Verzugszinsen
Verbraucher kommen am häufigsten in zwei Situationen mit Verzugszinsen in Kontakt. Im einen Fall handelt es sich um zu spät gezahlte Steuerschulden, im anderen Fall um den zu spät angewiesenen Kaufpreis für eine Immobilie. Verzugszinsen für eine zu spät erfolgte Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen greifen in der Regel eher unter Geschäftsleuten. Die Höhe des Verzugszinses wird durch den Basiszinssatz nach Paragraf 247 BGB geregelt.
- Bundesbank für die Bekanntgabe verantwortlich
- Verzugszinsen bei Immobiliendarlehen
- Wenn die Versicherung nicht zahlt
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Deutsche Bundesbank legt jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres die Höhe des Verzugszinses fest.
- Beim Kauf einer Immobilie können Verzugszinsen berechnet werden, wenn die Kaufsumme zu spät eintrifft.
- In seltenen Fällen können Verbraucher auch Versicherungen Verzugssinsen in Rechnung stellen.
Bundesbank für die Bekanntgabe verantwortlich
Es ist Aufgabe der Deutschen Bundesbank, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres die Höhe der Verzugszinsen bekannt zu geben. Der Verzugszins orientiert sich am Basiszinssatz, welcher den früheren Diskontzins als Leitzins abgelöst hat. Im Detail gestalten sich die Verzugszinsen wie folgt:
- Im Geschäftsverkehr gilt der Basiszinssatz zuzüglich acht Prozent pro Jahr (§ 288, Abs. 2 BGB).
- Für private Verbraucher gilt der § 288, Abs. 1 BGB und sieht in allgemeinen Geschäftsleben einen Verzugszins von fünf Prozent zuzüglich des Basiszinssatzes pro Jahr vor.
- Eine Ausnahme bilden „grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen“, also Immobilienkredite. In diesem Fall werden die Verzugszinsen mit 2,5 Prozent zuzüglich des Basiszinssatzes pro Jahr gerechnet.
Da es durchaus vorkommen kann, dass der Basiszinssatz zu Zeiten extrem niedriger Zinsen negativ kalkuliert wird, kann der eigentliche Verzugszins auch niedriger ausfallen, als der gesetzlich festgelegte Zinssatz. Teurer gestalten sich jedoch Verzugszinsen gegenüber den Finanzbehörden. Diese greifen nicht auf den § 288 BGB bei der Kalkulation zurück, sondern berechnen einen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr.
Verzugszinsen bei Immobiliendarlehen
Einer der häufig nicht berücksichtigten Kostenfaktoren bei Baudarlehen sind die möglichen Verzugszinsen. Im Kaufvertrag wird ein festes Datum benannt, zu dem der Kaufpreis geflossen sein muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer gezahlt wird.
Im Rahmen der Finanzierung kann es aber durchaus zu Verzögerungen kommen, die eine pünktliche Kaufpreiszahlung seitens der Bank nicht möglich machen. Dazu zählen beispielsweise Verzögerungen bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer oder bei der Beschaffung notwendiger Dokumente für die Beleihungsprüfung.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Seltener, aber auch nicht unmöglich, ist der Fall, dass Verbraucher Unternehmen Verzugszinsen in Rechnung stellen wollen. Ein Versicherungsnehmer hat beispielsweise nach einem Unfall sein Auto in die Werkstatt gebracht. Die Schadenshöhe fällt so hoch aus, dass der Fahrzeughalter den Schaden nur durch die Versicherung regulieren lassen kann. Die Werkstatt setzt im Rahmen der Rechnung eine Zahlungsfrist, die durch zu langsame Bearbeitung überschritten wird. Die Werkstatt stellt jetzt dem Kunden Verzugszinsen in Rechnung, welche dieser wiederum bei der Versicherung geltend macht.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Baufinanzierung
-
Beste Konditionen für Ihre Baufinanzierung
-
Über 400 Banken im Vergleich
-
Persönliche Beratung vor Ort