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Wann zahlt die BU?

Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann zahlt die BU?
  3. Wie lange zahlt die BU?
  4. Wie funktioniert die Auszahlung?
  5. Auszahlung nach Kündigung
  6. Auszahlung nach Ende der Laufzeit
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Vertrauen Sie auf Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab – so lange bis der Versicherungsnehmer genesen ist oder der Vertrag endet.
  • Die Berufsunfähigkeit muss zu 50 Prozent oder mehr und für mindestens sechs Monate bestehen.
  • Die Auszahlung erfolgt in Form einer BU-Rente.
  • Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet der Vertrag ohne weitere Ansprüche. Eine Auszahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge ist nicht möglich.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet mindestens ab ärztlicher Feststellung der Berufsunfähigkeit – je nach Vereinbarung auch rückwirkend ab dem Eintreten der Berufsunfähigkeit – bis zum Ende der Berufsunfähigkeit beziehungsweise der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Sie zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in bei Vertragsabschluss festgelegter Höhe aus.

Wann greift sie nicht?

Für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente gibt es verschiedene Bedingungen. Es müssen folgende grundsätzliche Voraussetzungen vorliegen:

  • Eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent wurde festgestellt. Wer weniger als 50 Prozent berufsunfähig ist, erhält keine Rentenzahlung. Manche Versicherer sichern eine meist reduzierte Leistung bereits ab 25 Prozent zu, im Normalfall kann eine volle BU-Rente aber erst ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent bezogen werden.
  • Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten erst bei einer mindestens sechs Monate andauernden Berufsunfähigkeit. Ist die Beeinträchtigungsdauer geringer, zum Beispiel nach einem einfachen Armbruch, erhält der Versicherungsnehmer je nach Heilungsverlauf eine Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld, bis er wieder voll arbeitsfähig ist – eine Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch nicht ausgezahlt.

Zusätzlich müssen folgende Grundlagen erfüllt sein:

  • Der Versicherungsnehmer hat die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Wer absichtlich Krankheiten verschweigt oder falsche Angaben macht, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht und muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.
  • Im Vertrag ist die abstrakte Verweisung ausgeschlossen, sodass der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht auf einen anderen, ähnlichen Beruf verweisen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann.
  • Für den Auslöser der Berufsunfähigkeit wurde bei Vertragsabschluss kein Ausschluss vereinbart, da wegen der Vorerkrankung eine Vorbelastung bestand.

Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

Jedes Jahr kann der Versicherer den Anspruch auf Leistung neu prüfen lassen. Dazu werden üblicherweise medizinische Untersuchungen oder Beurteilungen durchgeführt. Sollte sich durch diese herausstellen, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, endet die Berufsunfähigkeit und damit auch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet so lange, wie der Versicherungsnehmer berufsunfähig bleibt, im äußersten Fall bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Allerdings erfolgt die erste Rentenzahlung in der Regel erst, wenn die Berufsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest vollumfänglich feststeht, was mitunter mehrere Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit sein kann. Für die Zeit zwischen Eintreten der Arbeitsunfähigkeit und Feststellen der Berufsunfähigkeit kann eine sogenannte Überbrückungshilfe vereinbart werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Außerdem zahlen viele Versicherer die BU-Rente rückwirkend ab dem Eintreten der Berufsunfähigkeit, es sei denn, es wurde eine Karenzzeit vertraglich vereinbart.

Karenzzeit vermeiden

Eine Karenzzeit verlängert den Zeitraum zwischen Eintritt des Schadens und Einsetzen der Leistung. Das Vereinbaren einer Karenzzeit verringert in der Regel den monatlichen BU-Beitrag, hat aber auch Nachteile. Ist keine private Krankentagegeldversicherung vorhanden, ist der Versicherungsnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit als Überbrückung auf das gesetzliche Krankengeld angewiesen. Dessen Höhe ist allerdings auf 70 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten drei Monate vor dem Arbeitsausfall begrenzt und wird auch nur 18 Monate lang ausbezahlt. Wird eine längere Karenzzeit bei der BU vereinbart, muss der Versicherungsnehmer die Zeit mit eigenen finanziellen Mitteln überbrücken. Ein Anspruch auf rückwirkende Zahlung der während der Karenzzeit verpassten Leistung besteht nicht.

Wie funktioniert die Auszahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Zunächst einmal ist es wichtig zu definieren, wie der Begriff der Auszahlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet wird. Da es sich bei der BU um eine Risikoversicherung handelt, gibt es keine Ansparphase mit nachfolgender Ausschüttung. Eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in Form einer BU-Rente, die im Falle einer Berufsunfähigkeit monatlich an den Versicherungsnehmer gezahlt wird. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, findet auch keine Auszahlung statt.

Unterschied zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik

Ist eine Beitragsdynamik vereinbart, erhöhen sich Rentenleistung und Beitrag jährlich. Damit sollen die steigenden Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Ab Leistungsfall bleibt die Rentenhöhe allerdings gleich. Bei einer Leistungsdynamik steigt die Berufsunfähigkeitsrente erst während der Bezugszeit an, was bei einer längeren Bezugszeit einen großen finanziellen Unterschied machen kann.

Bekomme ich eine Auszahlung, wenn ich die Berufsunfähigkeitsversicherung kündige?

Bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung erlischt mit dem vereinbarten Ende der Beitragszahlung der Versicherungsschutz. Die Beiträge wurden weder angespart noch werden sie bei Kündigung zurückgezahlt. Es sollte also gut überlegt sein, ob eine Kündigung sinnvoll ist oder ob ein bestehender BU-Vertrag eher stillgelegt werden sollte. Wenden Sie sich in diesem Fall an BU-Experten, die Sie zum Thema Kündigung, Stilllegung oder Beitragsstundung ausführlich beraten. Wer zu einem späteren Zeitpunkt beschließt, erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, muss aufgrund des inzwischen höheren Alters und eventuell schlechteren Gesundheitszustands mit höheren Beiträgen bis hin zu Risikozuschlägen oder sogar Ausschlüssen rechnen.

Zur Beratung

Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende der Laufzeit auszahlen lassen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge werden nicht angelegt, sondern eine Rente in vertraglich vereinbarter Höhe bei einer ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Wer bis zum Ablauf der Versicherung nicht berufsunfähig war, war zwar für den festgelegten Zeitraum der Versicherung geschützt, erhält allerdings am Ende weder seine Beiträge zurück noch eine anderweitige Auszahlung.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BU mit Beitragsrückgewähr. Hier legt der Versicherer in der Regel nicht garantierte Überschüsse am Kapitalmarkt an und der Versicherungsnehmer erhält am Ende der Laufzeit je nach Marktentwicklung diese Überschüsse und die erwirtschaftete Rendite zurück. Die Überschussbeteiligung schwankt meist jährlich und der Versicherer macht bei Abschluss der BU mit Beitragsrückgewähr zwar eine Hochrechnung mit gleichbleibender Kostenverteilung, garantiert die Rendite allerdings nicht. Versicherungsnehmer müssen bei dieser Art der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig mit deutlich höheren monatlichen Kosten rechnen. Üblicherweise lässt sich der Risikobeitrag mit der Überschussbeteiligung verrechnen, wodurch ein geringerer Zahlbeitrag für den Versicherungsnehmer entsteht. Je besser der Versicherer wirtschaftet, desto geringer ist der letztendliche Zahlbeitrag. Diese Beitragsverrechnung kommt den Versicherungsnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit gewöhnlich günstiger als die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzschutz

Die sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann mit verschiedenen Produkten gekoppelt und gemeinsam abgeschlossen werden. Hierzu gehören

Die Kombination der Produkte ist vor allem für die Hinterbliebenenabsicherung oder aus steuerlichen Gründen denkbar, sollte aber für jeden individuellen Fall genau geprüft werden. Bei Kombiverträgen schließen Versicherungsnehmer beide Produkte bei einer Versicherungsgesellschaft ab. In der Regel ist es sinnvoller und günstiger, für jedes Produkt den passenden Anbieter auszuwählen.

Häufig gestellte Fragen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur, wenn Sie für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig werden. Endet die Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne dass eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wurde, erlischt der Versicherungsschutz ohne weitere Ansprüche.

Als Risikoversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei Berufsunfähigkeit. Ein Anspruch auf die eingezahlten Beiträge besteht nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet nach der Vertragslaufzeit ohne weitere Verpflichtungen und Ansprüche.

Die Auszahlung BU-Rente ist bis auf den Ertragsanteil steuerfrei. Liegt der Ertragsanteil unter dem Steuerfreibetrag, fallen gar keine Steuern an. Der Ertragsanteil ist an die Bezugsdauer gekoppelt und steigt mit der voraussichtlichen Bezugszeit.

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