Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Berufsunfähigkeit: Eigenständige Police oder Kombi-Vertrag?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Wer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ins Auge fasst, hat die Wahl zwischen einer selbstständigen Police und einer sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Die selbstständige Police ist eine bloße Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit. Die BUZ hingegen verbindet die Absicherung gegen Invalidität mit einer weiteren Vorsorgelösung - das kann beispielsweise eine Risikolebensversicherung, eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung sein.

Sinnvoll: Kombination aus BU-Rente und Risikolebenspolice

Die Verbindung mit einer Risikolebensversicherung ist in aller Regel sinnvoll. Wer ohnehin jemanden abzusichern hat, der bekommt bei dieser Kombination eine Risikolebensversicherung meist zum günstigeren Preis. Wenn allerdings keine Hinterbliebenen abzusichern sind, ergibt eine BUZ mit Risikolebensversicherung naturgemäß wenig Sinn.

Weniger empfehlenswert sind Berufsunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt sind. Denn diese angehängten Sparverträge führen dazu, dass der Berufsunfähigkeitsschutz teuer bis unbezahlbar wird. Außerdem bleibt der gekoppelte Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten komplett auf der Strecke: Wird der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, geht automatisch auch der Invaliditätsschutz verloren.

Eine weitere Variante sieht vor, dass bei Berufsunfähigkeit die "Berufsunfähigkeitsversicherung" nur dafür einsteht, dass die Beiträge zu einer Rentenversicherung weiterhin gezahlt werden. Wird der Versicherte berufsunfähig, zahlt die Versicherung dann nur die monatlichen Raten für die Altersvorsorge weiter - eine Invalidenrente erhält der Versicherte nicht.

Steuervorteil der Rürup-Rente nutzen

Ebenfalls im Angebot ist die Koppelung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rentenversicherung. Die Steuervorteile der Rürup-Rente erfassen dann auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zu 50 Prozent der monatlichen Prämie dürfen in eine Absicherung gegen Invalidität fließen, ohne dass der Steuervorteil des Rürup-Modells verloren geht. So lässt sich die Risikovorsorge steuerlich fördern, was bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung fast nie möglich ist. Erfahren Sie hier mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern.

Allerdings gilt auch beim Rürup-Modell: Kann der Vertrag nicht mehr bezahlt werden, verliert der Versicherte meist den Berufsunfähigkeitsschutz. Man sollte also sicher sein, den Vertrag wirklich besparen zu können - denn nur dann genießt man auch dauerhaft einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit.