Berufshaftpflicht für Krankenschwestern
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Berufshaftpflicht – Schutz bei Unachtsamkeiten im Beruf
Krankenschwestern und Krankenpfleger arbeiten oft unter Zeitdruck und tragen dabei eine hohe Verantwortung gegenüber Patienten. Vor diesem Hintergrund sind Beratungs- und Behandlungsfehler sowie Unachtsamkeiten nicht auszuschließen. Kommen dadurch Personen zu Schaden, können hohe Kosten für den Schadensersatz die Folge sein. Eine umfassende Berufshaftpflicht speziell für Krankenschwester und -pfleger deckt diese Kosten ab. Auf Verivox können Sie verschiedene Tarife vergleichen und direkt eine Versicherung abschließen.
- Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?
- Integration der Betriebshaftpflicht
- Zuätzlich abgesicherte Schadensfälle
- Tarife nach Anstellungsverhältnis
- Welche Risiken sind abgesichert?
- Die Versicherungssumme
- Kosten für eine Berufshaftpflicht
Berufshaftpflicht vergleichen und günstigen Tarif finden
Der Verivox-Versicherungsvergleich hilft Ihnen, die passende Haftpflichtversicherung für Krankenschwestern oder Pfleger zu finden. Und so geht's:
- Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie im Rechner als berufliche Tätigkeit „Gesundheits- und Krankenpflege“ an und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden einige Eckdaten zu Ihren Tätigkeiten sowie gewünschte Zusatzversicherungen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.*
- Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie zu Ihrer Haftpflichtversicherung. So finden Sie den besten Tarif für sich.
- Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.
*Die Frage nach dem jährlichen Umsatz können Arbeitnehmer beliebig beantworten, da diese Zahl hier bei der Prämienermittlung keine Rolle spielt. Wichtig ist dagegen, dass die Frage nach dem Pflegestatus in Bezug auf spezielle Tätigkeiten korrekt beantwortet wird. Unterschiedliche Pflegetätigkeiten bedeuten unterschiedliche Risiken und damit ein differenziertes Haftungspotenzial.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Allgemein schützt eine Haftpflichtversicherung den Versicherten vor finanziellen Folgen, die durch einen selbst verursachten Schaden an einer dritten Person oder einer Sache entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt speziell für finanzielle Nachteile und sogenannte echte Vermögensschäden auf, die aus Unachtsamkeiten oder Fehlern während der beruflichen Tätigkeit resultieren. Sie schützt in der Regel Freiberufler und Selbstständige vor finanziellen Engpässen oder gar existenzbedrohenden Kosten, da der Versicherte je nach Betriebsform mit seinem gesamten privaten und dem Unternehmensvermögen für den entstandenen Schaden haftet.
Passive Rechtsschutzversicherung
Dazu prüft die Berufshaftpflicht zunächst die Ansprüche des Dritten auf Rechtmäßigkeit und übernimmt im Haftungsfall die entstandenen Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sind die Anforderungen überhöht oder nicht gerechtfertigt, werden die Schadensanforderungen reguliert oder angefochten. Die Berufshaftpflicht agiert somit zum Teil wie eine Rechtsschutzversicherung.
Versicherte Schäden
Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt lediglich für echte Vermögensschäden auf, weshalb sie auch als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet wird. Dabei stehen finanzielle Schäden aufgrund einer falschen Beratung oder eines Fehlers während der Arbeit im Vordergrund. Leiht eine Krankenschwester beispielsweise ein Messgerät von einer Firma aus und versäumt dieses rechtzeitig zurückzugeben, kann sich dadurch eine Schadensforderung ergeben. Denn die Firma kann das Gerät nicht weitervermieten und muss mit Umsatzeinbußen rechnen. Verliert eine freiberufliche Krankenschwester den Wohnungsschlüssel eines Patienten, der daraufhin das Schloss auswechseln muss, übernimmt die Versicherung mitunter auch dafür die Kosten.
Integration der Betriebshaftpflicht – kombinierter Versicherungsschutz für Krankenschwestern
Im medizinischen Bereich entstehen Kosten oft infolge eines Personen- oder Sachschadens. Wird ein Patient unzureichend behandelt oder erhält ein falsches Medikament, sodass er Schaden nimmt und Schadensersatzforderungen stellt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt sowohl die Schmerzensgeldzahlung als auch Folgekosten wie die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall oder für anschließende Behandlungen. Auch für ein weiteres Gutachten, eine Haushaltshilfe oder für medizinische Hilfsmittel können Kosten beansprucht werden. Ist der Geschädigte jedoch selbstständig und macht Umsatzeinbußen für entgangene Aufträge geltend, ist eine Erweiterung für echte Vermögensschäden wiederum sinnvoll – denn hier greift die Berufshaftpflicht.
Aus diesem Grund schließen viele Berufshaftpflichtversicherungen für Krankenschwestern und Pfleger auch Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende und echte Vermögensschäden mit ein. Der Versicherungsschutz ist somit umfassend und deckt in der Regel die folgenden Schadensfälle ab:
Zusätzlich abgesicherte Schadensfälle für Krankenschwestern
Bei medizinischen und Heilberufen stehen Personenschäden im Fokus der Haftpflichtversicherung. Kommen Patienten zum Beispiel durch eine falsche Medikation, unsachgemäße Behandlung oder unzureichende Betreuung zu Schaden, können sie das Krankenhaus oder die Pflegerin dafür rechtlich belangen und zum Beispiel Schmerzensgeld oder die Kosten für eine anschließende Behandlung einfordern. Fallen die Patienten aufgrund des Fehlers von der Arbeit aus, können infolge des Personenschadens auch Lohnersatzforderungen aufgestellt werden – sogenannte unechte Vermögensschäden.
Auch Sachschäden werden von einer klassischen Berufshaftpflicht übernommen, wenn sie bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Dabei geht es um Gegenstände, Mobiliar und Technik, die durch unsachgemäße Bedienung oder ungeschicktes Verhalten kaputtgehen oder zerstört werden. Dabei reicht der Umfang von kleinen Schäden gegenüber den Patienten – die Brille des Patienten, die der Pfleger aus Versehen vom Nachttisch stößt und die dabei kaputtgeht –, bis hin zu kostspieligen Sachschäden gegenüber dem Krankenhaus selbst. Dazu gehören Schäden an der Ausstattung und Einrichtung des Krankenhauses. Viele medizinische Geräte sind technisch sensibel und dementsprechend teuer. Verursacht eine Krankenschwester beispielsweise durch falsche Bedienung eine Funktionsstörung, sodass das Gerät repariert werden muss, kann sie für die Reparaturkosten belangt werden – sofern die Betriebshaftpflichtversicherung die Mitarbeiter nicht in den Versicherungsschutz einschließt.
Unechte Vermögensschäden sind in der Regel Folgekosten, die sich aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden ergeben. Diese werden von der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen des Basistarifs ebenfalls übernommen. Wenn ein Patient beispielsweise durch falsche Lagerung durch die Schwester aus dem Bett stürzt und sich ein Bein bricht, ist das zunächst ein Personenschaden. Wenn der Patient selbstständig tätig ist und aufgrund des Beinbruchs nicht zur Arbeit gehen kann, entstehen weitere Kosten, um die Umsatzeinbußen auszugleichen – als Begleiterscheinung entsteht der unechte Vermögensschaden.
Wann ist eine Berufshaftpflicht für Krankenschwestern notwendig?
Da eine Privathaftpflicht nicht bei beruflichen Belangen greift, sind für Krankenschwestern – und medizinisches Personal generell – eine Berufshaftpflicht- und eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert, gerade wenn sie freiberuflich tätig sind. Denn diese Personen arbeiten hauptsächlich mit Menschen zusammen, für deren Versorgung, Wohlergehen und Betreuung sie die Verantwortung übernehmen. Unterläuft Ihnen dabei durch Unachtsamkeit oder aus Fahrlässigkeit ein Fehler, können Personen schweren Schaden nehmen, für die die Krankenschwester oder der Pfleger haften müssen. Die Kosten können in die Millionen gehen und somit existenzbedrohend werden.
Je nach Anstellung oder freiberuflicher Tätigkeit sollten Krankenschwestern, Pfleger und Angehörige der Heilberufe einen unterschiedlichen Versicherungsschutz wählen. Im Verivox-Vergleichsrechner können Sie verschiedene Tarife vergleichen.
Krankenschwestern im öffentlichen Dienst
In Krankenhäusern, Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, gehören Krankenschwestern und –pfleger dem öffentlichen Dienst an. Somit haftet im Schadensfall laut Artikel 34 Grundgesetz (GG) zunächst das Krankenhaus oder die Klinik.
Allerdings steht es der Leitung frei, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten oder Vergehen – die verantwortliche Person in Regress zu nehmen. Zudem können Krankenschwestern im öffentlichen Dienst gegenüber dem Krankenhaus haften, wenn sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Schaden am Eigentum der Klinik verursachen – zum Beispiel die Schließanlage beschädigen. In diesen Fällen sollten Krankenschwestern und -pfleger im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt alle Risiken ab, die mit der Ausübung des jeweiligen Berufes einhergehen sowie die Schäden gegenüber Dienstherrn. Die Diensthaftpflichtversicherung kann als zusätzlicher Baustein in die Privathaftpflicht integriert werden.
Privat oder bei freien Trägern angestellte Krankenschwestern
Sind Krankenpfleger und -schwestern dagegen bei einem privaten Arbeitgeber oder einem kirchlichen oder freigemeinnützigen Träger angestellt, sollten sie sich erkundigen, ob bereits eine Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung vorliegt, die die Mitarbeiter mit einschließt. Ist dies der Fall, sind sie dennoch bei Schäden gegenüber dem Arbeitnehmer haftbar und können ebenfalls in Regress genommen werden. Hier ist eine eigene Berufshaftpflicht zu empfehlen.
Selbstständig tätige Pflegerinnen
Selbstständige Krankenschwestern und Pflegedienste benötigt dagegen eine spezielle Berufshaftpflicht für das Heil- und Gesundheitswesen. Denn sie tragen mitunter ein noch größeres Risiko, da sie bei der Pflege und Betreuung von kranken, alten oder immobilen Patienten oft auf sich allein gestellt sind. Nicht selten hängt auch ihre wirtschaftliche Existenz von ihrer Arbeit ab. Dementsprechend ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Krankenschwestern sowie Angehörige der Pflege- und Heilberufe oder ambulante Pflegedienste unverzichtbar. Diese kann jedoch nicht in die private Haftpflichtversicherung integriert werden. Allerdings kann ein Einschluss der Privathaftpflicht umgekehrt in diese Police erfolgen.
Tipp: Pflegeverbände versichern mit
Wer als angestellter oder selbstständig tätiger Krankenpfleger oder -pflegerin Mitglied in einem Berufsverband ist – wie der Deutsche Pflegeverband oder der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe –, ist in der Regel über diese berufshaftpflichtversichert. Neben der Versicherung können Mitglieder von weiteren Leistungen profitieren. Die Beitragshöhe richtet sich meist nach dem Bruttogehalt; mitunter gibt es für Studenten, Lehrlinge oder Selbstständige spezifische Konditionen.
Welche Risiken sind abgesichert?
Die Risiken, die sich im Arbeitsalltag von Pflegern und Krankenschwestern ergeben, unterscheiden sich je nach Einsatzort und Beschäftigungsverhältnis voneinander. So unterscheiden einige Versicherungen zwischen stationären und ambulanten oder teil-stationären Tätigkeiten. Bei Abschluss einer Versicherung werden deshalb einzelne Risiken und Aufgabenfelder mit dem Versicherungsberater besprochen, um den notwendigen Leistungsumfang zu erfassen. Zu den gängigsten versicherten Risiken gehören:
- Pflege im Krankenhaus oder beim Patienten vor Ort
- fahrlässige Fehlbehandlungen und falsche Medikation
- Verletzung der Überwachungspflicht
- Strafrechtschutz
- Datenschutzverletzungen (zählt zu Vermögensschäden)
- Schäden im europäischen Ausland
- Nachhaftung bei vollständiger Geschäftsaufgabe
Daneben gibt es weitere Risiken, die je nach Versicherer mit abgesichert sind oder zusätzlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden müssen.
- Mietsachschäden an un- und beweglichen Sachen
- Schlüsselrisiko einschließlich Codekarten
- Einsatz von Tieren zu Therapiezwecken
- spezielle Fachpflege (Intensivmedizin u.ä.)
Neben diesen Risiken kommt es bei der Auswahl der Berufshaftpflicht darauf an, dass auch Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, unter den Versicherungsschutz fallen. Auch hier lohnt es sich, sich vor Abschluss von unseren Versicherungsexperten beraten zu lassen. Je nach Tätigkeiten und Vorversicherungen der Krankenschwester und Pfleger sind auch einige zusätzliche Einschlüsse von Versicherungen sinnvoll.
Zusatzpolicen für Krankenschwestern
Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Streitigkeiten zum Beispiel mit den Krankenkassen oder Mitarbeitern. Wer einen eigenen Pflegedienst betreibt, kann auch steuerrechtliche Auseinandersetzungen über diese Versicherung laufen lassen. Der Einschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls möglich.
Wer eine eigene Pflegepraxis betreibt, kann zusätzlich seine Büro- und Praxisräume inklusive der Gerätschaften und der Ausstattung über eine Inhaltsversicherung vor Schäden durch Wasser, Feuer, Sturm, Hagel sowie vor Diebstahl und Vandalismus schützen. Diese kommt im Rahmen der Deckungssumme für die Kosten für das Inventar, Mobiliar und vorrätige Medikamente auf. Dabei werden in der Regel auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten und für Neubeschaffungen übernommen.
Die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt –, entspricht der Höhe, bis zu der die Berufshaftpflicht die Kosten für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen übernimmt. Dabei spielen neben dem Berufsstatus auch die zu erwartenden Risiken und der Jahresumsatz sowie bei Praxen die Größe des Betriebs und die Anzahl der versicherten Mitarbeiter eine Rolle.
- Berufs- und Pflegeverbände decken beispielsweise Personenschäden bis zu 5 Millionen Euro, Sachschäden für 1 Million Euro und Vermögensschäden zwischen 55.000 und 100.000 ab. Dazu kommen in der Regel Schäden an Mietsachen zwischen 100.000 und 5 Millionen Euro.
- Für Freiberufler in der Pflege werden auch gemeinsame Pauschalen für Personen- und Sachschäden über 3 Millionen Euro erhoben.
- Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst versichern je nach Berufszweig auch Personen- und Sachschäden mit 20 Millionen Euro.
Im Gegensatz zu Diensthaftpflichtversicherungen werden bei Haftpflichtversicherungen über einen Verband oder eine eigenständig abgeschlossene Berufshaftpflicht auch Selbstbeteiligungen – auch Selbstbehalt genannt – von 250 bis 500 Euro je Schadensfall oder einmalig im Jahr erhoben.
Kosten einer Berufshaftpflicht für Krankenschwestern
Wer als Pfleger oder Krankenschwester Angestellter im öffentlichen Dienst ist oder über einen Verband oder Träger haftpflichtversichert ist, zahlt in der Regel einen zweistelligen bis kleinen dreistelligen Jahresbetrag für die Berufshaftpflicht.
Bei freiwilligen Versicherungsverträgen für selbstständige Krankenschwestern spielen neben der Versicherungssumme auch die gewählten Risiken und der jährliche Umsatz eine Rolle bei der Berechnung der Prämie. Dementsprechend lassen sich die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung hier nicht pauschal angeben.
Verivox‘ Versicherungsberatung
Unsere Verivox-Versicherungsexperten kennen die gängigen Versicherungsanbieter am Markt und beraten Sie gern und unverbindlich hinsichtlich Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Egal, ob Sie Fragen zum Vergleichsrechner, zu den einzelnen Tarifinhalten haben oder Unterstützung beim Abschluss des Tarifvertrags benötigen. Wir helfen Ihnen unter der kostenlosen Beratungshotline weiter.
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.
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