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Berufsunfähigkeitsrente richtig beantragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, erhält eine regelmäßige Rentenzahlung, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei der Stellung des Antrags ist einiges zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung für den Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsrente ist meist eine mindestens 50-prozentige Berufstätigkeit. Je nach Tarif können auch andere Mindestvoraussetzungen vereinbart sein.
  • Über die Genehmigung der Rente entscheidet die Versicherung anhand der eingereichten Arztberichte, die sie nochmals von einem eigenen Gutachter prüfen lässt.
  • Lehnt die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ab, kann der Versicherte über die Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft oder auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Im Regelfall muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen, damit der Versicherungsnehmer bei seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Rentenzahlung beantragen kann. Je nach Tarif können auch abweichende Schweregrade vereinbart sein.

Als berufsunfähig gilt, wer seine aktuelle Berufstätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Maßgebend ist dabei zumeist die 6-Monats-Prognose: Wenn aus ärztlicher Sicht die Ausübung des Berufs in den kommenden sechs Monaten nicht möglich ist, liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Abstrakte Verweisung als Hemmnis

Manche Versicherungsverträge enthalten in den Tarifbedingungen eine Klausel, die dem Versicherer im Fall der Berufsunfähigkeit eine so genannte abstrakte Verweisung ermöglicht. In diesem Fall kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer den Wechsel in einen anderen Beruf verlangen, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt, jedoch grundsätzlich die Fähigkeit zu einer Erwerbstätigkeit weiterhin besteht.

Beispiel: Ein Dachdecker kann aufgrund chronischer Schwindelanfälle seinen Beruf nicht mehr ausüben, wäre aber noch in der Lage, in Vollzeit eine schlechter bezahlte Tätigkeit als Angestellter eines Sicherheitsdienstes auszuüben. Wenn sein Versicherungsvertrag dem Versicherer die abstrakte Verweisung ermöglicht, muss dieser keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, da die Ausübung einer anderen Tätigkeit noch möglich ist.

Welcher Arzt prüft, ob ich berufsunfähig bin?

Anlaufstelle für Versicherungsnehmer ist der behandelnde Hausarzt. Er untersucht den Versicherten und zieht je nach individueller Situation noch die Berichte von Fachärzten und Kliniken hinzu, die ebenfalls Behandlungen und Diagnosen durchgeführt haben. Auf Basis dieser Informationen entscheidet er, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Versicherung prüft dann die ärztlichen Unterlagen und zieht dabei häufig noch eigene medizinische Gutachter zu Rate. Unter Umständen können die Mediziner, die im Auftrag der Versicherung den Fall begutachten, zu einem anderen Ergebnis kommen als der Hausarzt.

Wie läuft die Stellung des Antrags ab?

Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen will, muss umfangreiche Antragsformulare ausfüllen und dem Versicherer seine Situation detailliert schildern.

Dazu zählt nicht nur die Darstellung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die Beschreibung des aktuellen beruflichen Alltags. Unter anderem müssen Versicherte erläutern, auf welche konkreten Tätigkeiten sich die tägliche Arbeit aufteilt.

Darüber hinaus sind die Arztberichte beizufügen, anhand derer der Versicherungsnehmer den Eintritt der Berufsunfähigkeit belegt.

Was muss bei der Antragstellung außerdem beachtet werden?

Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass verständliche und vollständige Angaben, wie zum Beispiel bei der Tätigkeit und der Krankheit, vorgenommen werden. Nur so erhalten die entsprechenden Sachbearbeiter einen korrekten Überblick über Ihren Fall. Bei der Tätigkeitsbeschreibung sollte unbedingt eine Unterscheidung in berufliche Tätigkeiten vor und nach dem Leistungsfall dargelegt werden. Außerdem muss vorab geprüft werden, ob eine pauschale oder individuelle Schweigepflichtentbindungserklärung sinnvoll ist. Mithilfe dieser Erklärung erhalten die Sachbearbeiter einen Zugang zur jeweiligen Patientenakte.

Wann kann die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen?

Von denen, die bei ihrer Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beantragen, erhalten nicht alle auch tatsächlich eine Rentenzahlung. Eine Ablehnung des Rentenantrags durch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:

  • Schweregrad nicht erreicht. Die Gutachter der Versicherung kommen zu dem Schluss, dass der geforderte Grad der Berufsunfähigkeit – bei den meisten Tarifen 50 Prozent – nicht erreicht ist.
  • Leistungsausschluss. Die Berufsunfähigkeit resultiert aus einem Leiden, das die Versicherung bei Vertragsabschluss ausgeschlossen hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Vorerkrankung vorliegt und diese aus der Leistung ausgeklammert worden ist.
  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dieser Versicherungsgrund liegt vor, wenn die zur Berufsunfähigkeit führende Krankheit schon bei Vertragsabschluss diagnostiziert war, der Versicherte diese jedoch in den Gesundheitsfragen nicht angegeben hat.
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Die Versicherung darf prüfen, ob es dem Versicherten organisatorisch und finanziell zumutbar ist, seinen Arbeitsplatz so umzugestalten, dass er auch mit den bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen seine Tätigkeit weiterhin ausüben kann. Beispiel hierfür wäre der barrierefreie Umbau nach einer Querschnittslähmung. Bei Angestellten gilt jedoch: Diesen Ablehnungsgrund darf die Versicherung nur anführen, wenn der Arbeitgeber die Umgestaltung finanziert und durchführt.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Ablehnung?

Häufig ist die Begründung der Versicherung bei der Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente strittig – etwa dann, wenn der Hausarzt eine 55-prozentige Berufsunfähigkeit feststellt und der medizinische Gutachter der Versicherung nur auf 45 Prozent kommt. In diesem Fall würde die Unterschreitung der 50-Prozent-Grenze dazu führen, dass kein Anspruch auf Rentenzahlung besteht.

Eine Anlaufstelle, die für Versicherungsnehmer kostenlos ist, kann in solchen Fällen die Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft sein. Diese wird auch als Versicherungs-Ombudsmann. Allerdings ist dessen Entscheidung für Versicherungen nur bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend. Da die Summe der beanspruchten Rentenzahlungen meist deutlich höher ist, kann es vorkommen, dass eine Versicherung sich weigert, einen für den Versicherungsnehmer positiven Schlichtungsspruch zu akzeptieren.

Bei einer Ablehnung des Schlichtungsspruchs durch die Versicherung oder bei einem für den Versicherten ungünstigen Ergebnis des Ombudsmannes kann der Versicherungsnehmer den Rechtsweg beschreiten. Allerdings ist damit ein erhebliches Kostenrisiko verbunden, da bei einem verlorenen Gerichtsprozess sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zu tragen sind.

Wie hoch ist die Rente und wann beginnt die Zahlung?

Die Höhe der Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit legen Versicherungsnehmer und Versicherung bei Vertragsabschluss fest.

Die Zahlung der Rente beginnt spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkannt hat. Je nach Anbieter und Tarif kann auch eine rückwirkende Zahlung erfolgen. Maßgebend ist dann der tatsächliche Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Aufschieben des Antrags kann sinnvoll sein

Wer während einer Krankheit Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung bezieht, muss diese unter Umständen anteilig zurückzahlen, wenn er während dieses Zeitraums eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält. Bei dieser Konstellation kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu warten, bis die Leistung der Krankengeldversicherung endet.