noch in sehr geringem Umfang in ihrem Beruf arbeiten kann. Somit können auch Depressionen oder andere psychische Erkrankungen Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein.

Welche psychischen Erkrankungen erkennen die BU-Versicherungen an?

Es gibt eine Vielzahl an psychischen Erkrankungen, die eine Berufstätigkeit stark beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen können. Rund drei von zehn BU-Fällen haben ihre Ursache in diesen Krankheitsbildern. Zu den psychischen Erkrankungen, die Versicherer als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkennen, zählen unter anderem:

  • Depressionen
  • bipolare Störungen
  • Psychosen
  • Schizophrenie
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • posttraumatische Belastungsstörungen

Ausschlaggebend ist neben dem Schweregrad der Erkrankung immer auch die Frage, ob eine ambulante oder stationäre Therapie in absehbarer Zeit die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit erwarten lässt oder ob von keiner grundlegenden Besserung des Gesundheitszustandes auszugehen ist.

Zählt auch Burnout zu den anerkannten BU-Ursachen?

Eine gewisse Sonderstellung nimmt das Burnout-Syndrom ein. Bei diesem Leiden sind Berufstätige psychisch so erschöpft und innerlich ausgebrannt, dass ihnen die Kraft fürs Arbeiten fehlt. Inzwischen ist Burnout in den WHO-Katalog ICD-10-GM, der als Grundlage für die Anerkennung psychischer Krankheiten dient, mit aufgenommen. Allerdings führt der Katalog Burnout nicht als eigenständige Krankheit auf, sondern als Syndrom, das sich im Zusammenhang mit weiteren Erkrankungen diagnostizieren lässt.

Da sich die privaten BU-Versicherungen bei psychischen Erkrankungen meist an den Definitionen des WHO-Katalogs orientieren, ist häufig eine zusätzliche Diagnose wie beispielsweise Depression oder Angststörung erforderlich, um die Anerkennung eines Burnout-Syndroms als Grund für die Berufsunfähigkeit zu erhalten. Darüber hinaus stellen Versicherer zuweilen die Frage, ob es sich bei einem Burnout um eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit handelt oder um ein gesundheitliches Problem, das sich mit entsprechenden Therapien und gegebenenfalls einem Wechsel des Arbeitgebers lösen lässt.

Welche Nachweise verlangt die BU-Versicherung bei Depression und psychischen Erkrankungen?

Während bei körperlichen Leiden die gesundheitlichen Einschränkungen offen sichtbar sind, ist die Einschätzung der Schwere einer psychischen Erkrankung oft schwierig. Entsprechend stichhaltig müssen die Nachweise sein, die Betroffene dem BU-Versicherer vorlegen können.

Attest vom Psychotherapeuten genügt oft nicht

Nicht jede psychische Erkrankung führt dazu, dass ein Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung erforderlich ist. So befinden sich beispielsweise viele an Depressionen erkrankte Menschen bei Psychotherapeuten in ambulanter Behandlung.

Allerdings erkennen viele BU-Versicherungen Atteste von Psychotherapeuten nicht an und bestehen auf das Attest eines Facharztes für Psychiatrie. Betroffene müssen in diesem Fall eine erneute Diagnose bei einem Facharzt erstellen lassen und diese mit ihrem Antrag auf BU-Rente einreichen.

Bedeutung des Stundenplans

Neben den ärztlichen Attesten verlangen BU-Versicherer im Regelfall vom Versicherungsnehmer eine detaillierte Dokumentation darüber, wie ein typischer Arbeitstag verläuft. Diese im Versicherungsjargon auch als „Stundenplan“ bezeichnete Tätigkeitsbeschreibung muss Auskunft darüber geben, wann der Versicherte welche Arbeiten durchgeführt hat und welche Aufgaben er aufgrund seiner Erkrankung nicht erfüllen konnte. Meist muss der Stundenplan den Verlauf einer Arbeitswoche darstellen.

Wann droht eine Leistungsverweigerung?

In der Praxis zeigt sich, dass die Versicherer einen erheblichen Teil der Anträge auf BU-Rente wegen Depressionen oder anderer psychischer Erkrankungen ablehnen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Heilungsprognose

In manchen Fällen gehen Versicherer davon aus, dass es sich bei der psychischen Erkrankung um eine vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die nicht zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt.

Keine ausreichende Berufsunfähigkeit

Versicherte müssen in ihrem Antrag auf BU-Renten anhand eines ärztlichen Attestes stichhaltig belegen, dass sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Gelingt dies nicht, erbringt die Versicherung keine Leistung.

Vorerkrankungen

Ein heikles Thema bei der BU-Versicherung sind Vorerkrankungen. So müssen Versicherungsnehmer bei der Antragstellung darüber Auskunft geben, ob sie aufgrund bestimmter Krankheiten bereits in ambulanter oder stationärer Behandlung waren. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen. Wer bei der Antragstellung eine bereits laufende oder abgeschlossene Psychotherapie verschweigt, verstößt gegen seine vertraglichen Informationspflichten – und die Versicherung hat das Recht, mit dem Verweis auf Vertragsverletzung die Leistung zu verweigern.

Was tun bei Leistungsverweigerung?

Wenn die Begründung für die Verweigerung einer BU-Rente strittig ist, können sich Versicherte an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle vermittelt im Streitfall zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, die Leistungen sind für Versicherte kostenlos. Allerdings müssen sich Versicherungen nur bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro an den Schlichtungsspruch halten.

Ob im Streitfall das Hinzuziehen eines Anwalts und die Einreichung einer Klage sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten im Einzelfall hat. Versicherte sollten dabei stets bedenken, dass sie die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen müssen, wenn sie einen Prozess verlieren.