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Von einer Zinsbindung (Zinsfestschreibung bzw. Sollzinsbindung) spricht man, wenn die Zinsen für ein Darlehen für eine bestimmte Zeit im Voraus festgelegt werden. Während dieser Zinsbindungsfrist bleibt der Zinssatz also konstant und kann nicht geändert werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Erklärung der Zinsbindung
  3. Die Zinsfestschreibung verhandeln
  4. Die Zinsbindungsfrist läuft aus: Was nun?
  5. Forward-Darlehen: Die Sollzinsbindung im Voraus festlegen
  6. Umschuldung: Während der Zinsbindungsfrist kündigen
  7. Fazit: Wie lange soll die Zinsbindung gewählt werden?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Ratenkrediten und Volltilgerdarlehen ist die Zinsbindungsfrist identisch mit der Laufzeit. Es gibt auch Kredite ohne Sollzinsbindung (mit variabler Verzinsung).
  • Bei einer klassischen Baufinanzierung wird die Zinsbindung für die ersten 5, 10, 15 oder 20 Jahre abgeschlossen. Danach schließen Bauherren eine Anschlussfinanzierung ab.
  • Nach 10 Jahren Laufzeit können Bauherren ihre Finanzierung kostenlos umschulden, davor müssen sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Die Erklärung der Zinsbindung

Wer zum Bau eines Hauses, zum Kauf eines Fahrzeugs o. Ä. einen Kreditvertrag abschließt, möchte gerne im Vorhinein wissen, welche Kosten dabei auf ihn zukommen. Dem Kreditgeber ist es dagegen in der Regel daran gelegen, den Zinssatz auch während der Rückzahlungsphase des Darlehens jeweils an den aktuellen Marktzins anpassen zu können. Will der Kunde die genauen Zinskosten im Voraus wissen, muss er für diese Planungssicherheit einen etwas höheren Zinssatz in Kauf nehmen.

Grundsätzlich gilt: Je länger die vom Kunden gewünschte Zinsbindungsfrist ausfällt, desto höher wird der Darlehensgeber den Zinssatz ansetzen. Damit sichert sich der Kreditgeber für den Fall ab, dass die Marktlage sich während der Zinsbindungsfrist zu seinem Nachteil ändert.

Die Zinsfestschreibung verhandeln

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ein Kredit mit einer bestimmten Zinsfestschreibung versehen sein muss. Manche Kreditarten, wie etwa der Abrufkredit, haben keine Sollzinsbindung: Ihre Zinsen sind variabel und werden immer wieder an die Marktlage angepasst. Kleinere Darlehen werden gerne als Ratenkredit abgeschlossen – eine Kreditart, bei der die Zinsen während der gesamten Laufzeit (bis zu 10 Jahren) gleich bleiben.

Bei langfristigen Darlehen mit höheren Kreditsummen, etwa einer Hausfinanzierung, muss die jeweilige Zinsbindungsfrist aber immer zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer ausgehandelt werden. Hier wird die Sollzinsbindung in der Regel nicht für die gesamte Laufzeit des Kredites festgelegt, sondern nur für einige Jahre. Wird eine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit der Hausfinanzierung gewährt, spricht man von einem Volltilgerdarlehen. In diesem Fall muss der Kreditnehmer aber mit einem höheren Zinssatz rechnen.

Wie die Tilgung Ihrer Baufinanzierung je nach Zinsfestschreibung verläuft, ermittelt der Tilgungsrechner auf Verivox.de.

Die Zinsbindungsfrist läuft aus: Was nun?

Wird kein Volltilgerdarlehen gewählt, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem die Zinsbindung bald ausläuft und die Immobilienfinanzierung ist noch nicht getilgt. Nun steht die Anschlussfinanzierung an: Für die Restschuld muss eine neue Finanzierung abgeschlossen werden, die den offenen Kreditbetrag ablöst. Dabei können Bauherren bei der gleichen Bank bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln – in beiden Fällen müssen sie die Konditionen neu verhandeln.

Insbesondere in Niedrigzinsphasen lohnt es sich, nicht zu warten, bis die Zinsbindung abgelaufen ist, sondern schon mehrere Monate davor sich auf dem Markt nach günstigen Konditionen umzuschauen. Denn mit einem Forward-Darlehen können Bauherren die aktuellen Zinsen für die Zukunft sichern.

Forward-Darlehen: Die Sollzinsbindung im Voraus festlegen

Das Forward-Darlehen ist eine besondere Form des Kredites. Bauherren wählen es meist dann, wenn im Laufe der nächsten Zeit eine Anschlussfinanzierung für ihr Darlehen ansteht. Mit dem Forward-Darlehen können sie die aktuellen Zinsen auch dann sichern, wenn sie die Kreditsumme erst in mehreren Monaten oder Jahren brauchen. Die Sollzinsbindung wird also für die Zukunft abgeschlossen. Für den Kreditnehmer ist es somit möglich, Phasen mit besonders günstigen Zinssätzen auszunutzen und mit in die spätere Finanzierung einzubeziehen.

Umschuldung: Während der Zinsbindungsfrist kündigen

Aber auch Bauherren, deren Zinsbindung noch nicht ausläuft, können sich eine Niedrigzinsphase zunutze machen. Bietet eine Bank besonders günstige Zinsen an, kann der Kreditnehmer seine Baufinanzierung umschulden. Mit dem neuen Darlehen löst er den alten Kredit ab, um einen günstigeren Zinssatz beim neuen Anbieter in Anspruch zu nehmen. Wenn die Baufinanzierung bei der alten Bank jedoch weniger als 10 Jahre gelaufen hat, verlangt diese bei einer Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Fazit: Wie lange soll die Zinsbindung gewählt werden?

Wie lange die Zinsbindung laufen soll, ist immer eine Abwägungssache. Sie wird individuell zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer ausgehandelt. Für den Kreditnehmer ergibt sich immer dann ein Vorteil, wenn er durch die Sollzinsbindung die derzeit niedrigen Zinssätze für die zukünftige Rückzahlungsphase seines Darlehens ausnutzen kann. Allerdings besteht dabei auch die Gefahr, dass die Zinssätze noch weiter sinken und der Kreditnehmer daher mehr Zinsen zahlt, als wenn er nach einer kürzeren Laufzeit eine Anschlussfinanzierung aufnehmen würde.

Für den Kreditgeber besteht hingegen die Gefahr, dass die Zinssätze während der Zinsbindungsfrist entsprechend steigen und ihm so Einnahmen entgehen, wenn er für den Kreditnehmer eine zu lange Sollzinsbindung gewährt hat. Auf der anderen Seite kann aber auch er besser kalkulieren, wenn er bereits im Vorhinein weiß, welche Zinseinnahmen ihm über einen im Voraus definierten Zeitraum garantiert sind.

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